Rechtsprechung
| VG Saarlouis, 11.12.2013 - 5 K 950/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 26 Abs 1 HO SL, § 3 Abs 1 Nr 3 VwGebG SL, § 3 Abs 3 Nr 2 VwGebG SL
Verwaltungsgebührenerhebung: Befreiung kommunaler Körperschaften von Gebühren des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz im Saarland - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 11.12.2013 - 5 K 950/13
- OVG Saarland, 06.10.2015 - 2 A 47/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 29.08.2007 - 9 C 2.07
Landesbetrieb Straßen und Verkehr; Halteranfrage; Amtshandlung; persönliche …
Auszug aus VG Saarlouis, 11.12.2013 - 5 K 950/13
Rn. 25 Soweit sich die Klägerin auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.08.2007 - 9 C 2.07 - stützt, mit dem entschieden wurde, dass der Landesbetrieb Straßen und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz vom Land Rheinland-Pfalz für die Bearbeitung von Halteranfragen im Jahre 2003 keine Gebühren verlangen durfte, betraf dieses Urteil § 5 Abs. 4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Rheinland-Pfalz in der vom 01.01.2002 bis 20.02.2011 geltenden Fassung. - OVG Saarland, 13.09.2013 - 3 A 202/11
Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung von Abfallbegleitscheinen; Zitiergebot; …
Auszug aus VG Saarlouis, 11.12.2013 - 5 K 950/13
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Berufung gegen das Urteil im Verfahren 5 K 127/10 mit Urteil vom 13.09.2013 - 3 A 202/11 - zurückgewiesen. - VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 2128/09
Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 F. NachwV
Auszug aus VG Saarlouis, 11.12.2013 - 5 K 950/13
Dass der Beklagte zur Erhebung von Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach der NachwV berechtigt ist, hat die Kammer in drei Urteilen vom 19.01.2011 - 5 K 897/09, 5 K 2128/09 und 5 K 127/10 - grundsätzlich entschieden. - VG Saarlouis, 08.12.2010 - 5 K 897/09
Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 f. NachwV
Auszug aus VG Saarlouis, 11.12.2013 - 5 K 950/13
Dass der Beklagte zur Erhebung von Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach der NachwV berechtigt ist, hat die Kammer in drei Urteilen vom 19.01.2011 - 5 K 897/09, 5 K 2128/09 und 5 K 127/10 - grundsätzlich entschieden.
- OVG Saarland, 06.10.2015 - 2 A 47/15
Gebührenerhebung für Begleitscheine durch Landesbetrieb
Rn. 11 Mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11.12.2013 - 5 K 950/13 - ergangenem Urteil hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes die Klage abgewiesen.Mit Beschluss vom 12.3.2015 hat der Senat die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11.12.2013 - 5 K 950/13 - wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
Rn. 15 unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11.12.2013 - 5 K 950/13 - die Gebührenbescheide des Beklagten vom 23.5.2013, vom 15.4./16.4.2013 sowie die Widerspruchsbescheide des Ministeriums für Umwelt- und Arbeitsschutz vom 28.6.2013 und vom 22.7.2013 aufzuheben.
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Rechtsprechung
| VG Bremen, 17.07.2014 - 5 K 950/13 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Bremen, 28.09.2015 - 1 K 1268/15 Dabei kommt es darauf an, ob das Verhalten einer Person oder der Zustand einer Sache die polizeiliche Gefahrenschwelle überschritten hat, so dass dadurch die verschuldensunabhängige - polizeirechtliche - Störerhaftung gerechtfertigt erscheint (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 03.07.2012, Az. 2 B 748/12 ; VG Bremen, Urt. v. 17.07.2014, Az. 5 K 950/13).
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