Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Oder, 10.01.2005 - 5 L 569/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Cottbus, 14.01.2008 - 6 L 396/07
Aussetzungsantrag nach Mahnung im Vollstreckungsverfahren
Auch diese Ankündigung stellt nach Auffassung der Kammer grundsätzlich noch keine Vollstreckungsvorbereitungshandlung dar, da die Vollstreckung nur allgemein angekündigt wird, ohne dass konkrete Maßnahmen und vor allem die zeitliche Dimension ersichtlich sind (ebenso OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 3. August 2006 a.a.O.; VG Potsdam, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 8 L 737/01 - zit. nach juris; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 10. Januar 2005 - 5 L 569/04 - zit. nach juris; a.A. wohl Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Januar 1995 - 6 CS 94.3728 - BayVBl. 1995, 277; offen gelassen im Beschluss vom 1. August 1995 - 23 CS 95.1560 - NVwZ-RR 1997, 262, 263).Es handelt sich bei den Ausführungen des Antragsgegners im Schreiben vom 18. Oktober 2007 vielmehr um allgemeine Ankündigungen, wie sie üblicherweise in solchen Mahnungen verwendet werden (vgl. auch VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 5 L 569/04 - zitiert nach Juris; VG Potsdam, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 8 L 737/01 - zitiert nach Juris; VG Meiningen, Beschluss vom 21. Januar 1997 - 8 E 839/96e - zitiert nach Juris).
- VG Cottbus, 31.05.2023 - 6 L 89/23 Auch diese Ankündigung stellt grundsätzlich noch keine Vollstreckungsvorbereitungshandlung dar, da die Vollstreckung nur allgemein angekündigt wird, ohne dass konkrete Maßnahmen und vor allem die zeitliche Dimension ersichtlich sind (ebenso OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 3. August 2006 a.a.O.;… Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008, a.a.O.; VG Potsdam, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 8 L 737/01 - zit. nach juris; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 10. Januar 2005 - 5 L 569/04 - zit. nach juris; a.A. wohl Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Januar 1995 - 6 CS 94.3728 - BayVBl. 1995, 277; offen gelassen im Beschluss vom 1. August 1995 - 23 CS 95.1560 - NVwZ-RR 1997, 262, 263).
Es handelt sich bei den Ausführungen des Antragsgegners im Schreiben vom 8. Dezember 2022 vielmehr um allgemeine Ankündigungen, wie sie üblicherweise in solchen Mahnungen verwendet werden (…vgl. bereits Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008, a.a.O., ferner auch VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 5 L 569/04 - zitiert nach Juris; VG Potsdam, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 8 L 737/01 - zitiert nach Juris; VG Meiningen, Beschluss vom 21. Januar 1997 - 8 E 839/96e - zitiert nach Juris).
- VG Cottbus, 26.03.2015 - 6 L 60/15
Straßenreinigungsgebühren
Auch diese Ankündigung stellt nach Auffassung der Kammer grundsätzlich noch keine Vollstreckungsvorbereitungshandlung dar, da die Vollstreckung nur allgemein angekündigt wird, ohne dass konkrete Maßnahmen und vor allem die zeitliche Dimension ersichtlich sind (ebenso OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 3. August 2006 a.a.O.;… Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008, a. a. O.; VG Potsdam, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 8 L 737/01 - zit. nach juris; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 10. Januar 2005 - 5 L 569/04 - zit. nach juris).Es handelt sich bei den Ausführungen des Antragsgegners vielmehr um allgemeine Ankündigungen, wie sie üblicherweise in solchen "Mahnungen" verwendet werden (…vgl. auch Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008, a. a. O.; VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 5 L 569/04 - zitiert nach Juris; VG Potsdam, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 8 L 737/01 - zitiert nach Juris; VG Meiningen, Beschluss vom 21. Januar 1997 - 8 E 839/96e - zitiert nach Juris).
- VG Frankfurt/Oder, 18.09.2009 - 5 L 10/09
Aussetzung der Vollziehung eines Grundstücksanschlusskostenbescheids
Die Anwendung der Norm im konkreten Einzelfall muss dieses allgemeine Ziel berücksichtigen, das auf Dauer nur verwirklicht werden kann, wenn Verstöße gegen § 80 Abs. 6 VwGO durch Ablehnung übereilter Anträge sanktioniert werden, um so die Betroffenen, aber auch alle anderen zukünftigen Antragsteller, entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers dazu anzuhalten, nicht ohne Not die Hilfe der Gerichte in Anspruch zu nehmen (vgl. schon den Beschluss der Kammer 5 L 569/04 vom 10. Januar 2005, Seite 3 f. des Beschlussabdrucks und den Beschluss der Kammer 5 L 343/05 vom 27. Februar 2006).
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