Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Oder, 20.10.2014 - 5 L 269/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Abgaben Wasser- und Bodenverbände
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 20.10.2014 - 5 L 269/14
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 9 S 40.14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - 9 S 10.08
Unterhaltung öffentlicher Gewässer: Umfang der Gewässerunterhaltungspflicht eines …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.10.2014 - 5 L 269/14
Ob der Wasser- und Bodenverband sich mit der Erhebung der Teilbeträge I und II noch innerhalb des oben erwähnten weiteren sachlichen Verständnisses der Gewässerunterhaltung bewegt oder dieses überschritten und wie sich das gegebenenfalls auf die Höhe der Beitragssätze ausgewirkt hat, lässt sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht klären; vielmehr ist diese Frage im Hauptsacheverfahren zu untersuchen (vgl. zur Höhe des zulässigen Beitragssatzes auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2009 - OVG 9 S 10.08, OVG 9 S 45.08 -, juris Rdnr. 23 f.). - BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70
Anforderungen an Beitragsmaßstab eines Wasserverbands
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.10.2014 - 5 L 269/14
Hinsichtlich der weiteren Kosten aus Vorjahren wie Gerichts- und Zinskosten, Rückzahlungsverpflichtungen sowie Darlehensverbindlichkeiten sei bemerkt, dass die hierfür von den Pflichtmitgliedern eines solchen Unterhaltungsverbands erhobenen Geldleistungen überdies dem Verbandsrecht eigentümliche Verbandslasten sind und keine die Gewährung eines Vorteils voraussetzende "Beiträge" in der engeren Bedeutung dieses Begriffs (ständige Rechtsprechung BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1973 - IV C 21.70 -, BVerwGE 42, 210-222). - VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 1131/90
Rügemöglichkeit funktioneller Unzuständigkeit - Ersatzvornahme der …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.10.2014 - 5 L 269/14
Formelle Mängel, etwa weil die funktionell und damit sachlich unzuständige Behörde gehandelt hätte, sind nicht ersichtlich (zur Rügemöglichkeit funktioneller Unzuständigkeit Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 1992 - 1 S 1131/90 -, juris). - BVerwG, 18.07.1996 - 2 B 53.96
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Ruhegehaltfähigkeit der sog. …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.10.2014 - 5 L 269/14
Das Gericht hat sich auf die (summarische) Kontrolle der äußeren Gültigkeit der Normen und sich ersichtlich aufdrängender Satzungsfehler sowie die Prüfung spezieller Einwände der Antragsteller gegen das Satzungsrecht und die sonstigen Voraussetzungen der Abgabenerhebung zu beschränken, wobei die Prüfung der Einwendungen der Antragsteller dort ihre Grenze findet, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht (st. Rspr., vgl. z.B. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 23. September 1996 - 2 B 53/96). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 9 S 25.09
Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; ernstliche Zweifel; Prüfungsmaßstab …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.10.2014 - 5 L 269/14
Etwaigen, mit rechtsstaatlichen Grundsätzen (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz) nicht zu vereinbarenden, unzumutbaren Ergebnissen für den Adressaten, die sich durch die eingeschränkte Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abgabenerhebung ergeben können, wird durch die Härteklausel des § 80 Abs. 4 S. 3 VwGO vorgebeugt (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06. November 2009 - 9 S 25.09 - juris Rdnr. 7).
- VG Frankfurt/Oder, 20.06.2018 - 5 K 593/14
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
Rn. 45 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte (4 Bände) nebst den beigereichten Verwaltungsvorgängen (3 Heftungen) sowie auf die Gerichtsakten des Verfahrens VG 5 K 159/12 (3 Bände) und des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens VG 5 L 269/14 Bezug genommen.Die sachliche Zuständigkeit des Landesbeauftragten für den Erlass des Beitragsbescheides ergibt sich aus § 16 Abs. 1 Verbandssatzung 2011 i.V.m. § 77 Satz 1 WVG i.V.m. § 3 GUVG und aus dem Bescheid des MUGV vom 30. Juli 2013 (Bl. 75 der GA zum Verfahren VG 5 L 269/14).
Hierzu ist folglich gemäß § 16 Abs. 1 Verbandssatzung 2011 der Verbandsvorstand berufen (VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 5 L 269/14 -, juris, Rn. 28; Beschluss vom 15. Mai 2015 - 5 L 552/14 -, juris, Rn.38).
- VG Frankfurt/Oder, 15.05.2015 - 5 L 552/14
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
Der Erlass von Bescheiden ist nach dem abschließenden Katalog in § 47 Abs. 1 WVG und § 9 Abs. 1 Verbandssatzung 2011 hingegen nicht Aufgabe der Verbandsversammlung (vgl. VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 5 L 269/14 -, Rn. 28, juris).Ausweislich der an den Wasser- und Bodenverband S... gerichteten Entscheidung vom 13. Dezember 2013 des damaligen Ministeriums für Umwelt, gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV, s. BA II in VG 5 L 269/14) hat die Aufsichtsbehörde insbesondere nicht verkannt, dass die Bestellung eines Beauftragten nur gerechtfertigt ist, wenn alle anderen Mittel versagen, um die Verwaltung des Verbandes im öffentlichen Interesse aufrechtzuerhalten (…König in: Reinhardt/Hasche, WVG, § 77 Rn. 1).
- VG Frankfurt/Oder, 19.12.2019 - 5 K 1088/15 Bei dem Beitragsbescheid handelt es sich um die Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 VwGO, weswegen einem hiergegen gerichteten Widerspruch keine aufschiebende Wirkung zukommt und der Beitrag zunächst zu zahlen ist (vgl. hierzu Beschlüsse der Kammer vom 20. Oktober 2014 - 5 L 269/14 - juris, Rn. 24f. …und vom 15. Mai 2015 - 5 L 552/14 -, juris, Rn. 33).
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