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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 16.11.2010 - 5 L 130/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,31467
VG Frankfurt/Oder, 16.11.2010 - 5 L 130/10 (https://dejure.org/2010,31467)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 16.11.2010 - 5 L 130/10 (https://dejure.org/2010,31467)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 16. November 2010 - 5 L 130/10 (https://dejure.org/2010,31467)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • VG München, 06.10.2009 - M 22 K 08.6241

    Anordnung, einen Hund zu bestimmten lärmgeschützten Zeiten nur unter Aufsicht …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.11.2010 - 5 L 130/10
    Nach der Rechtsprechung sowohl der Zivil- als auch der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der sich die Kammer anschließt, ist es bei Geräuschbelästigungen, die von einer Tierhaltung ausgehen, für die Annahme einer "erheblichen" Belästigung nicht erforderlich, dass diese die Immissionsrichtwerte überschreiten, die für die Bestimmung der Erheblichkeit von Geräuscheinwirkungen durch Anlagen in Regelwerken wie z.B. der TA-Lärm festgelegt sind; dies gilt insbesondere bei Störungen der Nachtruhe (vgl. m. w. N. VG München, Urteil vom 06. Oktober 2009 - M 22 K 08.6241 - zitiert nach juris Rdnr. 21).
  • BVerwG, 20.12.1991 - 7 B 165.91

    Verbot der Hundehaltung - Sachverhaltsaufklärung im Verwaltungsstreitverfahren

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.11.2010 - 5 L 130/10
    Sie konnte sich aufgrund der Vielzahl der wiederholten Nachbarbeschwerden, der Aufzeichnungen der beklagten Behörde jedenfalls bei summarischer Prüfung eine Überzeugung dazu bilden, ob das Bellen der Hunde der Antragstellerin in einem allgemeinen Wohngebiet die Wohn- und Nachtruhe stört (zur gerichtlichen Sachaufklärungspflicht bei Hundegebell BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 7 B 165/91, NVwZ 1993, 268).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2006 - 11 S 57.06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Genehmigung einer immissionsschutzrechtlichen …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.11.2010 - 5 L 130/10
    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (so die ständige Rspr. des OVG Berlin-Brandenburg, vgl. z. B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2006 - OVG 11 S 57.06 - NVwZ 2007, 848 f. zitiert nach juris Rdnr. 2).
  • VG Stade, 03.08.1989 - 1 A 188/88
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.11.2010 - 5 L 130/10
    Die Kammer bemerkt hierzu, dass zum Beweis der Lärmstörungen durch Hundegebell Aufzeichnungen des belästigten Nachbarn als Beweismittel ausreichend sind (genauso VG Stade, Urteil vom 03. August 1989 - 1 A 188/88 - zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 14.12.2009 - 1 D 171/09

    Prozesskostenhilfe; keine Nachweise erbracht zu persönlichen und wirtschaftlichen …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.11.2010 - 5 L 130/10
    Sie hat weder Angaben zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen noch diese glaubhaft gemacht (vgl. auch OVG Bautzen, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - 1 D 171/09 zitiert nach juris Rdnr. 3).
  • VG Trier, 28.01.2020 - 8 L 111/20

    Gesundheitsschädliches Hundegebell

    Belästigungen sind erheblich, also nicht mehr geringfügig, wenn sie das übliche und zumutbare Maß übersteigen; dies richtet sich nach Stärke, Häufigkeit und Dauer des Lärms sowie nach dem konkreten Zeitpunkt der Lärmimmission sowie deren Ortsüblichkeit (vgl. VG Frankfurt (Oder) zur entsprechenden landesrechtlichen Norm, Beschluss vom 16. November 2010 - 5 L 130/10 -, juris, Rn. 21 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 24.04.2014 - W 5 K 12.659

    Haltungsverbot für Pyrenäischen Hirtenhund; (nächtliches) Hundegebell; …

    Zum Nachweis der Lärmstörungen durch Hundegebell sind Aufzeichnungen der belästigten Nachbarn als Beweismittel ausreichend (vgl. VG Frankfurt (Oder), B.v. 16.11.2010 Nr. 5 L 130/10; VG Stade, U.v. 03.08.1989 Nr. 1 A 188/88; vgl. zu den Anforderungen an die gerichtliche Sachaufklärungspflicht im Hauptsacheverfahren BVerwG, B.v. 20.12.1991 Nr. 7 B 165/91).

    Rn. 59 Für die Annahme einer erheblichen Belästigung ist es auch nicht erforderlich, dass die Geräuschbeeinträchtigungen, die von einer Tierhaltung ausgehen, die für die Bestimmung der Erheblichkeit von Geräuscheinwirkungen durch Anlagen in Regelwerken, wie z.B. der TA Lärm, festgelegt sind überschreiten; dies gilt insbesondere für Störungen der Nachtruhe (VG Frankfurt (Oder), B.v. 16.11.2010 Nr. 5 L 130/10 u. U.v. 26.9.2013 Nr. 5 K 705/11).

  • VG Frankfurt/Oder, 26.09.2013 - 5 K 705/11

    Immissionsschutzrecht

    Rn. 10 Mit Beschluss vom 16. November 2010 (VG 5 L 130/10) lehnte die erkennende Kammer den vorläufigen Rechtsschutzantrag ab.

    Die Kammer hält insoweit an ihren Ausführungen im Beschluss vom 16. November 2010 - VG 5 L 130/10 fest.

  • VG Neustadt, 19.12.2018 - 5 L 1573/18

    Verfügung gegen eine Hundehalterin; nächtliches Hundegebell in einem allgemeinen …

    Nach der Rechtsprechung sowohl der Zivil- als auch der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der sich die Kammer anschließt, ist es bei Geräuschbelästigungen, die von einer Tierhaltung ausgehen, für die Annahme einer "erheblichen" Belästigung nicht erforderlich, dass diese die Immissionsrichtwerte überschreiten, die für die Bestimmung der Erheblichkeit von Geräuscheinwirkungen durch Anlagen in Regelwerken wie z.B. der TA-Lärm festgelegt sind; dies gilt insbesondere bei Störungen der Nachtruhe (VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 16. November 2010 - 5 L 130/10 -, Rn. 21, juris).

    Das Interesse des Hundehalters kann dann gegenüber dem gesetzlich geschützten Bedürfnis der Anwohner auf Wohn- und Nachtruhe zurücktreten, weil die Belästigungen in der Regel erheblich sind (vgl. VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 18. September 2014 - 8 K 3784/13 -, Rn. 18, juris; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 16. November 2010 - 5 L 130/10 -, Rn. 22, juris …und Urteil vom 26. September 2013 - 5 K 705/11 -, Rn. 38, juris).

    Auf eine "freiwillige" Beseitigung der Zustände durch die Antragstellerin konnte und musste die Antragsgegnerin mit Blick auf das Verhalten der Antragstellerin - auch in der Vergangenheit - nicht mehr warten (vgl. VG Würzburg…, Urteil vom 24. April 2014 - W 5 K 12.659 -, Rn. 48 - 49, juris und VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 16. November 2010 - 5 L 130/10 -, Rn. 29, juris).

  • VG Würzburg, 08.08.2012 - W 5 S 12.660

    Haltungsverbot für Pyrenäischen Hirtenhund; (nächtliches) Hundegebell; …

    Dies sei nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 16. November 2010, Nr. 5 L 130/10, der Fall, wenn mehrere Hunde auf einem Wohngrundstück gehalten würden und häufig über mehrere Stunden täglich und zur Nachtzeit mit einer hohen Lärmintensität bellten.

    Zum Nachweis der Lärmstörungen durch Hundegebell sind Aufzeichnungen der belästigten Nachbarn als Beweismittel ausreichend (vgl. VG Frankfurt (Oder), B.v. 16.11.2010 Nr. 5 L 130/10; VG Stade, U.v. 03.08.1989 Nr. 1 A 188/88; vgl. zu den Anforderungen an die gerichtliche Sachaufklärungspflicht im Hauptsacheverfahren BVerwG, B.v. 20.12.1991 Nr. 7 B 165/91).

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