Rechtsprechung
| VG Gelsenkirchen, 16.10.2008 - 5 L 920/08 |
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 16.10.2008 - 5 L 920/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2009 - 10 B 1687/08
- VG Gelsenkirchen, 03.02.2011 - 5 L 1570/10
Wird zitiert von ... (4)
- VG Gelsenkirchen, 02.02.2012 - 5 K 4060/08
Nachbarklagen gegen Exzenterhaus in Bochum erfolglos
Einen gleichzeitig gestellten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage hat die Kammer mit Beschluss vom 16. Oktober 2008 (5 L 920/08) abgelehnt; eine hiergegen gerichtete Beschwerde des Klägers blieb ohne Erfolg (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen [OVG NRW], Beschluss vom 19. Januar 2009 - 10 B 1687/08 -).Rn. 77 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens (3 Bände) sowie der weiteren Gerichtsverfahren 5 K 3830/08 und 5 L 859/08, 5 K 4367/08, 5 L 920/08 (2 Bände), 5 L 1570/10 (2 Bände) und den Inhalt der in dem vorliegenden Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge (Beiakten/Hefte 1 bis 11) sowie der Beiakte/ Heft 1 zu dem Verfahren 5 K 3830/08 Bezug genommen.
Ungeachtet dessen hat die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 16. Oktober 2008 (5 L 920/08) dargelegt, dass auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 849 und einer Beurteilung des Vorhabens anhand des Bebauungsplans Nr. 490 der Kläger jedenfalls nicht in eigenen Nachbarrechten verletzt sei.
Die Kammer hat diesbezüglich bereits in ihrem Beschluss vom 16. Oktober 2008 - 5 L 920/08 - wie folgt ausgeführt:.
- VG Gelsenkirchen, 02.02.2012 - 5 K 4367/08
Nachbarklagen gegen Exzenterhaus in Bochum erfolglos
Rn. 77 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der weiteren Gerichtsverfahren 5 K 3830/08 und 5 L 859/08, 5 K 4060/08 (3 Bände), 5 L 920/08 (2 Bände), 5 L 1570/10 (2 Bände) und den Inhalt der in dem Verfahren 5 K 4060/08 beigezogenen Verwaltungsvorgänge (Beiakten/Hefte 1 bis 11) sowie der Beiakte/ Heft 1 zu dem Verfahren 5 K 3830/08 Bezug genommen.Ungeachtet dessen hat die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 16. Oktober 2008 (5 L 920/08) dargelegt, dass auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 849 und einer Beurteilung des Vorhabens anhand des Bebauungsplans Nr. 490 jedenfalls Nachbarrechte des Eigentümers des Grundstücks C1.--------straße 9 nicht verletzt seien.
Die Kammer hat diesbezüglich bereits in ihrem Beschluss vom 16. Oktober 2008 - 5 L 920/08 - wie folgt ausgeführt:.
- VG Gelsenkirchen, 03.02.2011 - 5 L 1570/10
Kein Baustopp für Exzenterhaus in Bochum
Rn. 3 unter Abänderung des Beschlusses der Kammer vom 16. Oktober 2008 in dem Verfahren 5 L 920/08 die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 4060/08 des Antragstellers vom 31. Juli 2008 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 22. Juli 2008 anzuordnen,. - VG Gelsenkirchen, 02.02.2012 - 5 K 3830/08
Nachbarklagen gegen Exzenterhaus in Bochum erfolglos
Rn. 25 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der weiteren Gerichtsverfahren 5 L 859/08, 5 K 4060/08 (3 Bände), 5 K 4367/08, 5 L 920/08 (2 Bände), 5 L 1570/10 (2 Bände) und den Inhalt der in dem vorliegenden Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge (Beiakte/Heft 1) sowie der in dem Verfahren 5 K 4060/08 beigezogenen Verwaltungsvorgänge (Beiakten/Hefte 1 bis 11) Bezug genommen.
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