Rechtsprechung
| VG Leipzig, 18.05.2020 - 5 L 211/20.A |
Volltextveröffentlichungen (2)
- saechsischer-fluechtlingsrat.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- VG Leipzig, 22.04.2020 - 3 L 204/20
Abstandsregeln der SächsCoronaSchVO müssen auch in einer Erstaufnahmeeinrichtung …
Auszug aus VG Leipzig, 18.05.2020 - 5 L 211/20
Dies gilt insbesondere, wenn Schutz vor Ansteckung begehrt und aus diesem Grund die Entlassung angestrebt wird (VG Leipzig, Beschl. v. 22.4.2020 - 3 L 204/20.A -).Die Grundsätze des § 1 SächsCoronaSchVO finden allerdings auch in einer Asylerstaufnahmeeinrichtung Anwendung (VG Leipzig, Beschl. v. 22.4.2020 - 3 L 204/20.A -).
Es ist mithin davon auszugehen, dass aus Sicht des Verordnungsgebers ein ausreichender Schutz vor Ansteckung mit Covid-19 jedenfalls grundsätzlich auch innerhalb von Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber umzusetzen ist (ebenso VG Leipzig, Beschl. v. 22.4.2020 - 3 L 204/20.A -).
- VG Dresden, 24.04.2020 - 11 L 269/20
Israel: Verpflichtung zur Wohnsitznahme in der EAE liegt nicht vor, da die …
Auszug aus VG Leipzig, 18.05.2020 - 5 L 211/20
(4) Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass der Antragsteller einer Risikogruppe angehört, die ggf. eines besonderen, über die allgemein geltenden Schutzstandards hinausgehenden Schutzes bedürfte (anders als in den Fällen des VG Dresden, Beschl. v. 24.4.2020 - 11 L 269/20.A - Beschl. v. 29.4.2020 - 13 L 270/20.A -). - VG Dresden, 29.04.2020 - 13 L 270/20
Vorläufige Aufhebung der Wohnpflicht in einer Aufnahmeeinrichtung für eine …
Auszug aus VG Leipzig, 18.05.2020 - 5 L 211/20
(4) Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass der Antragsteller einer Risikogruppe angehört, die ggf. eines besonderen, über die allgemein geltenden Schutzstandards hinausgehenden Schutzes bedürfte (anders als in den Fällen des VG Dresden, Beschl. v. 24.4.2020 - 11 L 269/20.A - Beschl. v. 29.4.2020 - 13 L 270/20.A -). - VG Chemnitz, 30.04.2020 - 4 L 224/20
Auszug aus VG Leipzig, 18.05.2020 - 5 L 211/20
Das Gericht teilt daher die Auffassung des Verwaltungsgerichts Chemnitz (Beschl. v. 30.4.2020 - 4 L 224/20.A -), dass es sich beim Antragsteller und den Mitbewohnern des selben Zimmers um einen Hausstand im Sinne der SächsCoronaSchVO handelt, in dessen Bestand auch und gerade zur Vermeidung der Entstehung neuer Infektionsketten grundsätzlich nicht eingegriffen werden soll.
- VG Kassel, 17.03.2021 - 4 L 430/21
Unterbringung in Gemeinschaftsunterkunft stellt keine menschenunwürdige …
Vielmehr genügt es, dass unter Beachtung der jeder Person zumutbaren Eigenvorsorge eine Möglichkeit der Unterbringung besteht, die den geltenden Regelungen zur Wahrung des gebotenen Gesundheits- und Lebensschutzes entsprechen (vgl. VG Leipzig, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 5 L 211/20.A, juris Rn. 23-24). - VG Frankfurt/Oder, 30.06.2020 - 4 L 240/20 Entgegen der Auffassung des Antragsgegners können der Antragsteller und die weiteren Bewohner des Zimmers auch nicht als gemeinsamer Haushalt angesehen werden, für den gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SARS-CoV-2-UmgV die Abstandsregelung nicht gilt (anders gleichfalls VG Leipzig, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 5 L 211/20.A -, nicht veröffentlicht und VG Chemnitz, Beschluss vom 30. April 2020 - 4 L 224/20.A -, nicht veröffentlicht).
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