Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2001 - 5 L 13/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2016 - 5 L 7/16
Übernahme eines Auszubildenden nach PersVG ST 2004 § 9
Ein auf der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers beruhender Einstellungsstopp berührt die Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung auch dann, wenn sich der Haushaltsgesetzgeber auf globale Vorgaben zur Personaleinsparung in bestimmten Ressortbereichen beschränkt hat (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 25. April 2001 - 5 L 13/00 -, nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 13. September 2001 - 6 PB 9.01 -, juris;… Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 12. Auflage, § 9 Rn. 27).Ein auf der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers beruhender Einstellungsstopp berührt die Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung auch dann, wenn sich der Haushaltsgesetzgeber auf globale Vorgaben zur Personaleinsparung in bestimmten Ressortbereichen beschränkt hat (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 25. April 2001 - 5 L 13/00 -, nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 13. September 2001 - 6 PB 9.01 -, juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2003 - 5 L 4/02
Jugendvertreter, Lehrlingsvertreter, Weiterbeschäftigung, Unzumutbarkeit, …
Er ist hiervon bereits im Beschluss vom 25. April 2001 - 5 L 13/00 - ausgegangen und sieht keinen Anlass, hiervon abzurücken.". - OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2013 - 5 L 9/12
Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters nach Beendigung …
Ein auf der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers beruhender Einstellungsstopp berührt die Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung auch dann, wenn sich der Haushaltsgesetzgeber auf globale Vorgaben zur Personaleinsparung in bestimmten Ressortbereichen beschränkt hat (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 25.04.2001 - 5 L 13/00 -, nachfolgend: BVerwG, Beschl. v. 13.09.2001 - 6 PB 9/01 - ). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2006 - 5 L 11/06
Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern
Ein auf der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers beruhender Einstellungsstopp berührt die Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung auch dann, wenn sich der Haushaltsgesetzgeber auf globale Vorgaben zur Personaleinsparung in bestimmten Ressortbereichen beschränkt hat (so bereits OVG LSA, B. v. 25.04.2001 - 5 L 13/00 -, ihm folgend BVerwG, B. v. 13.09.2001 - 6 PB 9.01 - juris; Reich, BPersVG, § 9, RdNr. 5).
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