Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Oder, 10.03.2016 - 5 L 964/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 10.03.2016 - 5 L 964/15
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - 9 S 14.16
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.03.2016 - 5 L 964/15
Insbesondere ist im Ergebnis nicht davon auszugehen, dass die Beitragsforderung des Antragsgegners verjährt oder im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse vom 12. November 2015, - 1 BvR 2691/14 - und - 1 BvR 3051/14 - ) nicht mehr erhoben werden kann.Zutreffend ist, dass im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG, Beschlüsse vom 12. November 2015, - 1 BvR 2691/14 - und - 1 BvR 3051/14 - ) nicht mehr auf die vormalige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Auslegung des § 8 Abs. 7 Kommunalabgabengesetz (KAG) abgestellt werden kann, an der das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nunmehr nicht mehr festhält (vgl. Urteile vom 11. Februar 2016, - OVG 9 B 43.15 - und - OVG 9 B 1.16 -).
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 9 B 1.16
Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag; Beginn der …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.03.2016 - 5 L 964/15
Zutreffend ist, dass im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG, Beschlüsse vom 12. November 2015, - 1 BvR 2691/14 - und - 1 BvR 3051/14 - ) nicht mehr auf die vormalige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Auslegung des § 8 Abs. 7 Kommunalabgabengesetz (KAG) abgestellt werden kann, an der das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nunmehr nicht mehr festhält (vgl. Urteile vom 11. Februar 2016, - OVG 9 B 43.15 - und - OVG 9 B 1.16 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 9 B 43.15
Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag nach stattgebender …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.03.2016 - 5 L 964/15
Zutreffend ist, dass im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG, Beschlüsse vom 12. November 2015, - 1 BvR 2691/14 - und - 1 BvR 3051/14 - ) nicht mehr auf die vormalige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Auslegung des § 8 Abs. 7 Kommunalabgabengesetz (KAG) abgestellt werden kann, an der das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nunmehr nicht mehr festhält (vgl. Urteile vom 11. Februar 2016, - OVG 9 B 43.15 - und - OVG 9 B 1.16 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2011 - 9 B 14.09
Sachliche Beitragspflicht; Zeitpunkt der Entstehung; Rückwirkung der Satzung; …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.03.2016 - 5 L 964/15
Ob Mitarbeiter des Antragsgegners Kenntnis hätten erlangen können ("Kennenmüssen") spielt keine Rolle (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2011 - OVG 9 B 14.09 -, juris zu § 12 Abs. 3 Satz 2 KAG n. F.;… Becker u.a., Kommentar zum Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg, § 12 Rn. 616). - VG Cottbus, 07.01.2010 - 4 L 61/09
Entstehung der sachlichen und persönlichen Beitragspflicht
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.03.2016 - 5 L 964/15
Damit dem beitragserhebenden Antragsgegner aber bei Unkenntnis des Beitragspflichtigen keine unbilligen Nachteile nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht entstehen, schiebt § 12 Abs. 3 KAG den Verjährungsbeginn im konkreten Einzelfall hinaus (VG Cottbus, Beschluss vom 07. Januar 2010, 4 L 61/09, juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - 9 S 14.16
Beitragserhebung unter Beachtung der Hemmungsregelung des KAG BB § 12 Abs 3; …
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 10. März 2016 (VG 5 L 964/15) wird zu Nummer 1 geändert: Unter teilweiser Änderung des Beschlusses des Senats vom 14. Juli 2015 (OVG 9 S 44.14) wird die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Beitragsbescheid vom 15. Dezember 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. Juli 2014 mit Wirkung vom 19. Dezember 2015 angeordnet.Rn. 5 Mit Beschluss vom 10. März 2016 (VG 5 L 964/15) hat das Verwaltungsgericht den Änderungsantrag abgelehnt.
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2020 - 3 K 185.19
Kostenfestsetzung; Kostengrundentscheidung; vorläufiger Rechtsschutz; …
Rn. 2 Ein Antrag der anwaltlich vertretenen Erinnerungsführerin nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO blieb vor dem Verwaltungsgericht ohne Erfolg (VG 5 L 964/15).Den auf das Änderungsverfahren bezogenen Kostenfestsetzungsantrag der Erinnerungsführerin, mit dem sie außergerichtliche Kosten und Auslagen für die Verfahren VG 5 L 964/15 und OVG 9 S 14.16 in Ansatz brachte, lehnte die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle ab.
Rn. 5 2. Soweit die Erinnerungsführerin darüber hinaus auch Kostenfestsetzung für das erstinstanzliche Abänderungsverfahren (VG 5 L 964/15) unter Berufung auf die dort ergangene Kostengrundentscheidung begehrt, weil diese für sie günstiger sei als die zuvor im Verfahren VG 5 L 559/14 gemäß § 80 Abs. 5 VwGO ergangene Kostenentscheidung, hat die Beschwerde keinen Erfolg.
- VG Frankfurt/Oder, 26.08.2019 - 5 KE 16/18
Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)
Mit Beschluss vom 10. März 2016 (VG 5 L 964/15) hat das Verwaltungsgericht den Antrag abgelehnt.
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