Rechtsprechung
| VG Saarlouis, 08.04.2014 - 5 L 440/14 |
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 08.04.2014 - 5 L 440/14
- OVG Saarland, 02.05.2014 - 2 B 225/14
Wird zitiert von ...
- OVG Saarland, 02.05.2014 - 2 B 225/14
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Zwangsgeldfestsetzung - hier: Zwischenregelung
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 8.4.2014 - 5 L 440/14 - wird zurückgewiesen.Rn. 13 Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 8.4.2014 - 5 L 440/14 - ist unbegründet.
Rn. 14 Nach der Rechtsprechung des Senats sind derartige Zwischenregelungen in Aussetzungsverfahren unter unmittelbarem Rückgriff auf die Gewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG nur sachgerecht, wenn eine offensichtliche Aussichtslosigkeit des Begehrens im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht feststellbar ist und zusätzlich befürchtet werden muss, dass bis zu einer gerichtlichen Entscheidung über dieses Begehren - hier im Verfahren 5 L 440/14 - "vollendete Tatsachen" geschaffen werden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.1.2013 - 2 B 7/13 -, SKZ 2013, 166, Leitsatz Nr. 18 = NVwZ-RR 2013, 356, und - grundlegend - vom 15.12.1992 - 2 W 36/92 -, BRS 54 Nr. 165) Ersteres erscheint bereits sehr zweifelhaft, zumindest letzteres ist nicht erkennbar.
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