Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2009 - 5 L 43.09 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2009 - 5 L 43.09
- BVerwG, 09.09.2009 - 6 B 66.09
Wird zitiert von ... (3)
- VG Gießen, 20.07.2011 - 5 L 5587/10
Beförderungen
Weist ein Beamter/eine Beamtin ein zwingendes wesentliches Anforderungsprofilsmerkmal nicht auf, kommt er/sie für die ausgeschriebene Stelle von vornherein nicht in Betracht (HessVGH, Beschlüsse vom 27.06.1997 -1 TZ 1271/97 - u. v. 24.11.2005 - 1 TG 2133/05 -, VG Gießen, Beschlüsse vom 13.12.2004 - 5 G 5423/04 -, vom 19.05.2008 - 5 G 4221/07 - u. v. 25.03.2009 - 5 L 43/09 -).Mit dieser Wortwahl "Erwartet werden:" werden Qualifikationsmerkmale aufgestellt, die die für die Stelle in Betracht kommenden Bewerber/Bewerberinnen zwingend mitbringen müssen (VG Gießen, Beschlüsse vom 06.01.2005 - 5 G 5421/04 -, vom 19.05.2008 - 5 G 4221/07 - u. v. 25.03.2009 - 5 L 43/09 -), im Gegensatz zu den so genannten fakultativen Merkmalen, deren Erfüllung lediglich wünschenswert ist.
Denn es wäre mit dem Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers nicht vereinbar, ihm die fehlende Erfüllung des Anforderungsprofils entgegenzuhalten, ohne auch den Beigeladenen, der dieses Anforderungsprofil ebenfalls nicht nachweisen kann, von der Auswahl auszuschließen (VG Gießen, Beschlüsse vom 19.05.2008 - 5 G 4221/07 -, u. v. 25.03.2009 - 5 L 43/09.GI -).
- VG Gießen, 17.08.2011 - 5 L 1020/11
Statthafte Antragsart in Konkurrenteneilverfahren
Es wäre mit dem Bewerbungsverfahrensanspruch der Antragstellerin nicht vereinbar, ihr die fehlende Erfüllung eines Anforderungsprofilmerkmals entgegenzuhalten, ohne auch die Beigeladene, die dieses Anforderungsprofilmerkmal ebenfalls nicht (in vollem Umfang) nachweisen kann, von der Auswahl auszuschließen (vgl. VG Gießen, Beschlüsse vom 20.07.2011 - 5 L 5587/10.GI - und vom 25.03.2009 -5 L 43/09.GI -). - VG Gießen, 27.12.2011 - 5 L 2955/11
Zur Auswirkung des Altersbeförderungsverbotes für ausgewählten Bewerber
Es wäre mit dem Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers nicht vereinbar, ihm die fehlende Erfüllung des Anforderungsprofils entgegenzuhalten, ohne auch den Beigeladenen, der dem Verbot der Altersbeförderung unterliegt, bei der Auswahl nicht zu berücksichtigen (so im Falle der Nichterfüllung des Anforderungsprofils durch den Antragsteller und den Beigeladenen VG Gießen, Beschlüsse vom 25.03.2009 - 5 L 43/09.GI - und vom 19.05.2008 - 5 G 4221/07 -).
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