Rechtsprechung
| FG Sachsen, 05.10.2005 - 5 K 43/03 (Kg) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeldanspruch bei Auslandsaufenthalt des Kindes und Ehekrise mit anschließender Trennung der Eltern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestehenbleiben des Kindergeldberechtigten trotz räumlicher Trennung der Eltern während eines Auslandsaufenthalts des Kindes; Bestehenbleiben des Wohnsitzes des Kindes im gemeinsamen Elternhaus trotz Auszugs der Mutter wegen einer Ehekrise; Änderung des ...
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kindergeldanspruch bei Auslandsaufenthalt des Kinds und Ehekrise der Eltern
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- FG Köln, 05.06.2002 - 10 K 2363/98
Haushaltszugehörigkeit eines Kindes bei Trennung der Eltern von Tisch und Bett in …
Auszug aus FG Sachsen, 05.10.2005 - 5 K 43/03
Bei der Trennung von Tisch und Bett betreuen und versorgen regelmäßig beide Elternteile das Kind in der gleichen Wohnung (Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 30. November 2001 III 12/99, EFG 2002, 337; ähnlich Urteil des Finanzgerichts Köln vom 5. Juni 2002 10 K 2363/98, EFG 2002, 1183 ;… zustimmend Felix in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff- EStG , Loseblatt-Komm., 114. Lfg., § 64 Rdnr. C 20).Der Widerruf der Berechtigtenbestimmung ist jedoch nur für die Zukunft möglich (Urteile des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 30. November 2001 a.a.O. und des Finanzgerichts Köln v 5. Juni 2002 a.a.O.).
- BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03
Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß …
Auszug aus FG Sachsen, 05.10.2005 - 5 K 43/03
Nach der Auslegung durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist eine Haushaltsaufnahme im Sinne des § 64 Abs. 2 EStG dann gegeben, wenn das Kind in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis aufgenommen worden ist; neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art. (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art. (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03;… BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444 ). - BFH, 14.11.2001 - X R 24/99
Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung
Auszug aus FG Sachsen, 05.10.2005 - 5 K 43/03
So hat der BFH eine Haushaltszugehörigkeit zu den Eltern bei Internatsaufenthalt mit Zustimmung der Eltern und bei auswärtiger Unterbringung am Studienort bejaht, wenn während des Studiums bei den Eltern noch ein Zimmer zur Verfügung steht, in welches das Kind regelmäßig an Wochenenden und in den Semesterferien zurückkehrt (BFH-Beschluss vom 15. Juli 1998 X B 107/97, BFH/NV 1999, 39 ; BFH-Urteil vom 14. November 2001 X R24/99, BStBl II 2002, 244 betr.
- BFH, 16.12.2003 - VIII R 67/00
Kindergeld: mehrere Berechtigte
Auszug aus FG Sachsen, 05.10.2005 - 5 K 43/03
An anderer Stelle hat der BFH eine Haushaltszugehörigkeit auch allgemein für möglich gehalten, wenn es sich um einen vorübergehenden, d.h. von vornherein befristeten Aufenthalt außerhalb der elterlichen Wohnung mit Einwilligung der kindergeldberechtigten Eltern handelt (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2003 VIII R 67/00, BFH/NV 2004, 934). - BFH, 15.07.1998 - X B 107/97
Klärungsbedürftigkeit einkommensteuerlicher Begriffe
Auszug aus FG Sachsen, 05.10.2005 - 5 K 43/03
So hat der BFH eine Haushaltszugehörigkeit zu den Eltern bei Internatsaufenthalt mit Zustimmung der Eltern und bei auswärtiger Unterbringung am Studienort bejaht, wenn während des Studiums bei den Eltern noch ein Zimmer zur Verfügung steht, in welches das Kind regelmäßig an Wochenenden und in den Semesterferien zurückkehrt (BFH-Beschluss vom 15. Juli 1998 X B 107/97, BFH/NV 1999, 39 ; BFH-Urteil vom 14. November 2001 X R24/99, BStBl II 2002, 244 betr. - BFH, 24.10.2000 - VI R 21/99
Kindergeld; Aufnahme in den Haushalt
Auszug aus FG Sachsen, 05.10.2005 - 5 K 43/03
Nach der Auslegung durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist eine Haushaltsaufnahme im Sinne des § 64 Abs. 2 EStG dann gegeben, wenn das Kind in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis aufgenommen worden ist; neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art. (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art. (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03; BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444 ). - FG Schleswig-Holstein, 30.11.2001 - III 12/99
Haushaltszugehörigkeit von Kindern bei getrenntlebenden Ehegatten
Auszug aus FG Sachsen, 05.10.2005 - 5 K 43/03
Bei der Trennung von Tisch und Bett betreuen und versorgen regelmäßig beide Elternteile das Kind in der gleichen Wohnung (Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 30. November 2001 III 12/99, EFG 2002, 337; ähnlich Urteil des Finanzgerichts Köln vom 5. Juni 2002 10 K 2363/98, EFG 2002, 1183 ;… zustimmend Felix in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff- EStG , Loseblatt-Komm., 114. Lfg., § 64 Rdnr. C 20).
- OVG Niedersachsen, 10.04.2024 - 14 LC 358/22
Einstellung und Rückforderung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz …
Entgegen der Auffassung der Beklagten lässt sich daher nicht annehmen, dass der Betreuungsaufwand während des Auslandsschulaufenthaltes des Klägers "enorm verringert" gewesen sei (…vgl. für einen entsprechenden Fall OVG Berl.-Bbg, Urt. v. 14.6.2019 - OVG 6 B 8.18 -, juris Rn. 19 ff.;… OLG B-Stadt, Urt. v. 15.6.2010 - 4 UF 16/10-, juris Rn. 12 mit der Entscheidung, dass ein zehnmonatiger Aufenthalt des minderjährigen Kindes im Rahmen eines Schüleraustauschs in den USA die Betreuungsleistung der Kindesmutter nicht vorübergehend entfallen lasse, diese würden durch Kommunikation und Fürsorge erbracht;… dazu auch Viefhues, in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl. 2023, Stand: 7.2.2024, § 1610 Rn. 327 m.w.N.; SächsFinanzG, Urt. v. 5.10.2005 - 5 K 43/03 -, juris Rn. 27 zum vergleichbaren Begriff der Haushaltszugehörigkeit für den Kindergeldbezug unter Hinweis auf die BFH-Rechtsprechung).
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