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Rechtsprechung
   VG Berlin, 07.07.2017 - 5 L 335.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,25590
VG Berlin, 07.07.2017 - 5 L 335.17 (https://dejure.org/2017,25590)
VG Berlin, Entscheidung vom 07.07.2017 - 5 L 335.17 (https://dejure.org/2017,25590)
VG Berlin, Entscheidung vom 07. Juli 2017 - 5 L 335.17 (https://dejure.org/2017,25590)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09

    Gleichstellungsbeauftragte; Dienststelle; Dienststellenleitung; Hauptzollamt; …

    Auszug aus VG Berlin, 07.07.2017 - 5 L 335.17
    Es handelt sich dabei um einen gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit, dessen Gegenstand auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung in der Vergangenheit beschränkt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 11. Juni 2013 - 4 B 31.12 -, juris Rn. 15; zu der im wesentlichen gleichlautenden Bestimmung des § 22 Abs. 3 Nr. 1 BGleiG a.F.: BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 -, juris Rn. 12).

    Eine § 30 Abs. 2 Satz 3 Bundesgleichstellungsgesetz vergleichbare Regelung, wonach der Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit zur "aktiven Teilnahme an allen Entscheidungsprozessen" zu personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten gegeben werden soll (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 -, juris Rn. 15 ff.), gibt es im Landesgleichstellungsgesetz jedenfalls nicht, worauf der Antragsgegner und die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zu Recht hinweisen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 4 B 20.14

    Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten/Frauenvertreterin bei betrieblicher …

    Auszug aus VG Berlin, 07.07.2017 - 5 L 335.17
    In dieses Stadium der frühen Beteiligung ordnen sich die Beteiligungsrechte beim Stellenausschreibungs- und Auswahlverfahren sowie das Recht auf Teilnahme an Bewerbungsgesprächen ein, die § 17 Abs. 2 Satz 3 LGG um ein Recht auf Unterrichtung sowie Gewährung der Gelegenheit zur Stellungnahme vor Entscheidungen ergänzt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. April 2017 - 4 B 20.14 -, juris Rn. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - 4 S 42.12

    Gleichstellungsbeauftragte; Träger der Grundsicherung; gemeinsame Einrichtung; …

    Auszug aus VG Berlin, 07.07.2017 - 5 L 335.17
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt insbesondere beim Streit über die Teilnahme der Frauenvertreterin an regelmäßig wiederkehrenden Gremiensitzungen in Betracht, da in diesem Fall eine Wiederholung des Rechtsverstoßes und die Gefahr einer fortschreitenden irreversiblen Vereitelung der Rechte der Frauenvertreterin droht (…vgl. hierzu BVerwG a.a.O., Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 7. November 2012 - 4 S 42.12 -, juris Rn. 7 …und vom 10. April 2008 - 4 S 3.08 -, juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - 4 S 3.08

    Einstweiliger Rechtsschutz - Organstreitigkeit des Gleichstellungsbeauftragten …

    Auszug aus VG Berlin, 07.07.2017 - 5 L 335.17
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt insbesondere beim Streit über die Teilnahme der Frauenvertreterin an regelmäßig wiederkehrenden Gremiensitzungen in Betracht, da in diesem Fall eine Wiederholung des Rechtsverstoßes und die Gefahr einer fortschreitenden irreversiblen Vereitelung der Rechte der Frauenvertreterin droht (…vgl. hierzu BVerwG a.a.O., Rn. 12;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 7. November 2012 - 4 S 42.12 -, juris Rn. 7 und vom 10. April 2008 - 4 S 3.08 -, juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 4 B 31.12

    Recht, einmal jährlich eine Versammlung der weiblichen Beschäftigten …

    Auszug aus VG Berlin, 07.07.2017 - 5 L 335.17
    Es handelt sich dabei um einen gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit, dessen Gegenstand auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung in der Vergangenheit beschränkt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2013 - 4 B 31.12 -, juris Rn. 15; zu der im wesentlichen gleichlautenden Bestimmung des § 22 Abs. 3 Nr. 1 BGleiG a.F.: BVerwG…, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 -, juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2018 - 4 S 41.17

    Auswahl von Margarete Koppers als Generalstaatsanwältin in Berlin ist rechtmäßig

    Das hat die Gesamtfrauenvertreterin wegen ihres Ausschlusses von der Beobachterkonferenz vergeblich versucht (siehe den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. Juli 2017 - VG 5 L 335.17 - mit erfolgloser Beschwerde: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2017 - OVG 4 S 22.17 -).
  • VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 242.15

    Beteiligung der Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz für …

    Vielmehr ist die Vorschrift einschränkend auszulegen und nur dann anzuwenden, wenn es an der Zuständigkeit der jeweiligen Frauenvertreterin auf der Ebene der einzelnen Dienststelle fehlt, nicht aber, wenn - wie hier - weder ein örtlicher Personalrat, noch der Gesamtpersonalrat, noch der Hauptpersonalrat zu beteiligen ist und es damit um das materielle Beteiligungsrecht der Frauenvertreterin geht (vgl. bereits den Beschluss der Kammer vom 7. Juli 2017 - 5 L 335.17 - juris Rn. 19 ; vgl. auch das Urteil der Kammer vom 4. Oktober 2017 - 5 K 58.16 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • VG Berlin, 23.11.2018 - 5 L 400.18

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Freistellung für Teilnahme an Konferenz der …

    Der Gleichstellungsbeauftragten wird grundsätzlich zugemutet, eine mögliche Rechtsverletzung zunächst hinzunehmen und die Klärung im Hauptsacheverfahren herbeizuführen (st. Rspr. der Kammer zum insoweit vergleichbaren Landesgleichstellungsgesetz, vgl. bspw. Beschlüsse vom 7. Juli 2017 - 5 L 335.17 - juris Rn. 13 , vom 17. August 2012 - VG 5 L 281.12 - Entscheidungsabdruck Seite 4, und vom 26. Juli 2012 - VG 5 L 76.12 - Entscheidungsabdruck Seite 2 f.).
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