Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 28.03.2013 - 5 LA 6/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 46 Abs. 1 BBesG; § 1 Abs. 2 NBesG
Mitbedenken der Interessen eines die Aufgaben des Dienstpostens vertretungsweise wahrnehmenden Beamten durch den Dienstherr i.R.d. Entscheidung über die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunnfähigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBesG § 46 Abs. 1; NBesG § 1 Abs. 2
Mitbedenken der Interessen eines die Aufgaben des Dienstpostens vertretungsweise wahrnehmenden Beamten durch den Dienstherr i.R.d. Entscheidung über die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunnfähigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulleiter (Rechte und Pflichten) - Langfristige Vertretung und Fürsorgepflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mitbedenken der Interessen eines die Aufgaben des Dienstpostens vertretungsweise wahrnehmenden Beamten durch den Dienstherr i.R.d. Entscheidung über die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunnfähigkeit
Verfahrensgang
- VG Hannover, 25.11.2011 - 13 A 2611/10
- OVG Niedersachsen, 28.03.2013 - 5 LA 6/12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 29.04
Amt; Planstelle; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Verwendungszulage.
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2013 - 5 LA 6/12
Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen liegen nur dann vor, wenn sowohl der Dienstposten, dessen Aufgaben der Beamte vertretungsweise übernommen hat, als auch die entsprechende Planstelle vakant sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.4.2005 - BVerwG 2 C 29.04 -, juris Rn. 18).
- VG Düsseldorf, 15.03.2021 - 23 K 6707/19
Vordienstzeit, Silentium, innerer Zusammenhang, Betreuung, Musikschule
Rn. 43 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1968 - VI C 63.67 -, DÖD 1968 223, 234; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 5 LA 6/12 -, juris Rn. 8; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27. Januar 2017 - 3 K 1502/14 -, juris Rn. 35; Vgl. Nabizad, in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz des Bundes und der Länder, Stand: Dezember 2020, § 11 BeamtVG, Rn. 98 und 108.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".