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Weitere Entscheidung unten: VG Saarlouis, 15.05.1990

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 25.09.1991 - 5 K 43/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,23943
FG Baden-Württemberg, 25.09.1991 - 5 K 43/88 (https://dejure.org/1991,23943)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.09.1991 - 5 K 43/88 (https://dejure.org/1991,23943)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. September 1991 - 5 K 43/88 (https://dejure.org/1991,23943)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 14.01.1998 - IV B 48/97

    Einordnung einer Apotheke als gewerbesteuerpflichtiger Betrieb - Einordnung als …

    Das Finanzgericht (FG) ordnete im Hinblick auf die beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter dem Az. 2 BvR 1486/92 anhängige Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 25. September 1991 5 K 43/88 und den Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. Juli 1992 X B 140/91 (beide nicht veröffentlicht -- NV --) betreffend die Einordnung einer Apotheke als gewerbesteuerpflichtiger Betrieb das Ruhen des Klageverfahrens an.

    Diese Beurteilung liegt ersichtlich auch den Urteilen vom 20. Februar 1979 VIII R 52/77 (BFHE 127, 201, BStBl II 1979, 414) und vom 19. Oktober 1982 VIII R 149/81 (BFHE 137, 200, BStBl II 1983, 278) und dem Beschluß des X. Senats vom 1. Juli 1992 X B 140/91 (NV) zugrunde und wird auch von den Finanzgerichten geteilt (vgl. mit ausführlicher Begründung FG Hamburg, Urteil vom 17. November 1964 II 266--270/64, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1965, 178, und FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 1991 5 K 43/88, NV).

  • BFH, 21.05.2024 - VIII B 3/23

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Insoweit fehlen Ausführungen, worin sich die Tätigkeit des Vertretungs-Apothekers von der berufsbildtypischen Tätigkeit des Apothekers unterscheiden soll und warum dies zu einer unterschiedlichen Beurteilung bei der Zuordnung beider Tätigkeiten zu einer Einkunftsart Anlass geben könnte (…vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 14.01.1998 - IV B 48/97, BFH/NV 1998, 706, unter 1. [Rz 15], m.w.N.; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 25.09.1991 - 5 K 43/88, juris, Rz 23 f. unter Verweis auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30.05.1956 - 1 BvF 3/53, BVerfGE 5, 25, unter B.II.1 [Rz 12]; vgl. des Weiteren zu nichtselbständigen Apotheker-Vertretern BFH-Urteil vom 20.02.1979 - VIII R 52/77, BFHE 127, 201, BStBl II 1979, 414).
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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 15.05.1990 - 5 K 43/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,25150
VG Saarlouis, 15.05.1990 - 5 K 43/88 (https://dejure.org/1990,25150)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 15.05.1990 - 5 K 43/88 (https://dejure.org/1990,25150)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 15. Mai 1990 - 5 K 43/88 (https://dejure.org/1990,25150)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Potsdam, 10.10.2012 - 8 K 705/10

    Obliegenheit des Versorgers zur Aufbewahrung eines ausgebauten Wasserzählers

    Rn. 16 Dass aufgrund dieser Beweislastverteilung den öffentlichen Trägern der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung zur Vermeidung von Beweislastentscheidungen zu ihren Ungunsten bei einem Zählerwechsel eine Aufbewahrung des ausgebauten Wasserzählers bis zu einer Bestandskraft des Gebührenbescheides zu empfehlen ist (…vgl. Düwel, in: Becker u.a., a.a.O., § 6 Rdnr. 1017), begründet für diese auch in Anbetracht des Umstandes, dass es sich um ein "Massengeschäft" handeln mag, nichts Unzumutbares (vgl. VG Saarbrücken, Urteile vom 11. November 1986 - 3 K 262/83 -, juris [Ls.] und vom 15. Mai 1990 - 5 K 43/88 -, juris [Ls.]).
  • VG Frankfurt/Oder, 08.03.2019 - 5 K 1679/15

    Entwässerungsgebühren zuzüglich Trinkwassergebühren

    Rn. 48 Dass aufgrund der Beweislastverteilung den öffentlichen Trägern der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung zur Vermeidung von Beweislastentscheidungen zu ihren Ungunsten bei einem Zählerwechsel eine Aufbewahrung des ausgebauten Wasserzählers bis zu einer Bestandskraft des Gebührenbescheides zu empfehlen ist (…vgl. Düwel, in: Becker u.a., Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg, Loseblattsammlung Stand: Dezember 2017, § 6 Rn. 1017), begründet für diese auch in Anbetracht des Umstandes, dass es sich um ein "Massengeschäft" handeln mag, nichts Unzumutbares (vgl. VG Saarbrücken, Urteile vom 11. November 1986 - 3 K 262/83 - und vom 15. Mai 1990 - 5 K 43/88).
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