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   OVG Niedersachsen, 29.10.1996 - 5 L 2279/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11678
OVG Niedersachsen, 29.10.1996 - 5 L 2279/95 (https://dejure.org/1996,11678)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.10.1996 - 5 L 2279/95 (https://dejure.org/1996,11678)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Oktober 1996 - 5 L 2279/95 (https://dejure.org/1996,11678)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80

    Kosten der Gerichtsvollzieher - Rückzahlung bzw. Verrechnung von Schreibauslagen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.1996 - 5 L 2279/95
    Insbesondere enthält § 154 GVG, wonach die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der mit den Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zu betrauenden Beamten (Gerichtsvollzieher) bei den Landesgerichten durch die Landesjustizverwaltung bestimmt werden, eine derartige Regelung und auch eine Ermächtigung der Landesjustizverwaltungen hierzu nicht (vgl. BVerwGE 65, 260, 264 = Buchholz 237.1 Art. 64 BayBG Nr. 1 = DVBl. 1982, 1183).

    Wenn auch die Vorschriften der GVO und der GVGA eine gewisse Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit des Gerichtsvollziehers vorsehen, so handelt es sich doch bei diesen Vorschriften nicht um gesetzliche, sondern um Verwaltungsvorschriften, welche die dienstrechtliche Regelung des § 63 Satz 3 NBG nicht abzuändern und die Bindung der Gerichtsvollzieher an Weisungen nicht aufzuheben vermögen (vgl. BVerwGE 65, 260, 264 = Buchholz 237.1 Art. 64 BayBG Nr. 1 = DVBl. 1982, 1183).

    Einer Entscheidung über die vom BVerwG (BVerwGE 65, 260, 265) ausdrücklich offengelassene Frage, ob im Hinblick auf die dem Gerichtsvollzieher in der GVGA und in der GVO eingeräumte Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit (z. B. § 58 Nr. 1 GVGA) generell Weisungen der Dienstaufsicht in bezug auf konkrete Vollstreckungssachen ausgeschlossen sind, bedarf es auch im vorliegenden Fall nicht.

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80

    Gerichtsvollzieher - Aufgaben - Vollstreckungsauftrag - Justizkassensache

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.1996 - 5 L 2279/95
    Bei der mit dem Bescheid des Beklagten vom 15.12.1992 gegenüber dem Kläger getroffenen Anordnung, künftig entsprechend den Prüfungsbemerkungen Nr. 2 und 5 des Bezirksrevisors zu verfahren, handelt es sich indessen nicht um einen Verwaltungsakt, sondern lediglich um eine innerbehördliche, die dienstliche Verrichtung des Klägers betreffende Maßnahme ohne unmittelbare Außenwirkung (vgl. BVerwG Buchholz 237.4 § 60 LBG Hamburg Nr. 1 = DVBl. 1982, 1180, 1181).
  • VG Düsseldorf, 28.08.2015 - 13 K 4136/14

    Folgepflicht Gehorsamspflicht dienstliche Anordnung Weisung Selbstständigkeit und …

    Rn. 44 Vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1982 - 2 C 43.80 -, BVerwGE 65, 278-282 = juris, Rn. 18; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2009 - OVG 4 B 52.08 -, juris, Rn. 31; OVG Lüneburg, Urteil vom 29. Oktober 1996 - 5 L 2279/95 -, juris, Rn. 6; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 3 ZB 08.818 -, juris, Rn. 4.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2009 - 4 B 52.08

    Weisung gegenüber Gerichtsvollzieher

    Wenn auch die Gerichtsvollzieherordnung und die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher Vorschriften zur relativen Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit des Gerichtsvollziehers enthalten, so hindern diese jedenfalls den Erlass allgemeiner Richtlinien durch den Dienstvorgesetzten nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 1972 - VI B 29.72 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 44; OVG Berlin, Urteil vom 24. November 1981 - 4 B 47.81 -, UA S. 15; OVG Lüneburg, Urteil vom 29. Oktober 1996 - 5 L 2279/95 -, juris Rn. 6 f.; weitergehend VGH München…, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 3 ZB 08.818 -, juris Rn. 5 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2009 - 4 B 53.08

    Gerichtsvollzieher: Verwaltungsgerichtliche Kontrolle dienstlicher Weisungen

    Wenn auch die Gerichtsvollzieherordnung und die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher Vorschriften zur relativen Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit des Gerichtsvollziehers enthalten, so hindern diese jedenfalls den Erlass allgemeiner Richtlinien durch den Dienstvorgesetzten nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 1972 - VI B 29.72 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 44; OVG Berlin, Urteil vom 24. November 1981 - 4 B 47.81 -, UA S. 15; OVG Lüneburg, Urteil vom 29. Oktober 1996 - 5 L 2279/95 -, juris Rn. 6 f.; weitergehend VGH München…, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 3 ZB 08.818 -, juris Rn. 5 f.).
  • VG Dresden, 11.04.2013 - 11 K 316/11

    Vergütung von Gerichtsvollziehern auf der Grundlage der …

    Sie sind zwar Beamte und als solche grundsätzlich den allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften, zu denen auch Gebundenheit an Weisungen der Dienstvorgesetzten gehört (NdsOVG, Urt. v. 29. Oktober 1996, - 5 L 2279/95 -, [...] Rn. 6), unterworfen.
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