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Rechtsprechung
   VG Trier, 22.04.2013 - 5 K 87/13.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13385
VG Trier, 22.04.2013 - 5 K 87/13.TR (https://dejure.org/2013,13385)
VG Trier, Entscheidung vom 22.04.2013 - 5 K 87/13.TR (https://dejure.org/2013,13385)
VG Trier, Entscheidung vom 22. April 2013 - 5 K 87/13.TR (https://dejure.org/2013,13385)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 27a AsylVfG 1992, Art 3 Abs 2 EGV 343/2003
    Behandlung der Asylbewerber in Italien

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Republik Italien für die Durchfühung eines Asylverfahrens nach Art. 10 Abs. 1 VO Nr. 343/2003/EG (Dublin-II-VO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …

    Auszug aus VG Trier, 22.04.2013 - 5 K 87/13
    Soweit die Republik Italien aufgrund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist, vermag das Gericht nicht zu erkennen, dass in Bezug auf Italien die vom Europäischen Gerichtshof in dessen Urteil vom 21. Dezember 2011 (C 411/10 und C 493/10 -) aufgestellte Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedsstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht, widerlegt wäre.

    Rn. 17 Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2011 (C 411/10 und C 493/10 - juris) "muss die Vermutung gelten, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedsstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht (RdNr. 80).

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 13 MC 22/12

    Prüfungsumfang des Bundesamtes und vorläufiger Rechtsschutz bei einer …

    Auszug aus VG Trier, 22.04.2013 - 5 K 87/13
    Allein der Umstand, dass die Situation der Flüchtlinge in Italien von den Verwaltungsgerichten unterschiedlich eingeschätzt wird, veranlasst ebenfalls nicht zu der Annahme, dass die Behandlung der Asylbewerber in Italien nicht in Einklang mit den Erfordernissen der Charta sowie der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention steht (vgl. insoweit den 13. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v. 2.5.2012 - 13 MC 22/12 -, der das Vorliegen eines offensichtlichen Ausnahmefalls im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in dem Urteil v. 14.5.1996, a.a.O., in Bezug auf Italien verneint).".
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …

    Auszug aus VG Trier, 22.04.2013 - 5 K 87/13
    In Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 -, NJW 2008, S. 330) geht die Kammer nämlich davon aus, dass zur Substantiierung eines Vorbringens, das das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Belastungsstörung zum Gegenstand hat, regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderung genügenden fachärztlichen Attestes erforderlich ist, aus dem sich nachvollziehbar ergeben muss, auf welcher Grundlage der Arzt zu seiner Diagnose gelangt ist und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt.
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2012 - 4 MC 133/12

    Aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Entscheidung zur Nichtprüfung …

    Auszug aus VG Trier, 22.04.2013 - 5 K 87/13
    Rn. 22 Des Weiteren macht sich die Kammer die nachfolgenden Ausführungen des OVG Lüneburg in dessen Beschluss vom 2. August 2012 - 4 MC 133/12 -, juris, zu eigen, in dem es heißt:.
  • VG Braunschweig, 21.02.2013 - 2 A 126/11

    Spruchreif, effektiver Rechtsschutz, Asylverfahren, Italien, grundlegende Mängel, …

    Auszug aus VG Trier, 22.04.2013 - 5 K 87/13
    Der gegenteiligen Auffassung des VG Braunschweig (vgl. Urteil vom 21. Februar 2013 - 2 A 126/11 -) vermag sich die Kammer unter Zugrundelegung der vorstehenden Ausführungen nicht anzuschließen.
  • VG Düsseldorf, 06.02.2013 - 17 L 150/13

    Systemische Mängel Italien minderjährig subjektives Recht

    Auszug aus VG Trier, 22.04.2013 - 5 K 87/13
    Rn. 24 Diese Auffassung, dass in Italien keine systemischen Mängel des Asylverfahrens im Sinne der Rechtsprechung des EuGH vorliegen, wird im Übrigen auch von den Verwaltungsgerichten Düsseldorf (vgl. Beschluss vom 6. Februar 2013 - 17 L 150/13.A -, juris) und Augsburg (Beschluss vom 19. Dezember 2012 - Au 6 E 12.30377 -, juris) geteilt.
  • EGMR, 13.02.2013 - 81498/12

    Italien, Dublinverfahren, Dublin II-VO, Aufnahmebedingungen, Unterbringung, …

    Auszug aus VG Trier, 22.04.2013 - 5 K 87/13
    Rn. 26 Letztlich vermag das Gericht auch nicht zu erkennen, dass die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unter dem 13. Februar 2013 im Verfahren 81498/12 vorläufig untersagte Überstellung einer besonders schutzwürdigen Person nach Italien Auswirkungen auf den vorliegenden Rechtsstreit haben könnte, denn es ist nicht erkennbar, dass der Kläger unter den Kreis der besonders schutzwürdigen Person fallen würde.
  • BVerwG, 08.09.1997 - 9 B 401.97
    Auszug aus VG Trier, 22.04.2013 - 5 K 87/13
    Rn. 21 Das Gericht macht sich die vorstehenden Ausführungen zu eigen, zumal Auskünfte des Auswärtigen Amts in Asylsachen zulässige und selbständige Beweismittel darstellen, die ohne förmliches Beweisverfahren im Wege des Freibeweises verwertet und - wenn sie in einem anderen Verfahren eingeholt worden sind - im Wege des Urkundenbeweises auch ohne Zustimmung der Verfahrensbeteiligten herangezogen und gewürdigt werden können, wobei sie "wohl den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommen" (so bereits BVerwG, Beschluss vom 8. September 1997 - 9 B 401/97 -, juris, mit weiteren Nachweisen).
  • VG Augsburg, 19.12.2012 - Au 6 E 12.30377

    Syrischer Staatsangehöriger; Rücküberstellung nach Italien; Selbsteintrittsrecht …

    Auszug aus VG Trier, 22.04.2013 - 5 K 87/13
    Rn. 24 Diese Auffassung, dass in Italien keine systemischen Mängel des Asylverfahrens im Sinne der Rechtsprechung des EuGH vorliegen, wird im Übrigen auch von den Verwaltungsgerichten Düsseldorf (vgl. Beschluss vom 6. Februar 2013 - 17 L 150/13.A -, juris) und Augsburg (Beschluss vom 19. Dezember 2012 - Au 6 E 12.30377 -, juris) geteilt.
  • VG Regensburg, 18.07.2013 - RN 5 K 13.30027

    Angabe einer ladungsfähigen Anschrift

    Rn. 42 Im Hinblick darauf, dass Auskünfte des Auswärtigen Amtes sowohl von einer genauen Kenntnis der Umstände des betreffenden Landes als auch vom Bemühen um Objektivität geprägt sind (BVerwG vom 9.3.1984, Az. 9 B 922/81 ), vermag das Gericht nach alledem nicht zu erkennen, dass die Kläger in Italien eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erwarten haben, die zur Ausübung des Selbsteintrittsrechts führen müsste (so auch VG Berlin vom 5.6.2013, Az. 21 L 151.13 ; VG Augsburg vom 18.7.2013, Az. Au 6 K 13.30132 ; VG Bayreuth vom 11.7.2013, Az. B 3 S 13.30164 ; VG Düsseldorf vom 26.4.2013, Az. 17 K 1775/12.A, 17 K 1777/12.A und 17 K 1776/12.A alle ; VG Trier vom 22.4.2013, Az. 5 K 87/13.TR ; VG Regensburg vom 26.2.2013, Az. RN 9 K 11.30445 ).
  • VG Regensburg, 18.07.2013 - RN 5 K 13.30029

    Angabe einer ladungsfähigen Anschrift

    Rn. 43 Im Hinblick darauf, dass Auskünfte des Auswärtigen Amtes sowohl von einer genauen Kenntnis der Umstände des betreffenden Landes als auch vom Bemühen um Objektivität geprägt sind (BVerwG vom 9.3.1984, Az. 9 B 922/81 ), vermag das Gericht nach alledem nicht zu erkennen, dass die Klägerin in Italien eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erwarten hat, die zur Ausübung des Selbsteintrittsrechts führen müsste (so auch VG Berlin vom 5.6.2013, Az. 21 L 151.13 ; VG Augsburg vom 18.7.2013, Az. Au 6 K 13.30132 ; VG Bayreuth vom 11.7.2013, Az. B 3 S 13.30164 ; VG Düsseldorf vom 26.4.2013, Az. 17 K 1775/12.A, 17 K 1777/12.A und 17 K 1776/12.A alle ; VG Trier vom 22.4.2013, Az. 5 K 87/13.TR ; VG Regensburg vom 26.2.2013, Az. RN 9 K 11.30445 ).
  • VG Bayreuth, 11.07.2013 - B 3 S 13.30164

    Verfassungskonforme Auslegung von § 34a Abs. 2 AsylVfG; Sonderfall (verneint)

    Rn. 25 Systemische Mängel im Asyl- und Aufnahmeverfahren in Italien liegen im Übrigen nicht vor (BayVGH, Beschluss vom 06.02.2013, Az. 20 ZB 12.30286; OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.08.2012, Az. 4 MC 133/12; VG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2013, Az. 6 J 2634/12.A; VG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 26.02.2013, Az. RN 11.30445; VG Bremen, Gerichtsbescheid vom 14.05.2013, Az. 6 K 412/11.A; VG Trier, Urteil vom 22.04.2013, Az. 5 K 87/13.TR).
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