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| FG Baden-Württemberg, 01.07.1992 - 5 K 298/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 11.08.1994 - IV R 45/93
Hinreichende Bezeichnung des an eine Bewirtung von Personen teilehmenden …
Auch die Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 1. Juli 1992 5 K 298/89 (Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1993, 1) gehe davon aus, daß Unklarheiten im amtlichen Vordruck zu Lasten der Finanzverwaltung zu gehen hätten. - BFH, 21.07.1993 - X R 31/92
Begehrter Abzug von Bewirtungsaufwendungen die nicht ausschließlich betrieblich …
Der erkennende Senat schließt sich der vom IV.Senat im Urteil vom 1. Oktober 1992 IV 96/91 (…BFH/NV 1993, 408) vertretenen Auffassung an, daß die Unterschrift des Steuerpflichtigen nicht genügt, dieser vielmehr im Vordruck jeweils ausdrücklich als Bewirtender aufgeführt sein oder als solcher doch aus dem sonstigen Inhalt des Formblatts eindeutig hervorgehen muß, und daß ein Mangel in diesem Punkt - anders als bei der dazu gehörigen Rechnung (BFH in BFHE 161, 125, BStBl II 1990, 903, und in BFHE 162, 296 [BFH 02.10.1990 - VIII R 62/86], BStBl II 1991, 174) - außerhalb des für die Belegerstellung geltenden zeitlichen Rahmens (vgl. dazu in BFHE 153, 119, BStBl II 1988, 655, und in BFHE 162, 45, BStBl II 1991, 28) nicht mehr geheilt werden kann (im Ergebnis ebenso FG Köln vom 10. März 1992 8 K 5911/91 in Deutsche Steuer-Zeitung 1992, 407, und FG Düsseldorf vom 1. Juli 1988 1 K 62/83 E, U, G, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1988, 550; anderer Meinung: FG Baden-Württemberg vom 1. Juli 1992 5 K 298/89, EFG 1993, 11, und Hessisches FG vom 9. Dezember 1992 4 K 3299/88, EFG 1993, 210;… Schmidt/Heinicke, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 12. Aufl. 1993, § 4 Anm. 101d, aa).
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