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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 21.06.2019 - 5 L 1660/19.F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,20231
VG Frankfurt/Main, 21.06.2019 - 5 L 1660/19.F (https://dejure.org/2019,20231)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.06.2019 - 5 L 1660/19.F (https://dejure.org/2019,20231)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. Juni 2019 - 5 L 1660/19.F (https://dejure.org/2019,20231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 3, 11, 12, 13 HBKG, §§ 21, ...
    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr und Entlassung als Wehrführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • VG Gießen, 20.04.2018 - 4 K 2434/17

    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.06.2019 - 5 L 1660/19
    (entsprechend VG Gießen, Urteil vom 20. April 2018-4 K 2434/17.GI).

    Ein erfolgreicher und reibungsloser Feuerwehreinsatz, bei dem es gerade auf jeden einzelnen Feuerwehrangehörigen ankommen kann, wäre nicht gewährleistet, wenn die Mitglieder auf Grund zerrütteter Verhältnisse die weitere Zusammenarbeit mit anderen oder die im Einsatzfall angetragene notwendige Übernahme von Aufgaben ablehnen (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 24. August 2015 - 11 LA 313/14, juris Rn. 8; HessVGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 8 B 2476/09 , juris; VG Gießen, Urteil vom 20. April 2018 - 4 K 2434/17.GI , juris Rn. 55 ).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Auszuschließende das aufgetretene Zerwürfnis verursacht hat oder in welchem Maße auch das Verhalten anderer Personen dazu beigetragen hat (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 24. August 2015 - 11 LA 313/14, juris Rn. 8; HessVGH…, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 8 B 2476/09 , juris Rn. 7 ; VG Gießen, Urteil vom 20. April 2018 - 4 K 2434/17.GI , juris Rn. 58 ).

    Es ist deshalb nicht sachgerecht, entscheidend auf die ursprünglichen Ursachen und die Schuld hieran abzustellen; denn wesentlich für die Fortdauer des Spannungsverhältnisses ist die daraus entstandene mangelnde Verständigungsbereitschaft der Beteiligten oder des einen oder anderen von ihnen (vgl. zum Beamtenrecht: BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1967 - VI C58.65, juris; zur Anwendung dieser Grundsätze auf das Dienstverhältnis von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr HessVGH…, Urteil vom 17. Januar 1992 - 11 UE 1567/88 , juris Rn. 44 ; VG Gießen, Urteil vom 20. April 2018 - 4 K 2434/17.GI , juris Rn. 58 ).

    Abzustellen ist daher im Wesentlichen darauf, ob es den Beteiligten zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung noch möglich war, im Sinne eines notwendigen Vertrauensverhältnisses weiter zusammenzuarbeiten ( VG Gießen, Urteil vom 20. April 2018 - 4 K 2434/17.GI , juris).

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2015 - 11 LA 313/14

    Ausschluss; Feuerwehr; Freiwillige Feuerwehr; Vertrauensverhältnis

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.06.2019 - 5 L 1660/19
    Als wichtiger Grund in diesem Sinne kommt auch die Verletzung von Dienstpflichten oder sonstigen Verpflichtungen aus der Feuerwehrsatzung in Betracht oder ein Verhalten eines Feuerwehrmitglieds, das die interne Ordnung und Führung der Freiwilligen Feuerwehr erheblich stört (HessVGH…, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 5 B 1889/17, juris Rn. 6; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2015 - 11 LA 313/14, juris Rn. 7).

    Ein erfolgreicher und reibungsloser Feuerwehreinsatz, bei dem es gerade auf jeden einzelnen Feuerwehrangehörigen ankommen kann, wäre nicht gewährleistet, wenn die Mitglieder auf Grund zerrütteter Verhältnisse die weitere Zusammenarbeit mit anderen oder die im Einsatzfall angetragene notwendige Übernahme von Aufgaben ablehnen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2015 - 11 LA 313/14, juris Rn. 8; HessVGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 8 B 2476/09 , juris; VG Gießen…, Urteil vom 20. April 2018 - 4 K 2434/17.GI , juris Rn. 55 ).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Auszuschließende das aufgetretene Zerwürfnis verursacht hat oder in welchem Maße auch das Verhalten anderer Personen dazu beigetragen hat (OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2015 - 11 LA 313/14, juris Rn. 8; HessVGH…, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 8 B 2476/09 , juris Rn. 7 ; VG Gießen…, Urteil vom 20. April 2018 - 4 K 2434/17.GI , juris Rn. 58 ).

  • VGH Hessen, 17.01.1992 - 11 UE 1567/88

    Freiwillige Feuerwehr - zum Ausschluß aus wichtigem Grund

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.06.2019 - 5 L 1660/19
    Entscheidend ist vielmehr, ob ein Spannungsverhältnis innerhalb der Einsatzabteilung entstanden ist, das die Funktions- und Einsatzfähigkeit der Feuerwehr gefährdet und ob dieses Spannungsverhältnis durch den Ausschluss des Feuerwehrangehörigen aufgelöst und die Funktionsfähigkeit der Feuerwehr wiederhergestellt oder gesichert werden kann ( HessVGH, Urteil vom 17. Januar 1992 - 11 UE 1567/88 , juris Rn. 42 f).

    Es ist deshalb nicht sachgerecht, entscheidend auf die ursprünglichen Ursachen und die Schuld hieran abzustellen; denn wesentlich für die Fortdauer des Spannungsverhältnisses ist die daraus entstandene mangelnde Verständigungsbereitschaft der Beteiligten oder des einen oder anderen von ihnen (vgl. zum Beamtenrecht: BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1967 - VI C58.65, juris; zur Anwendung dieser Grundsätze auf das Dienstverhältnis von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr HessVGH, Urteil vom 17. Januar 1992 - 11 UE 1567/88 , juris Rn. 44 ; VG Gießen…, Urteil vom 20. April 2018 - 4 K 2434/17.GI , juris Rn. 58 ).

    Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kommt insoweit nur eine eingeschränkte Bedeutung zu, weil es aufgrund des Verhaltens des Antragstellers bereits zu erheblichen Störungen innerhalb der inneren Ordnung und Führung der Feuerwehr gekommen ist und der Antragsteller - als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr - im Unterschied zu einem Berufsbeamten oder Arbeitnehmer nicht in sozialer oder persönlicher Abhängigkeit zum Dienstherrn oder Arbeitgeber steht (vgl. HessVGH, Urteil vom 17. Januar 1992 - 11 UE 1567/88 , juris, Rn. 40 ff.).

  • VGH Hessen, 08.02.2018 - 5 B 1889/17
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.06.2019 - 5 L 1660/19
    Als wichtiger Grund in diesem Sinne kommt auch die Verletzung von Dienstpflichten oder sonstigen Verpflichtungen aus der Feuerwehrsatzung in Betracht oder ein Verhalten eines Feuerwehrmitglieds, das die interne Ordnung und Führung der Freiwilligen Feuerwehr erheblich stört (HessVGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 5 B 1889/17, juris Rn. 6; vgl. auch OVG Lüneburg…, Beschluss vom 24. August 2015 - 11 LA 313/14, juris Rn. 7).

    Das Verhalten des Antragstellers verdeutlicht, dass er nicht willens ist, die Führungsstruktur und die "Befehlskette" der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr zu akzeptieren (vgl. HessVGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 5 B 1889/17, juris Rn. 7 f.).

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Vorkommnisse, die zum Streit geführt haben, auf einem steuerbaren Verhalten des Auszuschließenden beruhen und sein zukünftiges Verhalten schon durch die Androhung von dauerhaften Folgen für seine Mitgliedschaft positiv beeinflusst werden kann (HessVGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 5 B 1889/17, juris Rn. 9 f.).

  • VGH Hessen, 13.01.2010 - 8 B 2476/09

    Ausschluss aus der freiwilligen Feuerwehr

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.06.2019 - 5 L 1660/19
    Ein erfolgreicher und reibungsloser Feuerwehreinsatz, bei dem es gerade auf jeden einzelnen Feuerwehrangehörigen ankommen kann, wäre nicht gewährleistet, wenn die Mitglieder auf Grund zerrütteter Verhältnisse die weitere Zusammenarbeit mit anderen oder die im Einsatzfall angetragene notwendige Übernahme von Aufgaben ablehnen (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 24. August 2015 - 11 LA 313/14, juris Rn. 8; HessVGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 8 B 2476/09 , juris; VG Gießen…, Urteil vom 20. April 2018 - 4 K 2434/17.GI , juris Rn. 55 ).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Auszuschließende das aufgetretene Zerwürfnis verursacht hat oder in welchem Maße auch das Verhalten anderer Personen dazu beigetragen hat (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 24. August 2015 - 11 LA 313/14, juris Rn. 8; HessVGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 8 B 2476/09 , juris Rn. 7 ; VG Gießen…, Urteil vom 20. April 2018 - 4 K 2434/17.GI , juris Rn. 58 ).

  • VG Gießen, 21.08.2017 - 4 L 5215/17

    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.06.2019 - 5 L 1660/19
    Dies hat die Antragsgegnerin aber nicht vorgetragen oder nachgewiesen ( VG Gießen, Beschluss vom 21. August 2017 - 4 L 5215/17.GI , juris Rn. 47 ).
  • VGH Hessen, 26.08.2009 - 8 B 2641/08

    Ausschluss aus der freiwilligen Feuerwehr

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.06.2019 - 5 L 1660/19
    Eine Verwirkung in dem Sinne, dass ein Fehlverhalten, welches länger als ein Jahr zurückliegt, nicht mehr für eine Maßnahme herangezogen werden dürfte, wie der Antragsteller vorträgt, kennt das Gefahrenabwehrrecht nicht ( HessVGH, Beschluss vom 26. August 2009 - 8 B 2641/08 , juris Rn. 4 ).
  • VG Frankfurt/Main, 10.03.2020 - 5 L 472/20

    Anforderungen an die Feststellung der Feuerwehrdienstunfähigkeit

    Die Ausschlussgründe sind damit nicht abschließend normiert (vgl. HessVGH…, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 5 B 1889/17, juris Rn. 6; HessVGH…, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 8 B 2476/09 , juris Rn. 3 ; VG Frankfurt am Main, Beschluss 21. Juni 2019 - 5 L 1660/19, juris Rn. 33).

    Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Feuerwehr bilden im Einsatzfall eine Gefahrengemeinschaft, die ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis voraussetzt (VG Frankfurt am Main, Beschluss 21. Juni 2019 - 5 L 1660/19, juris Rn. 33 mwN).

    Dieser gebietet zu prüfen, ob mildere Mittel mit Aussicht auf Erfolg zur Verfügung stünden ( VG Frankfurt, Beschluss vom 21. Juni 2019 - 5 L 1660/19.F , juris Rn. 56 ; vgl. Pressemitteilung des HessVGH Nr. 3/2020 zum Urteil vom 4. Februar 2019 - 5 A 858/19, 5 A 724/19, juris).

  • VG Saarlouis, 13.12.2019 - 6 L 1638/19

    Abberufung eines Wehrführers aus wichtigem Grund; Abberufung zum Schutz der …

    VG Frankfurt (Main), Beschl. v. 21.6.2019 - 5 L 1660/19.F, juris Rn. 35 m.w.N.
  • VG Minden, 25.02.2026 - 4 L 1426/25
    Rn. 55 Vgl. insofern VG Gießen, Beschluss vom 21. August 2017 - 4 L 5215/17.GI -, juris Rn. 36 f. m.w.N.; VG Frankfurt, Beschluss vom 21. Juni 2019 - 5 L 1660/19.F -, juris Rn. 45 m.w.N.
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