Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 17.07.2013 - 5 LA 112/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 40 Abs. 1 SG als Rechtsgrundlage für die stufenweise Festsetzung der Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit im Rahmen der ursprünglichen Verpflichtungserklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SG § 40 Abs. 1
§ 40 Abs. 1 SG als Rechtsgrundlage für die stufenweise Festsetzung der Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit im Rahmen der ursprünglichen Verpflichtungserklärung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
§ 40 Abs. 1 SG als Rechtsgrundlage für die stufenweise Festsetzung der Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit im Rahmen der ursprünglichen Verpflichtungserklärung
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 22.02.2013 - 6 A 3028/12
- OVG Niedersachsen, 17.07.2013 - 5 LA 112/13
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.04.1970 - VIII C 15.69
Entlassung als Soldat auf Zeit - Beginn der militärischen Laufbahn als …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2013 - 5 LA 112/13
Wird die endgültige Festsetzung dem Soldaten erst nach Ablauf der vorläufig festgesetzten Dienstzeit bekannt gegeben, wirkt sie vom Tag der Bekanntgabe an auf den Tag des Ablaufs der zuletzt festgesetzten Dienstzeit zurück (wie BVerwG, Urteil vom 16.4.1970 - BVerwG VIII C 15.69 -, Buchholz 238.4 § 40 SG Nr. 1).Diese Festsetzung, die auf der Grundlage der Verpflichtungserklärung erfolgt, kann auch außerhalb der Ernennungsurkunde durch besondere Verfügung vorgenommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.4.1970 - BVerwG VIII C 15.69 -, Buchholz 238.4 § 40 SG Nr. 1, S. 4).
In einem solchen Fall beruhen sämtliche Verfügungen auf der ursprünglichen Verpflichtungserklärung und bilden zusammen die die Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit ergänzende, aber in verschiedene aufeinanderfolgende Zeiträume und Verwaltungsakte zerlegte Dienstzeitfestsetzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.4.1970, a. a. O., S. 6).
Da die darin enthaltene endgültige Festsetzung an die vorangegangenen vorläufigen Festsetzungen anschließt, wirkt sie vom Tag der Bekanntgabe an auf den Tag des Ablaufs der zuletzt festgesetzten Dienstzeit - hier den 30. Juni 20... - zurück (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.4.1970, a. a. O., S. 7).
Wie der Entscheidung in aller Deutlichkeit zu entnehmen ist, beanspruchen die darin aufgestellten Grundsätze vielmehr Geltung für alle Fälle der gestuften Dienstzeitfestsetzung, in denen die endgültige Dienstzeitfestsetzung erst nach Ablauf der vorläufig verfügten Dienstzeit erfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.4.1970, a. a. O., 6 f.).
- OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06
Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.2013 - 5 LA 112/13
Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 14).
- VG München, 24.04.2017 - M 21 K 16.1087
Unstatthafte Klage gegen Ablehnung der Verlängerung der Dienstzeit eines Soldaten
Rn. 15 Die stufenweise Festsetzung der Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit durch Verfügung außerhalb der Ernennungsurkunde erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 40 Abs. 1 SG (BVerwG, U.v. 16.4.1970 - VIII C 15.69 - BVerwGE 35, 150/154; OVG SH, B.v. 17.7.2013 - 5 LA 112/13 - juris Rn. 10 f.;… BayVGH, B.v. 18.6.2015 - 6 CE 15.1002 - juris Rn. 15).Sie vollzieht in Gestalt einer endgültigen Festsetzung der Dienstzeit die ursprüngliche Verpflichtungserklärung in zeitlicher Hinsicht nach, schließt an die vorangegangenen vorläufigen Festsetzungen an und wirkt unabhängig vom Zeitpunkt ihres Erlasses auf den Tag des Ablaufs der zuletzt festgesetzten Dienstzeit zurück (vgl. OVG SH, B.v. 17.7.2013 a.a.O - juris Rn. 14, 15;… BVerwG, U.v. 16.4.1970 a.a.O.).
Lediglich vorsorglich sei insofern darauf hingewiesen, dass gegen die übliche (…vgl. mit krit. Anmerkung dazu Sohm in: Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz a.a.O., § 40 Rn. 18, 21) stufenweise Festsetzung der Dienstzeit bei Soldaten auf Zeit weder dem Grunde im Allgemeinen nach noch gegen die Festsetzung der Dienstzeit auf zunächst sechs Monate und die Verlängerung der Dienstzeit in Abhängigkeit von einer Bewährung im Besonderen durchgreifende Bedenken bestehen (so auch OVG SH, B.v. 17.7.2013 a.a.O. - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 04.09.2017 - 6 ZB 17.1325
Keine Verlängerung der Dienstzeit eines Soldaten bei mangelnder charakterlicher …
Rn. 12 (1) Die stufenweise Festsetzung der Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit durch Verfügung außerhalb der Ernennungsurkunde erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 40 Abs. 1 SG (BVerwG, U.v. 16.4.1970 - VIII C 15.69 - BVerwGE 35, 150, 154 f.;… BayVGH, B.v. 18.6.2015 - 6 CE 15.1002 und 6 C 15.1003 - juris Rn. 15; NdsOVG, B.v. 17.7.2013 - 5 LA 112/13 - juris Rn. 10 f.). - OVG Bremen, 13.04.2015 - 2 LA 32/14
Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Zeitsoldaten aus dem Soldatenverhältnis auf …
Bewährt sich der Soldat bzw. absolviert er die vorgesehene Ausbildung mit Erfolg spricht einiges dafür, dass er einen Rechtsanspruch auf Festsetzung der Gesamtdienstzeit (vgl. Beschl. des Senats vom 27.11.2014 - 2 B 193/14 -, mit Hinweis auf: NdsOVG, Beschluss vom 17.07.2013 - 5 LA 112/13 -, [...];… Vogelgesang, in: GKÖD, § 40 SG Rn. 21). - VGH Bayern, 18.06.2015 - 6 CE 15.1002
Soldat auf Zeit; stufenweise Festsetzung der Dienstzeit; Nichtverlängerung der …
Diese stufenweise Festsetzung der Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit durch Verfügung außerhalb der Ernennungsurkunde erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 40 Abs. 1 SG (BVerwG, U.v. 16.4.1970 - VIII C 15.69 - BVerwGE 35, 150, 154 f.; OVG Lüneburg, B.v. 17.7.2013 - 5 LA 112/13 - juris Rn. 10 f.). - VG Magdeburg, 17.12.2020 - 5 B 283/20
Beschwerde gegen eine Verkürzung der Dienstzeit auf Antrag
Da vorliegend aber gerade die Rechtmäßigkeit dieser abweichenden Festsetzung Gegenstand des Verfahrens ist und nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts selbst im (umgekehrten) Fall einer (beabsichtigten) Verlängerung der festgesetzten Dienstzeit auf Grundlage der ursprünglichen Verpflichtungserklärung aus § 40 Abs. 1 SG die Möglichkeit besteht, zeitlich nach Ablauf der ursprünglich festgesetzten Dienstzeit eine Verlängerung auszusprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1970 - VIII C 15.69 -, BeckRS 1970, 30434200; ebenso OVG Niedersachen, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 LA 112/13 -, juris, Rn. 14;… Sohm in: Walz/Eichen/Sohm, SG § 40 Rn. 18), steht dem Antragsteller gerichtlicher Rechtsschutz noch offen.
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