Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 23.05.1995 - 5 L 3277/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Befugnisse des Dienstvorgesetzten; Einheitlicher Beurteilungsmaßstab; Polizeibeamter; Änderung einer dienstlichen Beurteilung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Befugnisse des Dienstvorgesetzten; Einheitlicher Beurteilungsmaßstab; Polizeibeamter; Änderung einer dienstlichen Beurteilung
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 20.04.1994 - 1 A 113/93
- OVG Niedersachsen, 23.05.1995 - 5 L 3277/94
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82
Richter auf Probe - Beurteilung - Beurteilungszeitraum - Anrechnungsfähige Zeiten
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.1995 - 5 L 3277/94
Das ist für den Fall, daß durch Rechtsvorschriften eine Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen durch die vorgesetzte Dienstbehörde ausdrücklich vorgesehen ist, höchstrichterlich bereits geklärt (BVerwG, Urt. v. 7.6.1984, NJW 1985, 1095; Beschl. v. 13.1.1987, NVwZ 1987, 893).Der relativ frei formulierte Text, mit dem die Einzelmerkmale bewertet worden sind, deckt - bei Beachtung des den Beurteilenden zustehenden Beurteilungsspielraums - sowohl ein "gut" mit der Punktzahl 13 als auch ein "gut" mit der Punktzahl 12. Ebenso wie in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall (Urt. v. 7.6.1984, a.a.O.) waren die Beurteiler im Falle des Klägers nicht gehindert, die dienstliche Beurteilung hinsichtlich des Gesamturteils zu ändern, daß sie einem einheitlichen und gleichmäßigen Beurteilungsmaßstab entsprach, ohne gleichzeitig die zugrundeliegenden Bewertungen zu den einzelnen Beurteilungsmerkmalen zu ändern.
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.1995 - 5 L 3277/94
Nach ständiger Rechtsprechung sind dienstliche Beurteilungen von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt überprüfbar (BVerwGE 60, 245, Urt. v. 16.5.1991 - 2 A 4.90). - BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79
Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.1995 - 5 L 3277/94
In der Rechtsprechung ist seit langem geklärt, daß die Festlegung derartiger erfahrungsorientierter Richtsätze für die häufig vorkommenden Noten des Gesamturteils in dienstlichen Beurteilungen rechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn sie für die Beurteilung einer großen Anzahl von Beamten derselben Laufbahn erfolgt und diese Richtwerte im Einzelfalle aus begründetem Anlaß über- oder unterschritten werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.1980, ZBR 1981, 197;… OVG Lüneburg, Urt. v. 3.4.1979 - 5 OVG A 14/77 - Urt. v. 9.11.1982 - 5 OVG A 19/81). - BVerwG, 16.05.1991 - 2 A 4.90
Dienstliche Beurteilung beim BND - Beschränkte gerichtliche Nachprüfbarkeit - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.1995 - 5 L 3277/94
Nach ständiger Rechtsprechung sind dienstliche Beurteilungen von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt überprüfbar (BVerwGE 60, 245, Urt. v. 16.5.1991 - 2 A 4.90).
- OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08
Nachträgliche Änderung einer bereits vor Jahren bekannt gegebenen Beurteilung …
Der Senat ist aber der Auffassung, dass nachteilige Änderungen einer einmal bekannt gegebenen Beurteilung, die außerhalb eines Verfahrens zu deren Überprüfung durch die vorgesetzte Dienstbehörde (vgl. hierzu: Nds. OVG, Beschl. v. 23.5. 1995 - 5 L 3277/94 -, in: Schütz/Maiwald, BeamtR ES D I 2 Nr. 42 m. w. N.) erfolgen - jedenfalls wenn sie ohne Einwilligung der ursprünglichen Beurteiler vorgenommen werden -, nur insoweit statthaft sind, als sie der Behebung eines objektiven Mangels der Beurteilung dienen, hinsichtlich dessen Bejahung kein Raum für die Annahme eines Beurteilungsspielraums bleibt (vgl. zu allerdings etwas anderen Fallgestaltungen: BVerwG, Beschl. v. 27.8. 1998 - 1 WB 15.98 -, BVerwGE 113, 255 [256] und Beschl. v. 18.2. 1986 - 1 WB 90.83 -, BVerwGE 80, 113 [118 f.]). - VG Göttingen, 14.10.1997 - 3 A 3564/95
Anspruch auf Abänderung einer dienstlichen Beurteilung; Verwaltungsgerichtliche …
Die vorgesetzte Dienstbehörde kann sich unter anderem die Beurteilungen vorlegen lassen, Vergleiche anstellen und die Beurteilungen an die zuständigen Beurteiler zurückgeben, wenn die Überprüfung ergeben hat, daß den formalen Anforderungen nicht genügt oder der vorgesehene einheitliche Maßstab nicht angewendet worden ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 23.05.1995 - 5 L 3277/94 -, Nds. VBl. 1995, 231, 232).Deshalb ist auch nicht ungewöhnlich, sondern entspricht der Erfahrung, daß die erste Beurteilung in einem Beförderungsamt angesichts der gestiegenen Anforderungen strenger erfolgt (Nds. OVG, Urteil vom 23.05.1995, a.a.O., S. 233); da die Klägerin trotz ihrer Beförderung im Vergleich zu vorhergehenden eine weitestgehend gleichbleibende Beurteilung zum 01.10.1993 erhalten hat, ist der Beklagten zuzustimmen, daß damit eine Leistungssteigerung der Klägerin dokumentiert worden ist.
- VG Stade, 30.05.2002 - 3 A 829/01
Polizeiliche Auslandstätigkeit; Regelbeurteilung
Hat der Dienstherr Richtlinien für die Beurteilung erlassen, dann sind die Beurteilungen an diesen Richtlinien hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der einzuhaltenden Maßstäbe nach dem Gleichheitssatz grundsätzlich gebunden; das Gericht kann kontrollieren, ob diese Richtlinien (hier BRLPol in der zitierten Fassung geltend für die Beurteilung ab Beurteilungsstichtag 1. November 1999) eingehalten worden sind, ob sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (BVerwG, U. v. 26.06.1980 - 2 C 13.79 - , ZBR 1981, 197; BVerwG, U. v. 02.04.1981 - 2 C 13.80 - , ZBR 1981, 315; BVerwG, U. v. 24.11.1994, - 2 C 21/93 - , DVBl. 1995, 625; OVG Lüneburg, U. v. 23.05.1995, - 5 L 3277/94 - , Nds.…
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