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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.09.2012 - 5 LA 233/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28635
OVG Niedersachsen, 26.09.2012 - 5 LA 233/11 (https://dejure.org/2012,28635)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.09.2012 - 5 LA 233/11 (https://dejure.org/2012,28635)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. September 2012 - 5 LA 233/11 (https://dejure.org/2012,28635)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Billigkeitsentscheidung nach § 12 Abs. 2 S. 3 BBesG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2012 - 5 LA 233/11
    Nicht erforderlich ist hingegen, dass außerdem die konkrete Höhe der Überzahlung offensichtlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn 10 f. m. w. N.).

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012, a. a. O., Rn 18 m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 2.5.2012 - 5 LA 325/10 - Beschluss vom 7.2.2012 - 5 LA 245/10 -).

    Ein Mitverschulden der Behörde an der Überzahlung ist in die Ermessensentscheidung nach § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012, a. a. O., Rn 19 m. w. N.).

    Angesichts dessen erscheint nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26.4.2012, a. a. O., Rn 20), der sich der beschließende Senat anschließt, ein Absehen von der Rückforderung in der Größenordnung von 30 % des überzahlten Betrages im Regelfall als angemessen.

    Bei Hinzutreten weiterer Umstände, etwa besonderer wirtschaftlicher Probleme des Besoldungsempfängers, kann auch eine darüber hinausgehende Ermäßigung des Rückforderungsbetrages in Betracht kommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012, a. a. O., Rn 20).

    Dass die zutreffend bereits in der angefochtenen Verfügung festgelegte Ratenzahlung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26.4.2012, a. a. O., Rn 22) unverhältnismäßig ist, ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.

  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2012 - 5 LA 233/11
    Besondere Umstände, die Anlass gegeben hätten, von einer Rückforderung ganz oder zumindest teilweise abzusehen, haben in dem insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der Rückabwicklung (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.10.1998 - BVerwG 2 C 21.97 -, juris Rn 13 und 22; Nds. OVG, Beschluss vom 2.5.2012 - 5 LA 325/10 - Beschluss vom 7.2.2012 - 5 LA 245/10 -) nicht vorgelegen.
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2014 - 5 LA 240/13

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Bezügen eines Beamten auf Widerruf nach …

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn 24; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn 18; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 3.3.2014 - 5 LA 286/13 - Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 177/13 - Beschluss vom 18.8.2014 - 5 LA 85/14 -).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 141/14

    Aktenführung; Aktenverfälschung; Billigkeitsentscheidung; Entreicherung; grobe …

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 24;… Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 18; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26;… Beschluss vom 3.3.2014 - 5 LA 286/13 - Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 177/13 - Beschluss vom 18.8.2014, a. a. O., Rn 28).
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2014 - 5 LA 85/14

    Teilweise Verjährung eines Rückforderungsanspruchs wegen grob fahrlässiger …

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 24;… Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 18; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 3.3.2014 - 5 LA 286/13 - Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 177/13 -).
  • OVG Niedersachsen, 03.03.2014 - 5 LA 286/13

    Rückforderung von überzahlten Beihilfeleistungen; Zuvielzahlung auf Grund …

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn 24; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn 18, beide m. w. N.; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9;… Beschluss vom 24.7.2013, a. a. O., Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 -).
  • OVG Saarland, 01.09.2014 - 1 A 494/13

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge bei Nichtanzeige der erfolgreichen …

    Rn. 45 BVerwG, Urteile vom 26.4.2012 - 2 C 4/11 -, Juris, Rdnr. 11 und - 2 C 15/10 -, Juris, Rdnr. 17; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, Juris, Rdnr. 6; Schinkel/Seifert, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: April 2014, § 12 Rdnr. 23; siehe demgegenüber noch BVerwG, Urteile vom 25.11.1982 - 2 C 14/81 -, Juris, Rdnr. 22, vom 27.1.1987 - 2 C 4/85 -, Juris, Rdnr. 18, vom 28.6.1990 - 6 C 41/88 -, Juris, Rdnr. 18 oder vom 29.4.2004 - 2 A 5/03 -, Juris, Rdnr. 15, wonach der Beamte gehalten ist, sich bei Unklarheiten und Zweifel durch Rückfrage bei der auszahlenden Kasse oder der anweisenden Stelle Gewissheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt ist; siehe im Weiteren OVG des Saarlandes, Urteil vom 13.8.2008 - 1 A 182/08 -.
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2015 - 5 LC 214/14

    Beihilfeantrag; Billigkeitsentscheidung; gefahrgeneigte Arbeit; Treu und Glauben; …

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungs- oder Versorgungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn 24; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn 18, beide m. w. N.; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 - Beschluss vom 3.3.2014 - 5 LA 286/13 -, juris Rn 16; Urteil vom 28.4.2015 - 5 LB 141/14 -, juris Rn 122).
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