Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 17.06.1998 - 5 K 298/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des häuslichen Arbeitszimmers; Umfang der Gestattung des Steuerabzuges für häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten; Annahme eines häuslichen Arbeitszimmers bei Einzimmerwohnungen; Annahme eines häuslichen Arbeitszimmers bei fehlender direkter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1998, 1390
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BFH, 21.11.1997 - VI R 4/97
Abzugsbeschränkungen beim häuslichen Arbeitszimmer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 07.12.1988 - X R 15/87
1. Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung - 2. Kilometerpauschale bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 15.04.1981 - IV S 3/81
Zwangsvollstreckung - Einstellung
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- BFH, 16.02.1994 - XI R 52/91
Begrenzter Betriebsausgabenabzug (Kilometerpauschale) bei Aufwendungen für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 23.06.1988 - IV R 84/86
Nachträgliche Herabsetzung des Veräußerungspreises als rückwirkendes Ereignis
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 02.09.1993 - II B 71/93
Grunderwerbsteuer beim Eintritt des Erwerbers eines sich im Zustand der Bebauung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 4 K 23/90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 24.04.1981 - VI S 3/81 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Köln, 31.07.2001 - 8 K 5236/99
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für außerhäusliche Arbeitszimmer; Geltung der …
Das FG Baden-Württemberg habe mit Urteil vom 17.6.1998, EFG 1998, 1390, entschieden, der Begriff der "Häuslichkeit" eines Arbeitszimmers erfordere, daß dieses sich im Wohnbereich befinde.Jedenfalls ist der unmittelbare räumliche Zusammenhang zu der selbstgenutzten Wohnung dann nicht mehr gegeben, wenn der Steuerpflichtige einen innerhalb desselben Mehrfamilienhauses gelegenen, von seiner Mietwohnung getrennten Raum mit einem eigenen Mietvertrag zur beruflichen Nutzung anmietet (ebenso Hartz/Meeßen/Wolf a.a.O., Anm. 56; Schmidt/Drenseck, § 19 EStG Anm. 60; Schmidt/Heinicke, § 4 EStG Anm. 591; Finanzgericht München, Urteil vom 16. August 1995 1 K 3831/91, EFG 1996, 220; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 1998 5 K 298/97, EFG 1998, 1390; Blümich/Thürmer, § 9 EStG Anm. 567e; Seifert in Korn, § 4 EStG Rz. 1092.
- FG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - 10 K 3583/08
Berufliche Nutzung der zweiten Wohnung eines Zweifamilienhauses bei fehlendem …
Aus dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 17. Juni 1998 (5 K 298/97) ergebe sich, dass bei der Anmietung einer weiteren Wohnung auf einem anderen Stockwerk kein räumlicher Zusammenhang und damit kein häusliches Arbeitszimmer vorliege. - FG Hessen, 06.10.1999 - 7 K 5068/98
Separater Raum kein häusliches Arbeitszimmer
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- FG Münster, 28.08.2001 - 11 K 1454/00
Angemietete Wohnung als häusliches Arbeitszimmer
Rn. 40 Soweit das Finanzgericht Baden-Württemberg im Urteil vom 17.06.1998, 5 K 298/97 (EFG 1998, 1390) bei einer im Obergeschoß befindlichen Wohneinheit mit 2 Zimmern als privatem Bereich die später erfolgte Anmietung einer im Erdgeschoß gelegenen Wohneinheit mit einem Zimmer nicht als "häusliches Arbeitszimmer" angesehen hat, vermag dem der Senat aus den vorstehenden Gründen für den Streitfall nicht zu folgen. - FG München, 14.12.2001 - 1 K 1209/00
Außerhäusliches Arbeitszimmer eines Flugkapitäns; Einkommensteuer 1997
Ist in diesen Fällen die tägliche Rückkehr in die Hauptwohnung jederzeit möglich und deshalb naheliegend, ist davon auszugehen, dass das Arbeitszimmer bzw. die Zweitwohnung allein für berufliche Zwecke genutzt wird, und der Steuerpflichtige ausschließlich in seiner Hauptwohnung wohnt (…vgl. Beschluss des BFH vom 6.11.1986 VI B 39/86, BFH/NV 1987, 167, und Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, vom 17.6.1998 5 K 298/97, EFG 1998, 1390). - FG München, 04.05.2001 - 8 K 3781/99
Hobbyraum als häusliches Arbeitszimmer; Einkommensteuer 1996
Außensenate Stuttgart, vom 17. Juni 1998, EFG 1998, 1390, werde verwiesen. - FG Rheinland-Pfalz, 07.08.2002 - 3 K 1585/00
Angemietete Wohnung im Dreifamilienhaus als häusliches Arbeitszimmer
Er verweise hierzu auf das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 17.06.1998 5 K 298/97 (Bl. 32 ESt-Akte 1998). - FG Nürnberg, 30.05.2001 - III 68/01
Kellerraum im Einfamilienhaus als häusliches Arbeitszimmer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 29.09.2000 - 7 K 4746/99
Aufwendungen für im Haus der Mutter angemietetes Arbeitszimmer als Werbungskosten
Im Streitfall kann es das Gericht dahingestellt sein lassen, ob das im Nachbarhaus angemietete Zimmer bereits in unmittelbarer Anwendung des § 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG als häusliches Arbeitszimmer anzusehen ist (für einen engen und streng auf die Zugehörigkeit zur Wohnung bzw. zum Wohnbereich bezogenen Begriff des häuslichen Arbeitszimmers haben sich ausgesprochen: Finanzgericht München, Urteil vom 16. August 1995, 1 K 3831/91, EFG 1996, 220; Finanzgericht Baden-Würtemberg, Urteil vom 17. Juni 1998, 5 K 298/97, EFG 1998, 1390; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 6. Oktober 1999, 7 K 5068/98, EFG 2000, 169 ; Homburg BB 1995, 2453; Giloy BB 1995, 2454;… Heinicke in Schmidt, EStG , 19. Aufl. 2000, § 4 Rdn 591; Thürmer in Blümich, EStG , Stand Februar 1997, § 9 Rdn 567 e; Drenseck DB 1995, Beilage 16, 13;… ders. in Schmidt, EStG , 19. Aufl. 2000, § 19 Rdn 60; dagegen haben sich für eine Erstreckung des Begriffs des häuslichen Arbeitszimmers zum einen auf innerhalb eines Gebäudes gelegene, nicht unmittelbar zur Wohnung gehörende Räumlichkeiten ausgesprochen, bzw. auf sonstige in der Nähe der Wohnung liegende Räumlichkeiten ausgesprochen: Finanzgericht München, Urteil vom 7. November 1997, 8 K 3866/96, nicht veröffentlicht, juris Dokument; Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 16. Juni 1998, IV B 2 - S 2145 - 59/98, BStBl 1998, 863, Tz. 7; Söhn in Kirchhof/Söhn, EStG , Stand Juni 1998, § 4 Rdn Lb 64 - 68; Meurer in Lademann/Söffing, EStG , Stand September 1996, § 4 Rdn 713; Wacker in Blümich, EStG , Stand Februar 2000, § 4 Rdn 285 l; Frotscher in Frotscher, EStG , Stand Oktober 1998, § 4 Rdn 406; König, Stbg 1996, 7; Urban DStZ 1996, 229; ders. DStZ 1997, 368; für eine Anwendung des § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG in diesem Fall Broudre, DStR 1998, 625; in anderem Zusammenhang, nämlich bei der Frage des begrenzten Betriebsausgabenabzugs von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG , hat der BFH zudem festgestellt, daß ein Arbeitszimmer auch dann als häusliches angesehen werden könne, wenn es räumlich getrennt von der Wohnung liege, solange es sich aber noch in der Nähe der Wohnung befinde, vgl. Urteile vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BStBl 1989, 421;… vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701). - FG Schleswig-Holstein, 30.05.2000 - V 1373/98
Vorliegen eines "häuslichen Arbeitszimmers" im eigenen, nicht zu eigenen …
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Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 06.08.1997 - A 5 K 298/97 |
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 06.08.1997 - A 5 K 298/97
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.1998 - A 2 S 875/97
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