Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 158/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 20.11.2018 - 2 A 96/17
- OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 158/20
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08
Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 158/20
Darüber hinaus gilt auch für die Gruppenverfolgung, dass sie mit Rücksicht auf den allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität des Flüchtlingsrechts den Betroffenen einen Schutzanspruch im Ausland nur vermittelt, wenn sie im Herkunftsland landesweit droht, d.h. wenn auch keine innerstaatliche Fluchtalternative besteht, die vom Zufluchtsland aus erreichbar sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 -, juris Rn. 13). - BVerwG, 15.09.2011 - 5 B 23.11
Anspruch auf rechtliches Gehör; Ablehnung der beantragten Einholung weiterer …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 158/20
Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidungsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerwG, Beschluss vom 15. September 2011 - 5 B 23.11 -, juris Rn. 3). - OVG Schleswig-Holstein, 13.04.2015 - 2 LA 39/15
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache in Asylverfahren
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 158/20
Darzulegen sind die konkrete Frage, ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre Klärungsfähigkeit und ihre allgemeine Bedeutung (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. April 2015 - 2 LA 39/15 -, juris Rn. 2).
- BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 6.14
Anfechtung einer Personalratswahl im Hinblick auf die Anzahl der zu wählenden …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 158/20
Nur wenn es an den Vortrag eines Beteiligten Anforderungen stellt, mit denen auch ein verständiger Prozessbeteiligter aufgrund des bisherigen Verlaufs des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte, ist es zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung gehalten, einen entsprechenden Hinweis zu geben (BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 5 P 6.14 -, juris Rn. 20). - OVG Schleswig-Holstein, 14.10.2002 - 4 L 200/02
posttraumatische Belastungsstörung, rechtliches Gehör, Beweisantrag, Ausforschung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 158/20
Eines entsprechenden Hinweises bedarf es regelmäßig nicht (OVG Schleswig, Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 4 L 200/02 -, juris Rn. 2). - OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2010 - 4 LA 108/09
Togo: Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg, grundsätzliche …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 158/20
Die Frage darf nicht so allgemein gehalten sein, dass sie im Kern auf eine nicht fallbezogene, abstrakte Klärung allgemeiner Verhältnisse im Herkunftsstaat oder auf eine allgemeine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der vom Verwaltungsgericht getroffenen Prognoseentscheidung über die künftige Entwicklung bei wechselhaften tatsächlichen Verhältnissen hinausläuft (OVG Schleswig, Beschluss vom 15. Februar 2010 - 4 LA 108/09 -, juris m.w.N.).
- OVG Saarland, 11.09.2023 - 2 A 95/23
Zulassungsantrag - Berufung - Türkei
Nach der erwähnten höchstrichterlichen Rechtsprechung müssten sich Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet, hier dem gesamten Staatsgebiet der Türkischen Republik, gegen alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder richten und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht.[vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei Juris][vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei Juris] Dass diese Voraussetzungen hier gegeben sind beziehungsweise nach gegenwärtigem Sachstand auch nur möglicherweise in dem angestrebten Berufungsverfahren positiv festgestellt werden könnten, ergibt sich aus den von dem Kläger benannten Quellen beziehungsweise aus den insoweit ausgeführten Ereignissen nicht. - OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 A 321/20
Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei
Nach der erwähnten höchstrichterlichen Rechtsprechung müssten sich Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet, hier dem gesamten Staatsgebiet der Türkischen Republik, gegen alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder richten und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht.[vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei Juris][vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei Juris] Dass diese Voraussetzungen hier gegeben sind beziehungsweise nach gegenwärtigem Sachstand auch nur möglicherweise in dem angestrebten Berufungsverfahren festgestellt werden könnten, ergibt sich aus den von dem Kläger benannten Quellen beziehungsweise aus den insoweit ausgeführten Ereignissen nicht. - OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.2024 - 13 A 10994/23
Asylrecht für türkische Staatsangehörige kurdischer Ethnie
Darüber hinaus gilt auch für die Gruppenverfolgung, dass sie mit Rücksicht auf den allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität des Flüchtlingsrechts den Betroffenen einen Schutzanspruch im Ausland nur vermittelt, wenn sie im Herkunftsland landesweit droht, d.h. wenn auch keine innerstaatliche Fluchtalternative besteht, die vom Zufluchtsland aus erreichbar sein muss (vgl. hierzu insg.: BVerwG…, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 -, juris Rn. 13 m.w.N. und OVG RP…, Urteil vom 29. Juni 2020 - 13 A 10206/20 -, juris Rn. 47 und OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 5 LA 158/20 -, juris Rn. 13., jeweils m.w.N.).
- VG Hamburg, 22.11.2021 - 13 A 1785/19
Zur Frage der Gruppenverfolgung von Kurden und der Asylrelevanz einer …
bb) Aufgrund dieser Erkenntnislage ist eine Gruppenverfolgung kurdischer Volkszugehöriger in der Türkei nicht festzustellen (…im Ergebnis ebenso OVG Bautzen, Beschl. v. 9.4.2019, 3 A 359/19.A, juris Rn. 13;… VGH München, Beschl. v. 10.2.2020, 24 ZB 20.30271, juris Rn. 6 m.w.N.; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.5.2020, 5 LA 158/20, juris Rn. 10 ff.;… OVG Saarlouis, Beschl. v. 18.11.2020, 2 A 321/20, juris Rn. 16). - OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 A 309/20
Berufungszulassung in Asylrechtsverfahren: Gruppenverfolgung von Kurden in der …
Nach der erwähnten höchstrichterlichen Rechtsprechung müssten sich Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet, hier dem gesamten Staatsgebiet der Türkischen Republik, gegen alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder richten und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht.[vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei Juris][vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei Juris] Dass diese Voraussetzungen hier gegeben sind beziehungsweise nach gegenwärtigem Sachstand auch nur möglicherweise in dem angestrebten Berufungsverfahren festgestellt werden könnten, ergibt sich aus den von dem Kläger benannten Quellen beziehungsweise aus den insoweit ausgeführten Ereignissen nicht. - OVG Thüringen, 13.03.2026 - 3 KO 71/23
Asylverfahren: Kein Flüchtlingsschutz eines syrischen Militärdienstpflichtigen …
(vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11/08 - juris Rn. 13; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 7. Dezember 2022 - 4 LB 233/18 OVG - juris Rn. 35; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.05.2020 - 5 LA 158/20 - juris Rn. 13). - OVG Saarland, 11.09.2025 - 2 A 102/25
Asyl - Kurde - Gruppenverfolgung
Nach der erwähnten höchstrichterlichen Rechtsprechung müssten sich Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet, hier dem gesamten Staatsgebiet der Türkischen Republik, gegen alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder richten und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht.[vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, und z. B. OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, juris][vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, und z. B. OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, juris] Dass diese Voraussetzungen hier gegeben sind bzw. nach gegenwärtigem Sachstand auch nur möglicherweise in dem angestrebten Berufungsverfahren positiv festgestellt werden könnten, ergibt sich aus den vom Kläger benannten Quellen bzw. aus den insoweit ausgeführten Ereignissen nicht. - OVG Saarland, 03.09.2024 - 2 A 63/24
Asylverfahren eines wehrpflichtigen Kurde
Nach der erwähnten höchstrichterlichen Rechtsprechung müssten sich Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet, hier dem gesamten Staatsgebiet der Türkischen Republik, gegen alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder richten und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht.[vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei juris][vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei juris] Dass diese Voraussetzungen hier gegeben sind bzw. nach gegenwärtigem Sachstand auch nur möglicherweise in dem angestrebten Berufungsverfahren positiv festgestellt werden könnten, ergibt sich aus den von dem Kläger benannten Quellen bzw. aus den insoweit ausgeführten Ereignissen nicht. - OVG Saarland, 25.03.2024 - 2 A 247/22
Asylverfahren; Wehrpflicht in der Türkei; Kurde
Nach der erwähnten höchstrichterlichen Rechtsprechung müssten sich Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet, hier dem gesamten Staatsgebiet der Türkischen Republik, gegen alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder richten und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht.[vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei Juris][vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei Juris] Dass diese Voraussetzungen hier gegeben sind beziehungsweise nach gegenwärtigem Sachstand auch nur möglicherweise in dem angestrebten Berufungsverfahren positiv festgestellt werden könnten, ergibt sich aus den von dem Kläger benannten Quellen beziehungsweise aus den insoweit ausgeführten Ereignissen nicht. - OVG Saarland, 17.12.2025 - 2 A 81/25
Zulassungsantrag: Flüchtlingsanerkennung (Türkei)
Nach der erwähnten höchstrichterlichen Rechtsprechung müssten sich Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet, hier dem gesamten Staatsgebiet der Türkischen Republik, gegen alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder richten und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht.[vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei Juris][vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei Juris] Dass diese Voraussetzungen hier gegeben sind beziehungsweise nach gegenwärtigem Sachstand auch nur möglicherweise in dem angestrebten Berufungsverfahren positiv festgestellt werden könnten, ergibt sich aus den von dem Kläger benannten Quellen beziehungsweise aus den insoweit ausgeführten Ereignissen nicht. - VG Berlin, 19.02.2021 - 37 K 54.18
- OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2022 - 4 LA 105/21
Afghanistan: Berufung zurückgewiesen; Eine allgemeine, über den Einzelfall …
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