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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 12.10.2011 - 5 L 920/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12352
VG Saarlouis, 12.10.2011 - 5 L 920/11 (https://dejure.org/2011,12352)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 12.10.2011 - 5 L 920/11 (https://dejure.org/2011,12352)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 5 L 920/11 (https://dejure.org/2011,12352)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 48
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.06.1997 - 1 A 10.95

    Verwaltungsverfahren - Androhung eines Zwangsgeldes "für jeden Fall der …

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.10.2011 - 5 L 920/11
    Sie muss also sozusagen "pflichtenscharf" ausgestaltet werden.(vgl. VG Aachen, Urteil vom 09.05.2006 - 6 K 506/06 - unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.08.1995 - 5 S 71/95 -, NVwZ-RR 1996, 612; Hessischer VGH, Urteil vom 21.10.1993 - 4 UE 1286/89 -, BVerwG, Gerichtsbescheid vom 26.06.1997 - 1 A 10.95 -, NVwZ 1998, 393).
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69

    Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer …

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.10.2011 - 5 L 920/11
    Rn. 38 Denn ein Handlungspflichtiger ist zur Vornahme von Maßnahmen an einer ihm nicht gehörenden Sache zivilrechtlich grundsätzlich nicht befugt, es sei denn der Eigentümer wäre vollziehbar ebenfalls zur Vornahme oder zur Duldung verpflichtet, von der Verwaltung des Grundstücks ausgeschlossen oder mit der Vornahme der Maßnahme erklärtermaßen einverstanden.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.04.1991 - 2 R 30/89 -, Leits. In SKZ 1991, 256) Liegt kein solcher Ausnahmefall vor, stellt das Recht des Dritten ein Vollziehungshindernis dar.(BVerwG, Urteil vom 28.04.1972 - IV C 42.69 -, BRS 25 Nr. 205; OVG des Saarlandes, Urteile vom 21.11.1969 - II R 31/69 -, BRS 22 Nr. 213, und vom 09.01.1974 - II R 67/73 -, BRS 28 Nr. 150) Ein solches Hindernis muss indes nicht erst bereits bei der Androhung des Zwangsmittels ausgeräumt sein, weil die vom Gesetz geforderte Vollstreckungsgrundlage - ein unanfechtbarer oder sofort vollziehbarer Verwaltungsakt - erst bei der Anwendung des Zwangsmittels vorliegen muss (§ 18 Abs. 1 SVwVG), während § 19 Abs. 2 Satz 1 SVwVG gestattet, die Zwangsmittel auch dann bereits mit der Grundverfügung zu verbinden, wenn der dagegen zulässige Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1995 - 5 S 71/95

    Androhung eines einheitlichen Zwangsgeldes bei einer Vielzahl unterschiedlicher …

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.10.2011 - 5 L 920/11
    Sie muss also sozusagen "pflichtenscharf" ausgestaltet werden.(vgl. VG Aachen, Urteil vom 09.05.2006 - 6 K 506/06 - unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.08.1995 - 5 S 71/95 -, NVwZ-RR 1996, 612; Hessischer VGH, Urteil vom 21.10.1993 - 4 UE 1286/89 -, BVerwG, Gerichtsbescheid vom 26.06.1997 - 1 A 10.95 -, NVwZ 1998, 393).
  • VG Aachen, 09.05.2006 - 6 K 506/06

    Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen gesundheitsgefärdender Staubbelästigung und …

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.10.2011 - 5 L 920/11
    Sie muss also sozusagen "pflichtenscharf" ausgestaltet werden.(vgl. VG Aachen, Urteil vom 09.05.2006 - 6 K 506/06 - unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.08.1995 - 5 S 71/95 -, NVwZ-RR 1996, 612; Hessischer VGH, Urteil vom 21.10.1993 - 4 UE 1286/89 -, BVerwG, Gerichtsbescheid vom 26.06.1997 - 1 A 10.95 -, NVwZ 1998, 393).
  • VGH Hessen, 21.10.1993 - 4 UE 1286/89

    Vollstreckung eines aus vielen Einzelhandlungen bestehenden städtebaulichen …

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.10.2011 - 5 L 920/11
    Sie muss also sozusagen "pflichtenscharf" ausgestaltet werden.(vgl. VG Aachen, Urteil vom 09.05.2006 - 6 K 506/06 - unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.08.1995 - 5 S 71/95 -, NVwZ-RR 1996, 612; Hessischer VGH, Urteil vom 21.10.1993 - 4 UE 1286/89 -, BVerwG, Gerichtsbescheid vom 26.06.1997 - 1 A 10.95 -, NVwZ 1998, 393).
  • OVG Saarland, 26.04.1991 - 2 R 30/89

    Vollstreckungsmaßnahme; Abrißverfügung; Dritter; Duldungsverfügung; …

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.10.2011 - 5 L 920/11
    Rn. 38 Denn ein Handlungspflichtiger ist zur Vornahme von Maßnahmen an einer ihm nicht gehörenden Sache zivilrechtlich grundsätzlich nicht befugt, es sei denn der Eigentümer wäre vollziehbar ebenfalls zur Vornahme oder zur Duldung verpflichtet, von der Verwaltung des Grundstücks ausgeschlossen oder mit der Vornahme der Maßnahme erklärtermaßen einverstanden.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.04.1991 - 2 R 30/89 -, Leits. In SKZ 1991, 256) Liegt kein solcher Ausnahmefall vor, stellt das Recht des Dritten ein Vollziehungshindernis dar.(BVerwG, Urteil vom 28.04.1972 - IV C 42.69 -, BRS 25 Nr. 205; OVG des Saarlandes, Urteile vom 21.11.1969 - II R 31/69 -, BRS 22 Nr. 213, und vom 09.01.1974 - II R 67/73 -, BRS 28 Nr. 150) Ein solches Hindernis muss indes nicht erst bereits bei der Androhung des Zwangsmittels ausgeräumt sein, weil die vom Gesetz geforderte Vollstreckungsgrundlage - ein unanfechtbarer oder sofort vollziehbarer Verwaltungsakt - erst bei der Anwendung des Zwangsmittels vorliegen muss (§ 18 Abs. 1 SVwVG), während § 19 Abs. 2 Satz 1 SVwVG gestattet, die Zwangsmittel auch dann bereits mit der Grundverfügung zu verbinden, wenn der dagegen zulässige Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung hat.
  • OVG Saarland, 15.06.1993 - 2 R 37/91

    Zwangsmittelandrohung; Ausführungsfrist; Vollstreckungshindernis; Androhung; …

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.10.2011 - 5 L 920/11
    Kann das Hindernis noch fristgerecht ausgeräumt werden, ist die Zwangsmittelandrohung nicht rechtswidrig.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.06.1993 - 2 R 37/91 -, BRS 55 Nr. 203).
  • OVG Saarland, 21.11.1969 - II R 31/69
    Auszug aus VG Saarlouis, 12.10.2011 - 5 L 920/11
    Rn. 38 Denn ein Handlungspflichtiger ist zur Vornahme von Maßnahmen an einer ihm nicht gehörenden Sache zivilrechtlich grundsätzlich nicht befugt, es sei denn der Eigentümer wäre vollziehbar ebenfalls zur Vornahme oder zur Duldung verpflichtet, von der Verwaltung des Grundstücks ausgeschlossen oder mit der Vornahme der Maßnahme erklärtermaßen einverstanden.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.04.1991 - 2 R 30/89 -, Leits. In SKZ 1991, 256) Liegt kein solcher Ausnahmefall vor, stellt das Recht des Dritten ein Vollziehungshindernis dar.(BVerwG, Urteil vom 28.04.1972 - IV C 42.69 -, BRS 25 Nr. 205; OVG des Saarlandes, Urteile vom 21.11.1969 - II R 31/69 -, BRS 22 Nr. 213, und vom 09.01.1974 - II R 67/73 -, BRS 28 Nr. 150) Ein solches Hindernis muss indes nicht erst bereits bei der Androhung des Zwangsmittels ausgeräumt sein, weil die vom Gesetz geforderte Vollstreckungsgrundlage - ein unanfechtbarer oder sofort vollziehbarer Verwaltungsakt - erst bei der Anwendung des Zwangsmittels vorliegen muss (§ 18 Abs. 1 SVwVG), während § 19 Abs. 2 Satz 1 SVwVG gestattet, die Zwangsmittel auch dann bereits mit der Grundverfügung zu verbinden, wenn der dagegen zulässige Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung hat.
  • VG Saarlouis, 29.08.2006 - 5 F 18/06

    Ersatzvornahme - bei mehreren Handlungsanordnungen keine Gesamtzwangsmaßnahme

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.10.2011 - 5 L 920/11
    Denn bei verschiedenen Maßnahmen kann der Verpflichtete durchaus einen unterschiedlichen Beugedruck zu Erfüllung unterschiedlicher Verpflichtungen verspüren und dementsprechend einzelnen Verpflichtungen freiwillig nachkommen und anderen nicht.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.09.1976 - II W 53/76 -, vom 29.12.1976 - II W 65/76 -, vom 30.05.1983 - 2 W 1611/83 -, vom 15.05.1992 - 8 W 7/92 -, (jeweils zum Zwangsgeld); Urteil vom 03.03.1989 - 2 R 257/86 - (zur Ersatzvornahme); Beschlüsse der Kammer vom 29.08.2006 - 5 F 18/06 - und vom 19.03.2010 - 5 L 124/10 -).
  • OVG Saarland, 09.01.1974 - II R 67/73
    Auszug aus VG Saarlouis, 12.10.2011 - 5 L 920/11
    Rn. 38 Denn ein Handlungspflichtiger ist zur Vornahme von Maßnahmen an einer ihm nicht gehörenden Sache zivilrechtlich grundsätzlich nicht befugt, es sei denn der Eigentümer wäre vollziehbar ebenfalls zur Vornahme oder zur Duldung verpflichtet, von der Verwaltung des Grundstücks ausgeschlossen oder mit der Vornahme der Maßnahme erklärtermaßen einverstanden.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.04.1991 - 2 R 30/89 -, Leits. In SKZ 1991, 256) Liegt kein solcher Ausnahmefall vor, stellt das Recht des Dritten ein Vollziehungshindernis dar.(BVerwG, Urteil vom 28.04.1972 - IV C 42.69 -, BRS 25 Nr. 205; OVG des Saarlandes, Urteile vom 21.11.1969 - II R 31/69 -, BRS 22 Nr. 213, und vom 09.01.1974 - II R 67/73 -, BRS 28 Nr. 150) Ein solches Hindernis muss indes nicht erst bereits bei der Androhung des Zwangsmittels ausgeräumt sein, weil die vom Gesetz geforderte Vollstreckungsgrundlage - ein unanfechtbarer oder sofort vollziehbarer Verwaltungsakt - erst bei der Anwendung des Zwangsmittels vorliegen muss (§ 18 Abs. 1 SVwVG), während § 19 Abs. 2 Satz 1 SVwVG gestattet, die Zwangsmittel auch dann bereits mit der Grundverfügung zu verbinden, wenn der dagegen zulässige Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung hat.
  • VG Berlin, 21.02.2014 - 13 L 274.13

    Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet rücksichtslos

    Eine Androhung zur Durchsetzung mehrerer Verpflichtungen muss deutlich machen, ob sie sich auf Verstöße gegen jede einzelne Verpflichtung bezieht oder auf Verstöße gegen alle Verpflichtungen zugleich (so auch VG Saarland, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 5 L 920/11 -, m.w.N.).
  • VG Cottbus, 07.03.2019 - 6 K 1010/13

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Umfasst ein Verwaltungsakt mehrere selbständige Regelungen, so kann eine einheitliche Zwangsgeldandrohung zu unbestimmt und damit rechtswidrig sein, wenn der Pflichtige nicht erkennen kann, welcher Verstoß die Vollstreckung auslöst, insbesondere ob das Zwangsmittel erst dann eingreift, wenn er gegen sämtliche einheitlich erlassene selbständige Regelungen verstößt (vgl. Hessischer VGH, NVwZ-RR 1991, 592; VG Berlin…, Beschluss vom 21. Februar 2014 - 13 L 274.13 -, Rn. 33, juris; VG Saarland, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 5 L 920/11 -, Rn. 44ff., juris).
  • VG Potsdam, 28.02.2017 - 1 L 565/16
    Sie muss also sozusagen "pflichtenscharf" ausgestaltet werden (VG Saarland, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 5 L 920/11, juris Rn. 42 m.w.N.).
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