Rechtsprechung
| VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17.NW |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 212a BauGB
Baugenehmigung und denkmalschutzrechtliche Genehmigung für ein Gebäude innerhalb einer Denkmalzone; Notwendigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung für den denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsteil; Eröffnung des Anwendungsbereichs des § 212a BauGB für den ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gebäudeveränderung in Denkmalzone: Baugenehmigung genügt nicht!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Baugenehmigungspflichtige Veränderung eines Gebäudes innerhalb einer Denkmalzone
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Denkmalschutz: Umgebung von Kulturdenkmälern ist ebenfalls zu beachten! (IBR 2017, 1059)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Denkmalschutz: Neben Baugenehmigung auch denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich! (IBR 2017, 1058)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (21)
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2017 - 8 B 11235/17
Fachmarktzentrum Rohrbach: Eilantrag der Stadt Landau ohne Erfolg
Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17
Die Widerspruchs- bzw. Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO ist nur dann zu verneinen, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von dem Betroffenen behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - 4 B 13.16 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 8 B 11235/17.OVG -, juris).Dabei kommen als drittschützende Vorschriften nur solche Normen des objektiven Rechts in Betracht, die zum Entscheidungsprogramm der Behörde für den angefochtenen Verwaltungsakt gehören und zumindest auch der Rücksichtnahme auf Interessen des Dritten zu dienen bestimmt sind (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 8 B 11235/17.OVG -, juris).
- VGH Bayern, 16.06.2015 - 15 B 13.424
Zum Anspruch auf Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheids für ein …
Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17
Als erhebliche Beeinträchtigung eines Denkmals kann nicht nur eine Situation angesehen werden, in der ein hässlicher, das ästhetische Empfinden des Betrachters verletzender Zustand, also ein Unlust erregender Kontrast zwischen der benachbarten Anlage und dem Baudenkmal hervorgerufen wird, sondern auch die Tatsache, dass die Wirkung des Denkmals als Kunstwerk, als Zeuge der Geschichte oder als bestimmendes städtebauliches Element geschmälert wird (Bay. VGH, Urteil vom 16. Juni 2015 - 15 B 13.424 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 2 Bs 283/13 -, DVBl 2014, 115).Die genannten Merkmale müssen in schwerwiegender Weise gegeben sein, damit von einer erheblichen Beeinträchtigung gesprochen werden kann (Bay. VGH, Urteil vom 16. Juni 2015 - 15 B 13.424 -, juris m.w.N.; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 M 12/15 -, juris).
- VG Neustadt, 26.09.2014 - 3 L 779/14
Bau eines Seniorenpflegeheims in Altenglan vorerst gestoppt
Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17
Eine "bauaufsichtliche Zulassung" im Sinne der genannten Bestimmung liegt nicht vor, wenn - wie hier - neben der "bauaufsichtlichen Zulassung" eine weitere Genehmigung erteilt wurde, die nicht von der Konzentrationswirkung der bauaufsichtlichen Zulassung umfasst wird (wie z.B. die wasserrechtliche Genehmigung nach § 31 Abs. 1 Landeswassergesetz - LWG -, vgl. hierzu VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 26. September 2014 - 3 L 779/14.NW -, juris).Sofern - wie hier - eine der erforderlichen Genehmigungen nach Einlegung eines Rechtsbehelfs eines Widerspruchsbefugten nicht vollziehbar ist, verstößt das Vorhaben bzw. die Errichtung des Vorhabens bereits aus diesem Grund gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften (vgl. VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 26. September 2014 - 3 L 779/14.NW -, juris; VG Augsburg, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Au 5 E 10.747 -, juris).
- BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08
Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf …
Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17
Vorhaben in der Umgebung eines Kulturdenkmals, welche die Denkmalwürdigkeit erheblich beeinträchtigen, dürfen daher nur zugelassen werden, wenn das Vorhaben durch überwiegende Gründe des Gemeinwohls oder durch überwiegende private Interessen gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 4 C 3.08 - NVwZ 2009, 1231). - BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04
Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich
Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17
Lässt sich auch nach intensiver Prüfung nicht feststellen, ob der Rechtsbehelf des Nachbarn wahrscheinlich zum Erfolg führen wird, sind die Erfolgsaussichten also offen, ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen, bei der der Einzelfallbezug gewahrt bleiben muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 2005 - 4 VR 1005/04 -, NVwZ 2005, 689). - VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741
Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage …
Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17
Bei einem Baudenkmal von herausragender Bedeutung kann eher eine erhebliche Beeinträchtigung angenommen werden (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 -, BayVBl 2014, 23). - BVerwG, 22.12.2016 - 4 B 13.16
Anpassungsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 LuftVG; Rechtsschutz
Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17
Die Widerspruchs- bzw. Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO ist nur dann zu verneinen, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von dem Betroffenen behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - 4 B 13.16 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 8 B 11235/17.OVG -, juris). - BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92
Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende …
Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17
Es kann auch nicht angenommen werden, dass der Widerspruch der Antragsteller gegen die denkmalschutzrechtliche Genehmigung vom 8. Juni 2017 offensichtlich unzulässig ist mit der Konsequenz, dass dem Widerspruch hiergegen keine aufschiebende Wirkung zukommt (hierzu s. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 BvR 493/05 -, juris und BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1992 - 7 C 24/92 -, NJW 1993, 1610; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Februar 1993 - 11 B 12228/92 -, DÖV 1993, 625). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2013 - 7 A 2341/11
Wirksamkeit einer Baugenehmigung bei Verkürzung der Abstandsflächen durch …
Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17
Die Einhaltung dieser Anforderungen kann der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals einfordern (s. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. November 2013 - 7 A 2341/11 -, BauR 2014, 252; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. September 2009 - 8 A 10710/09 -, BauR 2010, 84). - OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2009 - 8 A 10710/09
Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Fahrsilo im Kulturdenkmalbereich
Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17
Die Einhaltung dieser Anforderungen kann der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals einfordern (s. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. November 2013 - 7 A 2341/11 -, BauR 2014, 252; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. September 2009 - 8 A 10710/09 -, BauR 2010, 84). - OVG Hamburg, 22.10.2013 - 2 Bs 283/13
Vorübergehende Anbringung einer Werbeanlage in der Nähe eines denkmalgeschützten …
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2007 - 8 A 10587/07
Baugenehmigungserteilung; Schlusspunkttheorie; Denkmalschutzrechtliche …
- BVerwG, 18.07.2014 - 3 B 74.13
Naturbad; Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung; Bioteich; Bio-Badebecken; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 8 A 10229/12
Bauvorhaben in der Umgebung eines Kulturdenkmals; entgegenstehende Belange des …
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - 2 M 12/15
Anfechtung einer Baugenehmigung aus Gründen des Denkmalschutzes
- BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 493/05
Verfassungsrechtliche Bedeutung des Suspensiveffekts verwaltungsprozessualer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1999 - 10 B 961/99
Verwaltungsverfahrensrecht: Aussetzung der sofortigen Vollziehung einer …
- VG Berlin, 15.03.2012 - 13 L 218.11
Drittschutz aus denkmalrechtlichem Umgebungsschutz
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.1994 - 7 B 10153/94
Drittwirkender Verwaltungsakt; Behördliche Anordnung; Verfahrensrechtliche …
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.1993 - 11 B 12228/92
Nichtbeachtung der aufschiebenden Wirkung; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; …
- VG Augsburg, 27.05.2010 - Au 5 E 10.747
Nachbarantrag auf bauaufsichtliches Einschreiten; Baueinstellung; aufschiebende …
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2021 - 8 B 10170/21
Rechte des Urheberrechtsinhabers gegen denkmalschutzrechtliche Genehmigung; …
Rn. 19 3. Schließlich kann der Antragsteller auch nicht mit Erfolg geltend machen, sein Antrag müsse schon deshalb Erfolg haben, weil sein Widerspruch mangels offensichtlicher Unzulässigkeit gemäß § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung habe und in Fällen eines sog. "faktischen Vollzugs" keine Interessenabwägung stattfinde (unter Berufung auf den Beschluss des VG Neustadt an der Weinstraße vom 22. August 2017 - 5 L 764/17.NW -, juris, Rn. 10 ff., der jedoch einen Eilantrag eines widerspruchsbefugten Eigentümers eines denkmalgeschützten Kulturdenkmals betraf). - VG Trier, 18.01.2021 - 5 L 3881/20
Trier-Pallien: Umbau des Kulturdenkmals ehemalige Kirche Maria Königin …
Dabei kommen als drittschützende Vorschriften nur solche Normen des objektiven Rechts in Betracht, die zum Entscheidungsprogramm der Behörde für den angefochtenen Verwaltungsakt gehören und zumindest auch der Rücksichtnahme auf Interessen des Dritten zu dienen bestimmt sind (OVG RP…, Beschluss vom 26. Juli 2017, a.a.O.; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 22. August 2017 - 5 L 764/17.NW -, juris Rn. 11 ). - VG Schleswig, 25.07.2025 - 8 B 15/25
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines …
- VG Neustadt, 12.03.2019 - 5 K 1035/18
Drittanfechtung einer Baugenehmigung für Bauvorhaben innerhalb einer Denkmalzone
Mit Beschluss vom 22. August 2017 - 5 L 764/17.NW -, juris, stellte die erkennende Kammer fest, dass der Widerspruch der Kläger gegen die den Beigeladenen in dem Bescheid vom 08. Juni 2017 erteilte denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Abbruch und Neubau eines Rückgebäudes mit Wohn- und Nutzräumen auf dem Grundstück Flurstück-Nr. … in A-Dorf aufschiebende Wirkung hat. - VG München, 22.03.2021 - M 1 SN 21.1198
Faktischer Vollzug, Fremdenverkehrssatzung, Genehmigung zur Begründung von …
Im Verfahren auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs findet eine Abwägung des Vollzugsinteresses der Beigeladenen und des individuellen Aussetzungsinteresses des Antragstellers nicht statt (vgl. VG Neustadt a.d. W.straße, B.v. 22.8.2017 - 5 L 764/17 - BeckRS 2017, 125629).
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