Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 05.03.1996 - 5 L 19/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 05.03.1996 - 5 L 19/95
- BVerwG, 17.07.1996 - 9 B 392.96
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Hessen, 02.03.1998 - 7 UE 868/96
Keine Gruppenverfolgung der Kosovo-Albaner in der serbischen Provinz Kosovo; …
Ebenfalls meist aus Anlaß polizeilicher Maßnahmen wie Überprüfungen und Wohnungsdurchsuchungen sowie Inhaftierungen erfolgen in beträchtlichem Umfang physische und psychische Mißhandlungen; die Zahl der physisch Mißhandelten, d.h. geschlagenen Personen soll 1993 zwischen 749 und 1.721, 1994 zwischen 2.157 und 4.008 sowie 1995 zwischen 2.144 und 3.296 gelegen haben; daneben werden für 1993 3.395 und für 1994 3.436 "Malträtierungen" - womit offenbar psychische Mißhandlungen gemeint sind (so auch Schlesw.-Holst. OVG, U. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 - S. 30 f.) - genannt; für 1996 sind insgesamt 5.197 Fälle physischer und psychischer "Folter" registriert worden, für 1997 insgesamt 5.031 Mißhandlungen, davon 1.740 physischer Art (8., S. 7; 31.; 37., S. 9 f.; 41.; 110.; 113., S. 5; 114., Abschn. II.2 u. III; 125., S. 6 ff.; 160., S. 5; 191.).OVG, Ue. v. 31.03.1995 - 3 L 258/94 - u. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 - Thür.
In bezug auf die bis zum 30. November 1996 und seither auch gegenüber freiwilligen Rückkehrern offenbar nur noch gelegentlich geübte Praxis der Einreiseverweigerung (174.; 175.) fehlt es indessen schon an der Gerichtetheit in Anknüpfung an die albanische Volkszugehörigkeit (zweifelnd, aber im Ergebnis offengelassen: Schlesw.-Holst. OVG, U. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 - S. 52), denn die betreffende Verfahrensweise galt und gilt grundsätzlich für alle Staatsangehörigen der Bundesrepublik Jugoslawien (vgl. Hess. VGH, U. v. 16.02.1996 - 7 UE 4242/95 - S. 39; Nds. OVG, U. v. 28.09.1995 - 12 L 2034/95 - S. 84; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 15.11.1995 - 13 A 1451/94.A - S. 24 f.) und zielt(e) objektiv darauf ab, einer unkontrollierten, massenhaften - mithin nicht sozialverträglichen - Rückkehr sowie einer Zuwanderung unter Benutzung falscher Personalpapiere entgegenzusteuern (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 10.12.1997 - 14 A 2826/94 - S. 49 f.).
OVG, U. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 - S. 32).
Ebensowenig kann - und zwar entgegen der Vorinstanz auch nicht mit Blick auf die schlechte medizinische Versorgungslage und die daraus resultierenden gesundheitlichen Risiken - zur Überzeugung des Senats festgestellt werden, daß die gegenwärtige bedrückende Situation für die albanischen Volkszugehörigen im Kosovo sich lediglich als erste Stufe eines letztlich doch auf ihre asylrelevante Verfolgung gerichteten Gesamtkonzepts darstellt (Hess. VGH, U. v. 16.02.1996 - 7 UE 4242/95 - S. 42; OVG Mecklenburg-Vorpommern, U. v. 04.12.1996 - 3 L 119/95 - S. 58; Schlesw.-Holst. OVG, U. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 - S. 37 u. 44).
OVG, U. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 - S. 47).
Beachtliche Anzeichen für eine in absehbarer Zeit zu erwartende Zunahme asylrelevanter Eingriffe gegenüber Kosovo-Albanern sind nicht zu erkennen; insbesondere ist gegenwärtig - auch unter Berücksichtigung der vor allem der UCK zugerechneten Serie von in der Zeit von April bis November 1996 verübten Anschlägen (189., S. 2 f.) und des daraufhin zu Beginn des Jahres 1997 registrierten schärferen Vorgehens der Polizei gegen mutmaßliche Terroristen (164.), der in jüngster Zeit vereinzelt wieder veranstalteten Demonstrationen im Kosovo (184.; 191.) und der im Winter 1996/97 infolge der Nichtanerkennung der Ergebnisse von Lokalwahlen im übrigen Serbien erfolgten mehrmonatigen Massenkundgebungen (144.; 189., S. 1) - nicht ernsthaft zu erwarten, daß die seit längerem bestehende Pattsituation umschlägt, sei es durch eine drastische Ausweitung der Maßnahmen des serbischen Staates oder durch eine Radikalisierung des bislang weitgehend gewaltfreien Widerstands von seiten der ethnischen Albaner (vgl. Hess. VGH, U. v. 16.02.1996 - 7 UE 4242/95 - S. 45; vgl. ferner Nds. OVG, Ue. v. 28.09.1995 - 12 L 2034/95 - S. 75 f. u. v. 23.05.1996 - 12 L 3389/95 - S. 15 f., sowie Schlesw.-Holst. OVG, U. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 - S. 48 f.).
Selbst bei Abstellung auf einen mittelfristigen Zeitraum von vier Jahren mit der Erwägung, daß die Betrachtung nur eines Kalenderjahres nicht sachgerecht sei (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, U. v. 04.12.1996 - 3 L 119/95 - S. 50; Schlesw.-Holst. OVG, U. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 - S. 28 f.), liegt die Betroffenheitsquote - legt man die Summe der für 1994 bis 1997 angegebenen Höchstzahlen von 59.700 Verfolgungsschlägen zugrunde - bezogen auf alle Kosovo-Albaner bei weniger als 4 %.
Würde man den in die Relationsbetrachtung einzubeziehenden Personenkreis angesichts der nur ganz selten von Verfolgungsschlägen betroffenen Kosovo-Albaner weiblichen Geschlechts und im noch nicht oder nicht mehr wehrpflichtigen Alter (37., S. 22 f.; 65., S. 8; 110.; 114., Abschn. III; 125., S. 6; 191.) außerdem in persönlicher bzw. sachlicher Hinsicht auf die Teilgruppe der wehrpflichtigen Männer zwischen 18 und 60 Jahren begrenzen und diese - mit Blick auf die hohe Kinderzahl der albanischen Familien - auf etwa ein Viertel aller Kosovo-Albaner schätzen, so vervierfachte sich die soeben ermittelte Betroffenheitsquote (vgl. Schlesw.- Holst. OVG, U. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 - S. 25 f.; für bloße Verdopplung OVG Mecklenburg-Vorpommern, U. v. 04.12.1996 - 3 L 119/95 - S. 49 f.; vgl. ferner VGH Baden-Württemberg, U. v. 18.06.1996 - A 14 S 531/96 - S. 21).
Es läßt sich aber anhand der dokumentierten Zahlen nicht zur Überzeugung des Senats feststellen, daß sich die registrierten Verfolgungsschläge gerade auf die vorgenannten Personenkreise oder auch nur auf einen von ihnen konzentrieren (Schlesw.-Holst. OVG, U. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 - S. 27 f.); demzufolge bedarf es einer jeweils individuellen Prüfung, ob die grundsätzlich stärkere Gefährdung des Mitglieds eines solchen Personenkreises sich im konkreten Fall zu einer beachtlichen Verfolgungswahrscheinlichkeit verdichtet (vgl. Nds. OVG, U. v. 23.05.1996 - 12 L 3389/95 - S. 13 f., sowie unten 1.2.1.).
- VGH Hessen, 03.02.1999 - 7 UE 655/97
Rücknahmefiktion für Asylantrag bei Reise in den Verfolgerstaat - Geltung im …
Ebenfalls meist aus Anlass sicherheitsbehördlicher Maßnahmen wie Überprüfungen und Wohnungsdurchsuchungen sowie Inhaftierungen erfolgen in beträchtlichem Umfang physische und psychische Misshandlungen; die Zahl der physisch misshandelten, d.h. geschlagenen Personen soll 1993 zwischen 749 und 1.721, 1994 zwischen 2.157 und 4.008 sowie 1995 zwischen 2.144 und 3.296 gelegen haben; daneben werden für 1993 3.395 und für 1994 3.436 "Malträtierungen" - womit offenbar psychische Misshandlungen gemeint sind (so auch Schlesw.-Holst. OVG, U. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 - S. 30 f.) - genannt; für 1996 sind insgesamt 5.197 Fälle physischer und psychischer "Folter" registriert worden, für 1997 insgesamt 5.031 Misshandlungen, davon 1.740 physischer Art (8., S. 7; 31.; 37., S. 9 f.; 41.; 110.; 113., S. 5; 114., Abschn. II.2 u. III; 125., S. 6 ff.; 160., S. 5; 191.; 199.).OVG, Ue. v. 31.03.1995 - 3 L 258/94 - u. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 - Thür.
In Bezug auf die bis zum 30. November 1996 generell und seither nur noch gegenüber freiwilligen Rückkehrern unter bestimmten Voraussetzungen geübte Praxis der Einreiseverweigerung (174.; 175.; 202.; 231., S. 19) fehlt es indessen schon an der Gerichtetheit in Anknüpfung an die albanische Volkszugehörigkeit (zweifelnd, aber im Ergebnis offengelassen: Schlesw.-Holst. OVG, U. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 - S. 52), denn die betreffende Verfahrensweise galt und gilt grundsätzlich für alle Staatsangehörigen der Bundesrepublik Jugoslawien (vgl. Hess. VGH, U. v. 16.02.1996 - 7 UE 4242/95 - S. 39 u. B. v. 02.03.1998 - 7 UE 868/96 - S. 51; Nds. OVG, Ue. v. 28.09.1995 - 12 L 2034/95 - S. 84 u. v. 22.10.1998 - 12 L 1448/98 - S. 81; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 15.11.1995 - 13 A 1451/94.A - S. 24 f.) und zielt(e) objektiv darauf ab, einer unkontrollierten, massenhaften - mithin nicht sozialverträglichen - Rückkehr sowie einer Zuwanderung unter Benutzung falscher Personalpapiere entgegenzusteuern (Hess. VGH, B. v. 02.03.1998 - 7 UE 868/96 - S. 51; vgl. ferner Nds. OVG, U. v. 22.10.1998 - 12 L 1448/98 - S. 81, sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Ue. v. 10.12.1997 - 14 A 2826/94 - S. 49 f. u. v. 19.01.1998 - 13 A 2296/94.A - S. 56 f.).
OVG, U. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 - S. 32).
Ebenso wenig kann - und zwar entgegen der Vorinstanz auch nicht mit Blick auf die schlechte medizinische Versorgungslage und die daraus resultierenden gesundheitlichen Risiken - zur Überzeugung des Senats festgestellt werden, dass die gegenwärtige bedrückende Situation für die albanischen Volkszugehörigen im Kosovo sich lediglich als erste Stufe eines letztlich doch auf ihre asylrelevante Verfolgung gerichteten Gesamtkonzepts darstellt (Hess. VGH, U. v. 16.02.1996 - 7 UE 4242/95 - S. 42 u. B. v. 02.03.1998 - 7 UE 868/96 - S. 56; OVG Mecklenburg-Vorpommern, U. v. 04.12.1996 - 3 L 119/95 - S. 58; Nds. OVG, U. v. 22.10.1998 - 12 L 1448/98 - S. 88; Schlesw.-Holst. OVG, U. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 - S. 37 u. 44).
OVG, U. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 - S. 47).
Selbst bei Abstellung auf einen mittelfristigen Zeitraum von vier Jahren mit der Erwägung, dass die Betrachtung nur eines Kalenderjahres nicht sachgerecht sei (vgl. Nds. OVG, U. v. 22.10.1998 - 12 L 1448/98 - S. 18 f., OVG Mecklenburg-Vorpommern, U. v. 04.12.1996 - 3 L 119/95 - S. 50, u. Schlesw.-Holst. OVG, U. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 - S. 28 f.), liegt die Betroffenheitsquote - legt man die Summe der für 1994 bis 1997 oder 1995 bis 1998 angegebenen Höchstzahlen von maximal 59.700 Verfolgungsschlägen zu Grunde - bezogen auf alle Kosovo-Albaner bei weniger als 4 %.
Würde man den in die Relationsbetrachtung einzubeziehenden Personenkreis angesichts der seltener von Verfolgungsschlägen betroffenen Kosovo-Albaner weiblichen Geschlechts und im noch nicht oder nicht mehr wehrpflichtigen Alter (37., S. 22 f.; 65., S. 8; 110.; 114., Abschn. III; 125., S. 6; 191.) außerdem in persönlicher bzw. sachlicher Hinsicht auf die Teilgruppe der wehrpflichtigen Männer zwischen 18 und 60 Jahren begrenzen und diese - mit Blick auf die hohe Kinderzahl der albanischen Familien - auf etwa ein Viertel aller Kosovo-Albaner schätzen, so vervierfachte sich die soeben ermittelte Betroffenheitsquote (vgl. Schlesw.- Holst. OVG, U. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 - S. 25 f.; für bloße Verdopplung OVG Mecklenburg-Vorpommern, U. v. 04.12.1996 - 3 L 119/95 - S. 49 f.; vgl. ferner VGH Baden-Württemberg, U. v. 18.06.1996 - A 14 S 531/96 - S. 21).
Es lässt sich aber anhand der dokumentierten Zahlen nicht zur Überzeugung des Senats feststellen, dass sich die registrierten Verfolgungsschläge gerade auf die vorgenannten Personenkreise oder auch nur auf einen oder mehrere von ihnen konzentrieren (Hess. VGH, B. v. 02.03.1998 - 7 UE 868/96 - S. 60 f.; Schlesw.- Holst. OVG, U. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 - S. 27 f.); demzufolge bedarf es einer jeweils individuellen Prüfung, ob die grundsätzlich stärkere Gefährdung des Mitglieds eines solchen Personenkreises sich im konkreten Fall zu einer beachtlichen Verfolgungswahrscheinlichkeit verdichtet (vgl. Nds. OVG, Ue. v. 23.05.1996 - 12 L 3389/95 - S. 13 f. u. v. 22.10.1998 - 12 L 1448/98 - S. 83 u. 85, sowie unten 1.2.1.).
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.1996 - A 14 S 531/96
Heranziehung albanischer Volkszugehöriger aus dem Kosovo zum Wehrdienst in den …
Diese Beurteilung entspricht der mittlerweile einhelligen Auffassung der Obergerichte (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 05.03.1996 - 5 L 19/95 - Hess. VGH, Urteil vom 16.02.1996 - 7 UE 4242/95 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.03.1996 - 13 A 1796/94.A -, vom 05.03.1996 - 14 A 1538/94.A - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28.09.1995 - 12 L 2034/95 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.09.1995 - 7 A 12537/93.OVG - Sächsisches OVG, Urteil vom 18.07.1995 - A 4 S 68/94 - Hamburgisches OVG, Urteil vom 07.06.1995 - OVG Bf VII 2/94 - OVG Saarland, Urteil vom 08.02.1995 - 9 K 25/95 - Bay. VGH, Urteil vom 22.04.1994 - 21 BA 94.30675 -).Rn. 38 Selbst wenn man mit dem Schleswig-Holsteinischen OVG (Urteil vom 05.03.1996 - 5 L 19/95 -) davon ausgeht, daß die festgestellten und dokumentierten Übergriffe in der Regel und in signifikant hohem Maße sich gegen den männlichen Teil der albanischen Bevölkerung gerichtet haben, so rechtfertigt auch diese modifizierte quantitative Betrachtungsweise nicht die Feststellung der maßgeblichen Verfolgungsdichte.
Auch wenn in diesem Zusammenhang in der Öffentlichkeit und im politischen Raum aggressive serbisch-chauvinistische Äußerungen fallen (vgl. hierzu GfbV vom 11.09.1995 an VG Magdeburg; vgl. auch Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 05.03.1996 - 5 L 19/95 - S. 32), so kann hieraus noch nicht auf das Vorhandensein eines staatlichen Verfolgungsprogramms geschlossen werden.
- OVG Schleswig-Holstein, 17.09.1996 - 5 L 4/95
Folgeverfahren; Hauptsacheerledigung
Der Kläger hat seinen Folgeantrag nicht damit begründet, daß sich nach Erlaß des (Erst-)Bescheides vom 25. November 1988 die Verhältnisse im Kosovo - allgemein - geändert hätten, etwa im Hinblick auf eine Gruppenverfolgung von Kosovo-Albanern (vgl. dazu Urt. d. Senats v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 -, S. 19 ff.).Entsprechendes gilt für die Strafpraxis (vgl. im einzelnen Urt. d. Senats v. 05.03.1996, a.a.O., S. 13 f.).
- VGH Hessen, 03.03.1998 - 7 UE 869/96
Echtheitsüberprüfung ausländischer Gerichtsurteile im Asylverfahren; Jugoslawien: …
OVG, U. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 - S. 47). - VGH Hessen, 23.05.1997 - 7 UE 1465/96
Jugoslawien: keine Gruppenverfolgung albanischer Volkszugehöriger mit …
OVG, Ue. v. 31.03.1995 - 3 L 258/94 - u. v. 05.03.1996 - 5 L 19/95 -), und trägt damit auch dem gebotenen Interesse an einer möglichst einheitlichen tatrichterlichen Würdigung desselben generellen Lebenssachverhalts Rechnung (…vgl. BVerwG, U. v. 05.07.1995 - 9 C 158.94 -, a.a.O.). - OVG Saarland, 09.09.1996 - 3 R 111/96
Asylberechtigung; Asylberechtigter; Anerkennung; Jugoslawien; Politische …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 07.03.1997 - 9 B 726.96
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Demgegenüber verneine das Berufungsgericht, das sich weitgehend auf ein früheres Urteil vom 5. März 1996 - 5 L 19/95 - beziehe, eine Gruppenverfolgung albanischer Volkszugehöriger im Kosovo, weil nur von einer jährlichen Verfolgungsquote von 2, 8 % bis 4 % auszugehen sei.
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