Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 21.08.1991 - 5 L 198/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 17.11.1988 - 10 A 203/87
- OVG Schleswig-Holstein, 21.08.1991 - 5 L 198/91
- BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1992, 193
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86
Krankenhausfinanzierungsgesetz
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.1991 - 5 L 198/91
Obgleich eine Nichtaufnahme von Krankenhäusern in den Krankenhausplan einschneidende Folgen bis hin zur Schließung einer Klinik nach sich ziehen kann, wird dadurch die Berufswahlfreiheit (noch) nicht berührt und die (allgemeine) Berufs-(ausübungs)freiheit nicht verletzt (vgl. BVerfGE 82, 209, 229 f.). - BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62
Jugendhilfe
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.1991 - 5 L 198/91
Fehlen Eigenleistungen des freien Trägers völlig, gestaltet sich der Einsatz öffentlicher Mittel als ungünstig (vgl. BVerfGE 22, 180, 208). - BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59
Schankerlaubnissteuer
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.1991 - 5 L 198/91
Es ist zwar anerkannt, daß die Berufsfreiheit gemäß Art. 12 GG auch durch Vorschriften berührt werden kann, die, obwohl sie keinen unmittelbar berufsregelnden Charakter tragen, mittelbare Beeinträchtigungen des grundrechtlich geschützten Bereiches bewirken (BVerfGE 13, 181/185). - BGH, 03.05.1984 - III ZR 174/82
Rechtsweg für Streitigkeiten über Kostenerstattungsvereinbarungen zwischen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.1991 - 5 L 198/91
Das Verwaltungsgericht hat insoweit zu Recht die Zulässigkeit des zu ihm beschrittenen Rechtsweges angenommen (so auch OVG Lüneburg, FEVS 34, 419/429; OVG Bremen, FEVS 33, 113/114; FEVS 34, 272/274; BVerwGE 37, 132/136; BGH FamRZ 1984, 781 (zu § 84 JWG); Gutachten NDV 1986, 331;… LPK BSHG § 93 Rn. 15; Münder, ZfSH/SGB 1988, 225/235, 236; Lenz ZfSH/SCB 1986, 203/207). - VG Berlin, 14.10.1986 - 8 A 72.85
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.1991 - 5 L 198/91
Der Gesetzgeber hat keineswegs die Einbeziehung von Bedarfsgesichtspunkten in die Ermessensentscheidung über den Abschluß oder Nichtabschluß von Kostenerstattungsvereinbarungen ausschließen wollen (so VG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 1986, 8 A 72/85, in: ZfSH SGB 1987, 325 (nur Leitsätze);… Schellhorn, BSHG, § 93 Rn. 26 - 28, Giese ZfF 1984 93 und RsDE 1989, 69 ff.).
- BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91
Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen - …
Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberverwaltungsgericht das erstinstanzliche Urteil geändert und die Klage abgewiesen (ZfF 1993, 11), im wesentlichen mit folgender Begründung:. - VGH Baden-Württemberg, 18.06.1993 - 6 S 935/91
Zulässigkeit der Bedarfsermittlung des Sozialhilfeträgers vor Abschluß einer …
Unabhängig hiervon hat der Senat aber auch bereits entschieden, daß die zwischen Sozialhilfe- und Heimträgern nach § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG abzuschließenden Kostenübernahmevereinbarungen nach öffentlichem Recht zu beurteilen sind und der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten daher gegeben ist (vgl. Urt. des Senats vom 23.11.1988 - 6 S 2157/88 - m.w.N.; ebenso BGH…, Urt. vom 12.11.1991 - KZR 22/90 -, DÖV 1992, 497 und Schleswig-Holsteinisches OVG, Urt. vom 21.08.1991 - 5 L 198/91 -, ZfF 1993, 11).Rn. 26 Der Kläger hat jedoch deshalb keinen Anspruch auf den begehrten Vertragsschluß, weil der Abschluß einer Vereinbarung nach § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG im - pflichtgemäßen - Ermessen des Sozialhilfeträgers steht (…ganz herrschende Meinung, vgl. z. B. Knopp/ Fichtner, BSHG, 7. Aufl., § 93 RdNr. 11 m.w.N.; Urt. des Schleswig-Holsteinischen OVG vom 21.08.1991 a.a.O.) und dieses Ermessen hier auch nicht ausnahmsweise auf Null reduziert ist.
Einer Bedarfsprüfung durch den Beklagten stehen weder Grundrechte des Klägers noch der Wortlaut des § 93 Abs. 2 BSHG noch die Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift entgegen (ebenso Urt. des Schleswig-Holsteinischen OVG vom 21.08.1991 a.a.O.;… Knopp/ Fichtner a.a.O. § 93 RdNr. 14;… Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 13. Aufl., § 93 RdNr. 28; Streppel, NDV 1984, 136, 140; Trott zu Solz, NDV 1984, 243, 245; Seifert, NDV 1984, 168, 171; anderer Ansicht: OVG Lüneburg, FEVS 34, 419, 424 und FEVS 38, 26; Münder, ZfSH/SGB 1988, 225, 231; Neumann, ZfSH/SGB 1986, 49, 55).
Rn. 30 Anhaltspunkte für die Meinung, die Abschlußfreiheit für die Sozialhilfeträger sei vom Gesetzgeber durch den Ausschluß einer Bedarfsprüfung weiter eingeschränkt worden, lassen sich alledem nicht entnehmen (ebenso Schleswig-Holsteinisches OVG, Urt. vom 21.08.1991 a.a.O. sowie Schellhorn/Jirasek/Seipp a.a.O. § 93 RdNrn.
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