Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2009 - 5 L 6/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
LSA-PersVG § 42 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit von Kosten für nicht ortsansässigen Rechtsanwalt im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Rechtfertigung der Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts mit der Interessenswahrnehmung in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren durch den Personalrat; Anforderungen an die Abwägung des Personalrats bei der Entscheidung über ...
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 02.03.2007 - 11 A 23/06
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2009 - 5 L 6/07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- VG Magdeburg, 29.09.2006 - 11 A 11/06
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2009 - 5 L 6/07
Der Antragsteller, der bei der Nebenstelle der beteiligten Dienststelle gebildete Personalrat, machte in den personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren 11 A 11/06 MD und 11 A 16/06 MD vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg die Verletzung des Informations- und Initiativrechts in Bezug auf die nicht amtsangemessene Verwendung bzw. nicht arbeitsvertragsgemäße Beschäftigung von Beamten und Angestellten in der Nebenstelle geltend.Daran gemessen weist die Entscheidung des Antragstellers, den in B-Stadt ansässigen auswärtigen Rechtsanwalt mit der Prozessführung in den Verfahren 11 A 11/06 MD und 11 A 16/06 MD zu beauftragen, Beurteilungsfehler nicht auf.
Die nunmehr beim Oberverwaltungsgericht anhängigen Verfahren 11 A 11/06 MD und 11 A 16/06 MD betreffen die nicht aus dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung allein und ohne Weiteres zu beantwortende Wertungsfrage, ob und inwieweit der Beteiligte verpflichtet ist, den Antragsteller als den bei der Nebenstelle in A-Stadt gebildeten Personalrat über eine nicht amtsangemessene, bzw. nicht vertragsgemäße Verwendung von Beamten und Angestellten zu unterrichten und die Frage, inwieweit ihm diesbezüglich ein Initiativrecht zusteht.
Ebenso liegt es innerhalb des dem Antragsteller bei der Beurteilung zugewiesenen Bewertungsspielraums, wenn der Antragsteller im Hinblick auf den Umstand, dass von ihm zuvor angestrengte personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren einen anderen Ausgang als erwartet genommen hatten, Anlass gesehen hat, sich für die Verfahren 11 A 11/06 MD und 11 A 16/06 MD eines anderen Prozessbevollmächtigten als bisher zu bedienen.
Diese Entscheidung ist angesichts der schwierigen rechtlichen Wertungsfragen, die die Verfahren 11 A 11/06 MD und 11 A 16/06 MD aufwerfen, und der Bedeutung, die ihnen für die auch künftig vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle der Beschäftigten (§ 2 Abs. 1 PersVG LSA) zwischen Dienststelle und Personalrat zukommt, nicht zu beanstanden.
- VG Magdeburg, 29.09.2006 - 11 A 16/06
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2009 - 5 L 6/07
Der Antragsteller, der bei der Nebenstelle der beteiligten Dienststelle gebildete Personalrat, machte in den personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren 11 A 11/06 MD und 11 A 16/06 MD vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg die Verletzung des Informations- und Initiativrechts in Bezug auf die nicht amtsangemessene Verwendung bzw. nicht arbeitsvertragsgemäße Beschäftigung von Beamten und Angestellten in der Nebenstelle geltend.Daran gemessen weist die Entscheidung des Antragstellers, den in B-Stadt ansässigen auswärtigen Rechtsanwalt mit der Prozessführung in den Verfahren 11 A 11/06 MD und 11 A 16/06 MD zu beauftragen, Beurteilungsfehler nicht auf.
Die nunmehr beim Oberverwaltungsgericht anhängigen Verfahren 11 A 11/06 MD und 11 A 16/06 MD betreffen die nicht aus dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung allein und ohne Weiteres zu beantwortende Wertungsfrage, ob und inwieweit der Beteiligte verpflichtet ist, den Antragsteller als den bei der Nebenstelle in A-Stadt gebildeten Personalrat über eine nicht amtsangemessene, bzw. nicht vertragsgemäße Verwendung von Beamten und Angestellten zu unterrichten und die Frage, inwieweit ihm diesbezüglich ein Initiativrecht zusteht.
Ebenso liegt es innerhalb des dem Antragsteller bei der Beurteilung zugewiesenen Bewertungsspielraums, wenn der Antragsteller im Hinblick auf den Umstand, dass von ihm zuvor angestrengte personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren einen anderen Ausgang als erwartet genommen hatten, Anlass gesehen hat, sich für die Verfahren 11 A 11/06 MD und 11 A 16/06 MD eines anderen Prozessbevollmächtigten als bisher zu bedienen.
Diese Entscheidung ist angesichts der schwierigen rechtlichen Wertungsfragen, die die Verfahren 11 A 11/06 MD und 11 A 16/06 MD aufwerfen, und der Bedeutung, die ihnen für die auch künftig vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle der Beschäftigten (§ 2 Abs. 1 PersVG LSA) zwischen Dienststelle und Personalrat zukommt, nicht zu beanstanden.
- BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90
Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2009 - 5 L 6/07
In einem gerichtlichen Verfahren aus Anlass der Durchsetzung, Klärung oder Wahrung der dem Personalrat zustehenden personalvertretungsrechtlichen Befugnisse und Rechte ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts grundsätzlich geboten und hat die Dienststelle daher ebenso grundsätzlich die entstandenen Kosten des Rechtsanwalts zu tragen, es sei denn, das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren wird mutwillig oder aus haltlosen Gründen in Gang gesetzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.03.1992 - 6 P 11/90 -, zitiert nach juris ; OVG LSA, Beschl. v. 20.04.2006 - 5 L 13/05 -).Es genügt deshalb, wenn die Personalvertretung die Aufwendungen bei pflichtmäßiger Würdigung und Abwägung aller wesentlichen Umstände für erforderlich und vertretbar halten durfte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.03.1992 - 6 P 11/90 -, zitiert nach juris ).
- BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 1.90
Personalvertretung - Honoraranspruch für den dienststellenfremden Beisitzer - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2009 - 5 L 6/07
Die Personalvertretung ist gehalten, das Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.10.1991 - 6 P 1/90 -, zitiert nach juris m. w. N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2006 - 5 L 13/05
Kostentragungspflicht für ein Beschwerdeverfahren vor dem …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2009 - 5 L 6/07
In einem gerichtlichen Verfahren aus Anlass der Durchsetzung, Klärung oder Wahrung der dem Personalrat zustehenden personalvertretungsrechtlichen Befugnisse und Rechte ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts grundsätzlich geboten und hat die Dienststelle daher ebenso grundsätzlich die entstandenen Kosten des Rechtsanwalts zu tragen, es sei denn, das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren wird mutwillig oder aus haltlosen Gründen in Gang gesetzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.03.1992 - 6 P 11/90 -, zitiert nach juris ; OVG LSA, Beschl. v. 20.04.2006 - 5 L 13/05 -).
- VGH Baden-Württemberg, 02.11.2010 - PB 15 S 127/10
Erstattung von Rechtsanwaltskosten im personalvertretungsrechtlichen …
Vielmehr hat der Personalrat bei der Abwägung, ob in einem gerichtlichen Beschlussverfahren eine Vertretung durch einen Anwalt notwendig ist, einen Beurteilungsspielraum; es genügt, dass bei pflichtgemäßer Beurteilung der objektiven Sachlage die Aufwendungen für die Beauftragung des Anwalts für notwendig gehalten werden durften (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.07.2003 - 17 P 03.18 -, PersR 2004, 224 und OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.03.2009 - 5 L 6/07 -, PersV 2009, 317). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2024 - 5 L 10/23
Erstattung der Kosten eines vom Personalrat in Auftrag gegebenen …
- 5 L 6/07 - juris Rn. 30). - VG Meiningen, 13.07.2021 - 3 P 419/20
Kostentragung bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch den Personalrat
Diese Frage ist nicht rückblickend allein nach objektiven Maßstäben zu beurteilen, vielmehr genügt es, wenn die Personalvertretung die Aufwendungen bei pflichtgemäßer Beurteilung der Sachlage für erforderlich und vertretbar halten durfte (BVerwG, B.v. 09.10.1991 - 6 P 1/90 - B.v. 15.04.2008 - 6 PB 3/08 - VGH München, B.v. 21.05.2019 - 17 P 18.2505 - B.v. 23.7.2003 - 17 P 03.18 - VGH Mannheim, B.v. 02.11.2010 - PB 15 S 127/10 - VG Karlsruhe, B.v. 11.12.2009 - PB 14 K 2747/09 - OVG des Landes Sachsen-Anhalt, B.v. 12.03.2009 - 5 L 6/07 -, alle zitiert nach juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2021 - 5 O 2/21
Anspruch auf Erstattung von Reisekosten; Gegenstandswert im …
In einem gerichtlichen Verfahren aus Anlass der Durchsetzung, Klärung oder Wahrung der dem Personalrat bzw. einzelner Personalratsmitglieder zustehenden personalvertretungsrechtlichen Befugnisse und Rechte ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts grundsätzlich geboten und hat die Dienststelle daher ebenso grundsätzlich die entstandenen Kosten des Rechtsanwalts zu tragen, es sei denn, das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren wird mutwillig oder aus haltlosen Gründen in Gang gesetzt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9. März 1992 - BVerwG 6 P 11.90 -, juris Rn. 30; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. März 2009 - 5 L 6/07 -, juris Rn. 30).
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