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| OVG Niedersachsen, 03.08.2012 - 5 LB 234/10 |
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Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung seiner Dienstpflichten aufgrund seiner gesamten Konstitution und Verhaltens als Voraussetzung für dessen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Bindungswirkung eines ärztlichen Gutachtens i.R.e. Entscheidung ...
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NBG § 54 Abs. 1 S. 1; NBG § 55 Abs. 1 S. 1
Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung seiner Dienstpflichten aufgrund seiner gesamten Konstitution und Verhaltens als Voraussetzung für dessen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Bindungswirkung eines ärztlichen Gutachtens i.R.e. Entscheidung ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung seiner Dienstpflichten aufgrund seiner gesamten Konstitution und Verhaltens als Voraussetzung für dessen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Bindungswirkung eines ärztlichen Gutachtens i.R.e. Entscheidung ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 30.04.2009 - 13 A 6193/08
- OVG Niedersachsen, 03.08.2012 - 5 LB 234/10
Papierfundstellen
- DÖV 2012, 855
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 06.09.2007 - 5 ME 236/07
Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung von Dienstpflichten aufgrund …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.08.2012 - 5 LB 234/10
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hatte vor dem Verwaltungsgericht (Beschluss vom 8.6.2007 - 13 B 1974/07 -) und dem beschließenden Senat (Beschluss vom 6.9.2007 - 5 ME 236/07 -, juris) keinen Erfolg.Rn. 36 Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Zurruhesetzungsverfügung wegen Dienstunfähigkeit kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn 9 m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 7.12.2011 - 5 ME 352/11 - m. w. N.; Beschluss vom 6.9.2007 - 5 ME 236/07 -, juris Rn 20).
Es ist daher maßgebend, ob der Beamte aufgrund seiner gesamten Konstitution und seines Verhaltens, ohne dass eine Erkrankung im engeren Sinne vorliegen muss, zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 3.2.2005 - 4 S 2398/04 -, juris Rn 8; Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2007, a. a. O., Rn 16).
Aus diesem Grunde stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstunfähigkeit dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.1997 - BVerwG 2 C 7.97 -, juris Rn 15; Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2007, a. a. O., Rn 14; Beschluss vom 10.9.2010 - 5 LA 232/09 -).
Die Entscheidung über die Feststellung der Dienstunfähigkeit trifft mithin der Dienstvorgesetzte aufgrund eines ärztlichen Gutachtens, er kann aber auch eigene Erkenntnisse und Feststellungen berücksichtigen und z. B. ergänzende ärztliche Gutachten in Auftrag geben (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2007, a. a. O., Rn 14; Beschluss vom 10.9.2010 - 5 LA 232/09 -).
Rn. 42 Die Beklagte durfte deshalb auch die in dem Vermerk eines ihrer Beamten vom 6. Dezember 2006, auf den sie in der angefochtenen Verfügung vom 27. März 2007 Bezug genommen hat, aufgezeigten Konfliktsituationen zwischen der Klägerin und den Schülern, Eltern und Kollegen berücksichtigen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2007, a. a. O., Rn 15).
Rn. 43 Da die sich aus den Verwaltungsvorgängen ergebenden Erkenntnisse der Beklagten jedoch nicht ausreichten, eine Dienstunfähigkeit der Klägerin zu begründen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 6.9.2007, a. a. O., Rn 15), hat die Beklagte im Anschluss an den Beschluss des Senats vom 6. September 2007 (…a. a. O.) zu Recht ein ergänzendes ärztliches Gutachten eingeholt.
- BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10
Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.08.2012 - 5 LB 234/10
Rn. 36 Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Zurruhesetzungsverfügung wegen Dienstunfähigkeit kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn 9 m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 7.12.2011 - 5 ME 352/11 - m. w. N.; Beschluss vom 6.9.2007 - 5 ME 236/07 -, juris Rn 20). - BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97
Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.08.2012 - 5 LB 234/10
Aus diesem Grunde stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstunfähigkeit dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.1997 - BVerwG 2 C 7.97 -, juris Rn 15; Nds. OVG…, Beschluss vom 6.9.2007, a. a. O., Rn 14; Beschluss vom 10.9.2010 - 5 LA 232/09 -). - VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04
Unverhältnismäßigkeit einer Anordnung gegenüber einem Beamten, sich einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.08.2012 - 5 LB 234/10
Es ist daher maßgebend, ob der Beamte aufgrund seiner gesamten Konstitution und seines Verhaltens, ohne dass eine Erkrankung im engeren Sinne vorliegen muss, zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 3.2.2005 - 4 S 2398/04 -, juris Rn 8; Nds. OVG…, Beschluss vom 6.9.2007, a. a. O., Rn 16). - OVG Rheinland-Pfalz, 06.04.2010 - 2 A 10095/10
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.08.2012 - 5 LB 234/10
Dieser Umstand geht zu Lasten der Beklagten, da dieser die materielle Beweislast für die Dienstunfähigkeit der Klägerin obliegt (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 6.4.2010 - 2 A 10095/10 -, juris Rn 5).
- OVG Niedersachsen, 09.03.2021 - 5 LC 174/18
Anderweitige Verwendung; Fallprofil; Suchpflicht
Zwar kann der Dienstherr wegen des Grundsatzes, dass ärztliche Gutachten eine in medizinischer Hinsicht wesentliche Entscheidungsrundlage darstellen, für die Entscheidung als solche aber nicht bindend sind, bei entsprechender Begründung auch entgegen den Ausführungen eines amtsärztlichen Gutachtens in rechtmäßiger Weise die Dienstunfähigkeit eines Beamten feststellen (vgl. etwa Nds. OVG, Beschluss vom 3.8.2012 - 5 LB 234/10 -, juris Rn. 41; Beschluss vom 20.8.2013 - 5 LA 279/12 - Urteil vom 8.12.2020 - 5 LB 175/18 - Beschluss vom 11.1.2021 - 5 ME 178/20 -). - OVG Niedersachsen, 15.01.2024 - 5 ME 115/23
Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Entziehung …
Die ärztliche Begutachtung stellt somit nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstfähigkeit dar (BVerwG…, Urteil vom 16.10.1997 - BVerwG 2 C 7.97 -, juris Rn. 15; Nds. OVG…, Beschluss vom 6.9.2007 - 5 ME 236/07 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 3.8.2012 - 5 LB 234/10 -, juris Rn. 41; Urteil vom 8.12.2020 - 5 LB 175/18 -).Der Dienstherr kann daher bei entsprechender Begründung auch entgegen den Ausführungen eines amtsärztlichen Gutachtens in rechtmäßiger Weise die Dienstunfähigkeit des Betreffenden feststellen (Nds. OVG…, Beschluss vom 6.9.2007 -- 5 ME 236/07 -, juris Rn. 14 ff.; Beschluss vom 3.8.2012 - 5 LB 234/10 -, juris Rn. 41; Beschluss vom 20.8.2013 - 5 LA 279/12 -, Urteil vom 8.12.2020 - 5 LB 175/18 - Beschluss vom 11.1.2021 - 5 ME 178/20 -).
- OVG Niedersachsen, 26.03.2025 - 5 LC 58/22
Versetzung eines Polizeibeamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; …
Eine zur Dienstunfähigkeit im jeweiligen Amt führende Schwäche der geistigen Kräfte eines Beamten kann bereits vorliegen, wenn er wegen seiner geistig-seelischen Konstitution schon unterhalb der Schwelle einer psychischen Erkrankung nicht mehr imstande ist, seine Pflicht zur harmonischen Zusammenarbeit mit den übrigen Bediensteten, seinen Vorgesetzten, oder - im Falle eines Lehrers oder Schulleiters - mit den Eltern zu erfüllen und dadurch den notwendigen Verwaltungsablauf erheblich beeinträchtigt (Nds. OVG, Beschluss vom 3.8.2012 - 5 LB 234/10 -, juris Rn. 38; Urteil vom 8.12.2020 - 5 LB 175/18 -).Zur Erfüllung des Begriffs der Dienstunfähigkeit reicht es aus, wenn die geistig-seelische Verfassung des Beamten mit Blick auf die Erfüllung seiner amtsgemäßen Dienstgeschäfte bedeutende und dauernde Abweichungen vom Normalbild eines in dieser Hinsicht tauglichen Beamten aufweist (…VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 3.2.2005 - 4 S 2398/04 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 3.8.2012 - 5 LB 234/10 -, juris Rn. 38; Beschluss vom 4.10.2016 - 5 ME 105/16 - Urteil vom 8.12.2020 - 5 LB 175/18 -).
Über die durch Dr. W. festgestellte fehlende gesundheitliche Eignung des Klägers für die Laufbahn "Allgemeine Dienste" (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 10 NBG) und die dafür erforderlichen Qualifikationsmaßnahmen hinausgehend ist der Senat aufgrund der vorliegenden Gutachten und der Erkenntnisse aus den Verwaltungsvorgängen nach eigener Bewertung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 3.8.2012 - 5 LB 234/10 -, juris Rn. 41; Urteil vom 8.12.2020 - 5 LB 175/18 -) zu der Überzeugung gelangt, dass der Kläger zum Zeitpunkt der Zurruhesetzungsverfügung nicht nur nicht geeignet war, den Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes zu genügen, sondern auch denen aller anderen Laufbahnen.
- VG Düsseldorf, 12.12.2014 - 13 K 6791/13
Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Anforderungen an amtsärztliches Gutachten …
Rn. 56 OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 1. März 2013 - 5 LB 79/11 -, juris, Rn. 34 und 3. August 2012 - 5 LB 234/10 -, juris, Rn. 49 m.w.N. - OVG Niedersachsen, 01.03.2013 - 5 LB 79/11
Anforderungen an eine erleichterte Feststellung der Dienstunfähigkeit bei …
Rn. 27 Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Zurruhesetzungsverfügung wegen Dienstunfähigkeit kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn 9 m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 3.8.2012 - 5 LB 234/10 -, juris Rn 36; Beschluss vom 7.12.2011 - 5 ME 352/11 - Beschluss vom 6.9.2007 - 5 ME 236/07 -, juris Rn 20).Es ist daher maßgebend, ob der Beamte aufgrund seiner gesamten Konstitution und seines Verhaltens, ohne dass eine Erkrankung im engeren Sinne vorliegen muss, zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 3.2.2005 - 4 S 2398/04 -, juris Rn 8; Nds. OVG, Beschluss vom 3.8.2012, a. a. O., Rn 38;… Beschluss vom 6.9.2007, a. a. O., Rn 16).
Dieser Umstand geht zu Lasten der Beklagten, da dieser die materielle Beweislast für die Dienstunfähigkeit der Klägerin obliegt (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 6.4.2010 - 2 A 10095/10 -, juris Rn 5; Nds. OVG, Beschluss vom 3.8.2012, a. a. O., Rn 49).
- OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LB 99/13
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Polizebeamten in den Ruhestand wegen …
Rn. 30 Die Entscheidung über die Feststellung der Dienstunfähigkeit trifft der Dienstherr gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 45 NBG aufgrund eines ärztlichen Gutachtens (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 3.8.2012 - 5 LB 234/10 -, juris Rn. 41). - VG Hannover, 26.03.2026 - 2 A 704/24
Weigerung zur ärztlichen Untersuchung; keine Suchpflicht für anderweitige …
Die ärztliche Begutachtung stellt somit nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstfähigkeit dar (BVerwG…, Urteil vom 16.10.1997 - BVerwG 2 C 7.97 -, juris Rn. 15; Nds. OVG…, Beschluss vom 6.9.2007 - 5 ME 236/07 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 3.8.2012 - 5 LB 234/10 -, juris Rn. 41; Urteil vom 8.12.2020 - 5 LB 175/18 -).Der Dienstherr kann daher bei entsprechender Begründung auch entgegen den Ausführungen eines amtsärztlichen Gutachtens in rechtmäßiger Weise die Dienstunfähigkeit des Betreffenden feststellen (Nds. OVG…, Beschluss vom 6.9.2007 - 5 ME 236/07 -, juris Rn. 14 ff.; Beschluss vom 3.8.2012 - 5 LB 234/10 -, juris Rn. 41; Beschluss vom 20.8.2013 - 5 LA 279/12 -, Urteil vom 8.12.2020 - 5 LB 175/18 - Beschluss vom 11.1.2021 - 5 ME 178/20 -).
- OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 5 LB 423/11
Nachzahlung der vollen Dienstbezüge bei Erledigung eines nach altem Recht …
Rn. 44 Die Entscheidung über die Feststellung der Dienstunfähigkeit trifft der Dienstherr grundsätzlich aufgrund eines ärztlichen Gutachtens (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 3.8.2012 - 5 LB 234/10 -, juris Rn. 41).Bestehen Zweifel, ob der Beamte tatsächlich dienstunfähig ist, geht dies zu Lasten des Dienstherrn; dieser trägt insofern die materielle Beweislast (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 3.8.2012, a. a. O., Rn. 49).
- VG Berlin, 12.08.2020 - 26 L 217.20 Der Antragsgegner beruft sich verfehlt auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 3. August 2012 - 5 LB 234/10 -.
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