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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 19.12.2011 - 5 L 424/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,27588
VG Frankfurt/Oder, 19.12.2011 - 5 L 424/10 (https://dejure.org/2011,27588)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 19.12.2011 - 5 L 424/10 (https://dejure.org/2011,27588)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - 5 L 424/10 (https://dejure.org/2011,27588)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (26)

  • BFH, 31.01.1967 - VI S 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.12.2011 - 5 L 424/10
    Rn. 27 Es kann hier dahingestellt bleiben, ob eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte nur dann in Betracht kommt, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen (so in ständiger Rechtsprechung der BFH zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 69 Abs. 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung - FGO -, z. B. BFH Beschluss vom 31. Januar 1967 - VI S 9/66 -, juris, und Beschluss vom 9. Dezember 1999 - III B 16/99 -, juris,; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. November 2004 - 2 M 337/04/03 - m. w. N).

    Abgesehen davon, dass nach Einschätzung der Kammer (noch) zwar keine ernstlichen Zweifel, aber dennoch Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Beitragsbescheide bestehen (vgl. dazu BFH Beschluss vom 31. Januar 1967 - VI S 9/66 -, juris, Rn. 14), führt deren Vollziehung für den Antragsteller nicht zu einer unbilligen Härte im Sinne des § 80 Abs. 5 Satz 1, Abs. 4 Satz 3 VwGO.

    Eine unbillige und nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte i. S. d. § 80 Abs. 4 Satz 3 Alt. 2 VwGO liegt vor, wenn dem Abgabenpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes wirtschaftliche Nachteile drohen, die nicht oder nur schwer wieder gut zu machen sind oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 07. Mai 2008 - 9 S 11.08, juris, Rdnr. 8 unter Verweis auf BFH, Beschluss vom 31. Januar 1967 - VI S 9/66 -, juris, zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 9 B 45.06

    Heranziehung zu einem Herstellungsbeitrag für die Abwasserentsorgung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.12.2011 - 5 L 424/10
    Wann die sachliche Beitragspflicht entsteht, richtet sich nach § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG in der seit dem 01. Februar 2004 geltenden Fassung, wenn - wie vorliegend - die erste wirksame Satzung erst nach dem 01. Februar 2004 in Kraft trat (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Dezember 2007, - 9 B 45.06 -, juris).

    Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes, namentlich des Rückwirkungsverbots, stehen der Beitragserhebung auf Grund einer solchen Satzung auch dann nicht entgegen, wenn diese nach der Rechtsprechung zur alten Fassung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG nicht mehr möglich gewesen wäre (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Dezember 2007, a. a. O.).

    Denn der wirtschaftliche Vorteil, den das Grundstück durch die abwasserseitige Erschließung erfährt, ist bereits durch diese theoretische Möglichkeit der Anschließbarkeit gegeben, ohne dass das Grundstück tatsächlich angeschlossen ist (vgl. z, B. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 9 B 45.06, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 9 A 3.08

    Normenkontrollverfahren bezüglich einer Schmutzwasserbeitragssatzung: …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.12.2011 - 5 L 424/10
    Der in § 3 ff BGS-ES 2009 verwendete sogenannte "kombinierte Vollgeschossmaßstab", bei dem der Beitrag nach einem nutzungsbezogenen Flächenbetrag aus Vollgeschossen und Grundstücksflächen berechnet wird, ist grundsätzlich ein üblicher, praktikabler und zulässiger Maßstab, die Beiträge für den Herstellungsaufwand der öffentlichen Anlage gem. § 8 Abs. 6 Satz 3 KAG nach den wirtschaftlichen Vorteilen zu bemessen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2008 - 9 A 3.08 -, juris, Rdnr. 31 m. w. N., Beschluss vom 14. März 2011, 9 S 95.10, Juris, Rn. 11).

    Gleiches gilt für den in § 4 Abs. 2 verwendeten Steigerungsfaktor von 0, 25 je weiteres Vollgeschoss (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2008 - 9 A 3.08 -, juris, Rdnr. 31).

    Das kann in der Weise geschehen, dass nicht selbständig baulich nutzbare Buchgrundstücke zusammengefasst werden oder das Buchgrundstück auf die baulich oder gewerblich nutzbaren Flächen reduziert wird, um die Grundflächen desselben Eigentümers, denen ein einheitlicher Vorteil durch den Kanalanschluss vermittelt wird, als wirtschaftliche Einheit zu erfassen (OVG für das Land Brandenburg…, Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02.NE, a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 12. November 2008 - 9 A 3.08 -, juris Rn 30 und Beschluss vom 26. Januar 2011 - 9 B 15.09 - S. 17 des EA).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 11 S 24.07

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens binnen der Zwei-Monats-Frist trotz …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.12.2011 - 5 L 424/10
    Es muss sich insoweit um eine Maßstab bildende Bebauung handeln, mithin grundsätzlich um eine Anlage und Flächen, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen; hingegen sind Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z. B. Scheunen oder Ställe), Freizeitzwecken (z. B. Wochenend- und Gartenhäuser) oder sonstigen Zwecken dienen, in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein die Siedlungsstruktur prägendes Element bilden können (vgl. z. B. BVerwG…, Beschluss vom 02. März 2000 - 4 B 15/00, juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2008 - 11 S 24.07).

    Das ist nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben zu entscheiden, sondern bedarf einer umfassenden Wertung und Bewertung der konkreten Gegebenheiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02. März 2000 - 4 B 15/00, juris Rn 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2008 - 11 S 24.07).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 9 S 11.08

    Straßenausbaubeitragsrecht: Abschnittbildung, Verbesserungsvorteil und Vermeidung …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.12.2011 - 5 L 424/10
    Eine unbillige und nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte i. S. d. § 80 Abs. 4 Satz 3 Alt. 2 VwGO liegt vor, wenn dem Abgabenpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes wirtschaftliche Nachteile drohen, die nicht oder nur schwer wieder gut zu machen sind oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 07. Mai 2008 - 9 S 11.08, juris, Rdnr. 8 unter Verweis auf BFH, Beschluss vom 31. Januar 1967 - VI S 9/66 -, juris, zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO).

    Eine etwaige erforderliche Kreditaufnahme zur Begleichung der sofort vollziehbaren Beitragsforderung stellt aber eine Belastung dar, die nicht über die mit einer Schuldbegleichung allgemein verbundenen Härte hinausgeht und keine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 07. Mai 2008 - 9 S 11.08, juris, Rn. 8 unter Berufung auf BFH, Beschluss vom 2. November 2004 - XI S 15/04 -, juris).

  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 2 D 9/02
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.12.2011 - 5 L 424/10
    Damit knüpft die Regelung an den wirtschaftlichen Grundstücksbegriff an, den unabhängig von dieser Begriffsbestimmung in der BGS-ES 2009 § 8 KAG den vorschreibt (grundlegend OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02.NE, juris Rn 30 m. w. N.).

    Das kann in der Weise geschehen, dass nicht selbständig baulich nutzbare Buchgrundstücke zusammengefasst werden oder das Buchgrundstück auf die baulich oder gewerblich nutzbaren Flächen reduziert wird, um die Grundflächen desselben Eigentümers, denen ein einheitlicher Vorteil durch den Kanalanschluss vermittelt wird, als wirtschaftliche Einheit zu erfassen (OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02.NE, a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 12. November 2008 - 9 A 3.08 -, juris Rn 30 und Beschluss vom 26. Januar 2011 - 9 B 15.09 - S. 17 des EA).

  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.12.2011 - 5 L 424/10
    Auf den herangezogenen Luftbildaufnahmen des hier interessierenden räumlichen Bereichs (http:://isk.geobasis-bb.de/BrandenburgViewer/basiskarte) ist ein an der südlichen Seite der Ernst-Thälmann-Straße bestehender Bebauungszusammenhang im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB erkennbar, der durch eine aufeinanderfolgende Bebauung - wohl mit Wohnhäusern -, die den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt (vgl. dazu z. B. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 C 23/95, NVwZ 1998, 58) geprägt wird.
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.12.2011 - 5 L 424/10
    Der genaue Flächenansatz, der einer Veranlagung zugrunde liegt, gehört aber gerade nicht zum verfügenden Teil von Beitragsbescheiden, da seine eventuelle spätere Änderung nicht zu einer Wesensänderung des Beitragsbescheides führen kann (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht, BVerwG, Urteil vom 727. Januar 1982 - 8 C 12/81, juris Rn. 14;… für das Anschlussbeitragsrecht Thüringisches OVG a. a. O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.2004 - 1 A 12039/03

    Bebauungszusammenhang in Ortsrandlage

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.12.2011 - 5 L 424/10
    Ein Bebauungszusammenhang kann sich jedoch auch noch über den Baukörper der letzten Maßstab bildenden baulichen Anlage hinaus auf eine Baulichkeit oder einen Bereich erstrecken, die oder der dieser letzten Maßstab bildenden Anlage erkennbar zugeordnet ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 02. März 2000 - 4 B 15/00, a. a. O.), die oder der also bauplanungsakzessorisch ist (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 07. Juli 2004 - 1 A 12039/03 - NVwZ-RR 2005, 603 m. w. N.).
  • BFH, 02.11.2004 - XI S 15/04

    Verlust-Feststellungsbescheid; Feststellungsverjährung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.12.2011 - 5 L 424/10
    Eine etwaige erforderliche Kreditaufnahme zur Begleichung der sofort vollziehbaren Beitragsforderung stellt aber eine Belastung dar, die nicht über die mit einer Schuldbegleichung allgemein verbundenen Härte hinausgeht und keine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigt (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 07. Mai 2008 - 9 S 11.08, juris, Rn. 8 unter Berufung auf BFH, Beschluss vom 2. November 2004 - XI S 15/04 -, juris).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 B 74.97

    Bauplanungsrecht - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich, Bedeutung der …

  • BFH, 09.12.1999 - III B 16/99

    InvZul; KapG, an denen ehemalige DDR-Bürger beteiligt sind

  • BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78

    Festsetzung der Lohnsteuer - Steuerfestsetzung - Lohnsteuerhaftungsbetrag

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2004 - 2 M 337/04

    "Gewerbe-"Zuschlag bei Altenpflegeheim gerechtfertigt

  • OVG Sachsen, 20.10.2003 - 5 BS 91/03

    Abwasserabgabe, Festsetzungsverjährung, Aussetzung, Vollziehung

  • OVG Sachsen, 28.01.2010 - 5 B 416/08

    Aussetzung der Vollziehung, unbillige Härte

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2007 - 4 M 46/07

    Zur sofortigen Vollziehung eines Abgabenbescheides

  • OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und …

  • BVerwG, 18.07.1996 - 2 B 53.96

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Ruhegehaltfähigkeit der sog. …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 9 S 25.09

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; ernstliche Zweifel; Prüfungsmaßstab …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2011 - 9 S 95.10

    Erfolgsaussichten eines Gehörsverstoßes; aufgrund des Prüfungsmaßstabes im …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - 9 B 65.08

    Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides; Notwendigkeit einer Satzung; nachträglich …

  • OVG Thüringen, 30.08.2010 - 4 EO 659/08

    Bestimmtheit eines Entwässerungsbeitragsbescheids für ein Flurstück als Teil …

  • BVerwG, 27.03.2009 - 9 B 15.09
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 9 B 60.08

    Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides; Notwendigkeit einer Satzung; nachträglich …

  • VG Potsdam, 15.01.2010 - 8 L 135/09
  • VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 1246/12

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge) - Beiträge

    Rn. 27 Ein Antrag des Klägers auf vorläufigen Rechtsschutz vom 21. Dezember 2010 mit dem Antrag, die aufschiebende Wirkung seiner Widersprüche vom 11. Oktober 2010 gegen die Bescheide des Antragsgegners vom 23. September 2010 anzuordnen, blieb erfolglos (VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Dezember 2011 - VG 5 L 424/10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Februar 2012 - OVG 9 S 3.12).

    Rn. 31 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten (2 Bände), die vom Beklagten eingereichten Verwaltungsvorgänge (2 Heftungen) sowie auf die Gerichtsakten der vorläufigen Rechtsschutzverfahren VG 5 L 21/13 (2 Bände) und VG 5 L 424/10 verwiesen, die vorgelegen haben und - soweit wesentlich - Gegenstand der mündlichen Verhandlung sowie der nicht-öffentlichen Beratung der Kammer gewesen sind.

    Rn. 41 Soweit der Kläger im Eilverfahren VG 5 L 424/10 hat ausführen lassen, der Beklagte hätte aus Bestimmtheitsgründen jeweils die nicht als beitragspflichtig angesehene Teilfläche (Abzugsfläche) angeben müssen, geht das fehl.

    Der genaue Flächenansatz, der einer Veranlagung zugrunde liegt, gehört aber gerade nicht zum verfügenden Teil von Beitragsbescheiden, da seine eventuelle spätere Änderung - wie hier mit den Teilaufhebungsbescheiden vom 19. Dezember 2013 - nicht zu einer Wesensänderung des Beitragsbescheides führen kann (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht, BVerwG…, Urteil vom 27. Januar 1982 - 8 C 12/81, juris Rn. 14;… für das Anschlussbeitragsrecht Thüringisches OVG a.a.O.; siehe VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Dezember 2011 - VG 5 L 424/10 juris).

    Soweit in diesem Versäumnis ein Verfahrensfehler gesehen werden könnte, hat der Beklagte diesen Verfahrensfehler zum einen bereits mit Schriftsatz vom 13. Januar 2011 im Eilverfahren VG 5 L 424/10 und dem diesem beigefügten Lageplan (AG 1, Bl. 94 GA zu VG 5 L 424/10) geheilt, in dem die veranlagten nutzungsbezogenen Flächen und ihre Lage auf den Buchgrundstücken ausgewiesen sind.

    Insbesondere ist für die Begründung die ausdrückliche Angabe einer Ermächtigungsgrundlage nicht erforderlich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 06. November 2009 - 9 S 25.09, juris Rn. 8;… Thüringisches OVG, a. a. O. S. 232; siehe VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Dezember 2011 - VG 5 L 424/10 juris).

    Wie im o.g. Eilverfahren VG 5 L 424/10 bereits ausgeführt, lag der Festsetzung des Beitragssatzes eine rechnerisch nachvollziehbare Kalkulation in Form der "Globalkalkulation für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung" (Stand Februar 2004) zugrunde, die den in der Satzung festgesetzten Beitragssatz abdeckt (vgl. hierzu auch VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 28. April 2004 - 1 L 795/03 -, S. 5 f. des E.A. sowie Beschluss vom 15. Juni 2005 - 3 L 26/05 -, S. 5 des E.A.).

    Die Gebührenkalkulation muss insoweit der Vorschrift des § 6 Abs. 2 Satz 5 KAG genügen, wonach bei der Ermittlung der Verzinsung und der Abschreibungen der aus Beiträgen erbrachte Eigenkapitalanteil außer Betracht bleibt (vgl. Beschluss der Kammer vom 19. Dezember 2011 - VG 5 L 424/10 a.a.O.).

    Insofern kommt es auf die vom Kläger in den Eilverfahren aufgeworfene Frage eines aus seiner Sicht fehlenden Anschlussrechts mangels unmittelbarer Nähe des Hinterliegergrundstücks zur öffentlichen Abwasserleitung (vgl. §§ 4 und 5 der EWS 2007) nicht an (vgl. VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 5 L 424/10 -, Rn. 22, juris).

    Rn. 95 Hieran gemessen war die Frage der Zugehörigkeit des Flurstücks 3... zum bauplanungsrechtlichen Außenbereich oder Innenbereich bereits Gegenstand des in die mündliche Verhandlung einbezogenen und denselben Verfahrensbeteiligten ohnehin bekannten rechtskräftigen vorläufigen Rechtsschutzverfahrens VG 5 L 424/10 (ab S. 12 des Beschlussabdrucks) sowie der ausführlichen rechtlichen Erörterung in der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • VG Cottbus, 04.11.2017 - 6 L 299/17

    Trinkwasserbeitrag

    Der genaue Flächenansatz, der einer Veranlagung zugrunde liegt, dürfte aber gerade nicht zum verfügenden Teil von Beitragsbescheiden gehören, da seine eventuelle spätere Änderung nicht zu einer Wesensänderung des Beitragsbescheides führen dürfte (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG…, Urteil vom 27. Januar 1982 - 8 C 12/81, juris Rn. 14; für das Anschlussbeitragsrecht OVG Schleswig- Holstein…, Urteil vom 27. April 2009 - 2 LB 64/08 -, zit. nach juris, Rn. 39; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 5 L 424/10 -, zit. nach juris, Rn. 7 ff. ).

    Zudem fiele es dem Grundstückseigentümer zu einem späteren Zeitpunkt schwer, die Rechtmäßigkeit einer Nachveranlagung oder Festsetzungsverjährung flächenbezogen genau festzustellen (vgl. VG Potsdam…, Beschluss vom 15. Januar 2010 - 8 L 135/09, juris, Rn. 16; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Dezember 2011, a.a.O., Rn. 8).

  • VG Cottbus, 28.04.2020 - 6 L 198/18

    Schmutzwasserbeitrag

    Zudem fiele es dem Grundstückseigentümer zu einem späteren Zeitpunkt schwer, die Rechtmäßigkeit einer Nachveranlagung oder Festsetzungsverjährung flächenbezogen genau festzustellen (vgl. VG Cottbus…, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 6 L 237/17 -, juris Rn. 12; VG Potsdam…, Beschluss vom 15. Januar 2010 - 8 L 135/09, juris Rn. 16; VG Frankfurt (Oder)…, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 K 1246/12 -, juris Rn. 43; Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 5 L 424/10 -, juris Rn. 8).
  • VG Cottbus, 08.02.2019 - 6 L 237/17

    Schmutzwasserbeitrag

    Der genaue Flächenansatz, der einer Veranlagung zugrunde liegt, dürfte aber gerade nicht zum verfügenden Teil von Beitragsbescheiden gehören, da seine eventuelle spätere Änderung nicht zu einer Wesensänderung des Beitragsbescheides führen dürfte (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht Bundesverwaltungsgericht…, Urteil vom 27. Januar 1982 - 8 C 12/81, juris Rn. 14; für das Anschlussbeitragsrecht Oberverwaltungsgericht Schleswig- Holstein…, Urteil vom 27. April 2009 - 2 LB 64/08 -, juris Rn. 39; Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 5 L 424/10 -, juris Rn. 7 ff.;… ebenso bereits Beschluss der Kammer vom 4. November 2017 - VG 6 L 299/17 -, juris Rn. 14).

    Zudem fiele es dem Grundstückseigentümer zu einem späteren Zeitpunkt schwer, die Rechtmäßigkeit einer Nachveranlagung oder Festsetzungsverjährung flächenbezogen genau festzustellen (vgl. Verwaltungsgericht Potsdam…, Beschluss vom 15. Januar 2010 - 8 L 135/09, juris Rn. 16; Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 5 L 424/10 -, juris Rn. 8).

  • VG Cottbus, 14.07.2022 - 6 K 594/18
    Zudem fiele es dem Grundstückseigentümer zu einem späteren Zeitpunkt schwer, die Rechtmäßigkeit einer Nachveranlagung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbots der Doppelveranlagung und des Vorliegens einer Festsetzungsverjährung flächenbezogen genau festzustellen (vgl. VG Cottbus…, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 6 L 237/17 -, juris Rn. 12; VG Potsdam…, Beschluss vom 15. Januar 2010 - 8 L 135/09, juris Rn. 16; VG Frankfurt (Oder)…, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 K 1246/12 -, juris Rn. 43; Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 5 L 424/10 -, juris Rn. 8).
  • VG Potsdam, 01.08.2018 - 8 K 885/15

    Wasserversorgungsbeitrag (Erstellung der Wasserversorgung)

    Ohne diese Bestimmung hinsichtlich der herangezogenen Fläche kann der Abgabetatbestand nicht hinreichend umrissen werden, weshalb es sich auch nicht um eine Frage mangelnder Begründung des Verwaltungsaktes (vgl. insofern § 121 AO) handelt (so aber: OVG Münster…, Beschluss vom 22. November 2006 - 15 B 2404/06 -, juris, Rn. 6; VG Cottbus…, Beschluss vom 4. November 2017 - 6 L 299/17 -, juris, Rn. 13 ff.; VG Frankfurt [Oder], Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 5 L 424/10 -, juris, Rn. 7 und noch VG Potsdam…, Beschluss vom 15. Januar 2010 - 8 L 135/09 -, juris, Rn. 8 ff; offen gelassen von OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. Juli 2011 - OVG 9 S 24.11 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 9 S 66.13

    Änderungsantrag; Anschlussbeitrag; veränderte oder im ursprünglichen Verfahren …

    Rn. 2 Mit Beschluss vom 19. Dezember 2011 (VG 5 L 424/10) lehnte das Verwaltungsgericht die Eilanträge des Antragstellers ab.
  • VG Cottbus, 26.08.2021 - 6 K 468/16
    Zudem fiele es dem Grundstückseigentümer zu einem späteren Zeitpunkt schwer, die Rechtmäßigkeit einer Nachveranlagung oder Festsetzungsverjährung flächenbezogen genau festzustellen (vgl. VG Cottbus…, Beschluss vom 28. April 2020 - 6 L 198/18 -, juris Rn. 17;… Beschluss vom 8. Februar 2019 - 6 L 237/17 -, juris Rn. 12; VG Potsdam…, Beschluss vom 15. Januar 2010 - 8 L 135/09, juris Rn. 16; VG Frankfurt (Oder)…, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 K 1246/12 -, juris Rn. 43; Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 5 L 424/10 -, juris Rn. 8).
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