Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 18.07.2008 - 5 LA 226/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Beamtenrecht: Voraussetzungen der Bewilligung von Teilzeitarbeit gemäß § 80b NBG
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; § 80b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 NBG
Anforderungen an eine Berufungsbegründung bei Geltendmachung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils; Voraussetzungen für die Gewährung von Alterszeit für einen Beamten nach § 80b Abs. 1 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) - Judicialis
NBG § 80b Abs. 1 S. 1 Nr. 3
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anforderungen an eine Berufungsbegründung bei Geltendmachung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils; Voraussetzungen für die Gewährung von Alterszeit für einen Beamten nach § 80b Abs. 1 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stade, 20.07.2005 - 3 A 1233/04
- OVG Niedersachsen, 18.07.2008 - 5 LA 226/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2008 - 5 LA 226/05
Das ist der Fall, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6. 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 [1459]). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2008 - 5 LA 226/05
Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; Beschl. v. 23.8. 2007 - 5 LA 123/06 - BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]). - OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97
Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2008 - 5 LA 226/05
Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; Beschl. v. 23.8. 2007 - 5 LA 123/06 - BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]). - OVG Niedersachsen, 23.08.2007 - 5 LA 123/06
Zulässigkeit einer Klage wegen der Aufhebung einer Abordnung zu …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2008 - 5 LA 226/05
Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; Beschl. v. 23.8. 2007 - 5 LA 123/06 - BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
- VG Cottbus, 11.03.2010 - 5 K 638/07
Ermessensausübung des Dienstherrn bei der Gewährung von Altersteilzeit
Ungeachtet der Frage, ob die in Nr. 1.1 des Rundschreibens 2/06 angelegte Differenzierung, nach der von der oben zitierten Vorgabe eine Ausnahme dahingehend besteht, dass in den Schulamtsbereichen B-Stadt und Frankfurt (Oder), in denen erhebliche Personalüberhänge bestehen, Altersteilzeitarbeit genehmigt werden kann, die länger als bis zum 31. Juli 2013 dauert, im Ergebnis durch die angeführten Personalüberhänge sachlich gerechtfertigt sind - für eine Rechtfertigung der Differenzierung könnte sprechen, dass es zum einen zulässig ist, für die Entscheidung über einen Antrag auf Altersteilzeit auf die jeweilige Behörde und deren Personalsituation abzustellen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 4. August 2008 - 3 B 06.1441 -, juris;… OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urt. v. 21. November 2003 - 3 LB 74/03 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 24. Mai 2004 - 2 B 10467/04.OVG -, juris), und dass zum anderen der Dienstherr nicht verpflichtet ist, durch organisatorische Maßnahmen die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung zu schaffen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. Mai 2007 - OVG 4 N 62.06 - s. auch Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18. Juli 2008 - 5 LA 226/05 -, juris), so dass eine Verteilung von Überhängen bei einer Behörde zu einer anderen, bei der Beschäftigte Altersteilzeit in Anspruch nehmen wollen, nicht geboten erscheint -, vermag der Kläger für sich hieraus nichts herzuleiten.
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