Rechtsprechung
| VG Potsdam, 06.05.2005 - 5 L 274/05 |
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 06.05.2005 - 5 L 274/05
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.12.2005 - 2 S 122.05
Wird zitiert von ...
- VG Saarlouis, 17.06.2016 - 5 L 743/16
Bauplanungs-, Bauordnungs- und StädtebauförderungsrechtDem Widerspruch gegen die …
Das OVG Berlin-Brandenburg gehe davon aus, dass die nachträgliche Anforderung von Kosten der Ersatzvornahme durch Leistungsbescheid eine "Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung" im Sinne von § 39 VwVG BB darstelle.(Beschluss vom 05.12.2011 - 20 GrS 1.11 - ebenso VG Potsdam vom 06.05.2005 - 5 L 274/05 - und nachgehend OVG BB, Beschluss vom 23.12.2005 - 2 S 122/05 -, NVwZ-RR 2006, 376) Das Gericht habe bei seiner Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO die Wertung von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 3 VwGO zu berücksichtigen.Rn. 28 Allein das OVG Berlin-Brandenburg vertritt in den vom Antragsgegner zitierten Entscheidungen(OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.12.2011 - 20 GrS 1.11 - ebenso VG Potsdam vom 06.05.2005 - 5 L 274/05 - und nachgehend: OVG BB, Beschluss vom 23.12.2005 - 2 S 122/05 -, NVwZ-RR 2006, 376) die gegenteilige Auffassung, dass es sich bei der Anforderung der Kosten der Ersatzvornahme per Leistungsbescheid - entgegen der herrschenden Meinung(OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 05.12.2011 - 20 GrS 1.11 -, juris Rdnr. 21) - um eine Maßnahme in der Verwaltungsvollstreckung handelt, bei der nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen entfällt.
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