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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.03.2025 - 5 LC 58/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,7310
OVG Niedersachsen, 26.03.2025 - 5 LC 58/22 (https://dejure.org/2025,7310)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.03.2025 - 5 LC 58/22 (https://dejure.org/2025,7310)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. März 2025 - 5 LC 58/22 (https://dejure.org/2025,7310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG; § 110 NBG
    Versetzung eines Polizeibeamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Suchpflicht bei Polizeidienstunfähigkeit und allgemeiner Dienstunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtStG § 26 Abs. 1 S. 1; NBG § 110
    Versetzung eines Polizeibeamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Suchpflicht bei Polizeidienstunfähigkeit und allgemeiner Dienstunfähigkeit

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13

    Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2025 - 5 LC 58/22
    Maßstab für die Beurteilung der Dienstunfähigkeit ist das dem Beamten zuletzt übertragene Amt im abstrakt-funktionellen Sinne, d. h. die Gesamtheit der bei seiner Beschäftigungsbehörde eingerichteten Dienstposten, auf denen er amtsangemessen eingesetzt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 6.11.2014 - BVerwG 2 B 97.13 -, juris Rn. 7 m. w. N.; Nds. OVG…, Urteil vom 30.10.2018 - 5 LB 26/17 - Urteil vom 9.3.2021 - 5 LC 174/18 -, juris Rn. 12;… Beschluss vom 28.6.2024 - 5 LA 125/22 -, juris Rn. 19).

    Anders als bei der allgemeinen Dienstunfähigkeit (§ 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG) ist Maßstab für die Beurteilung der Polizeidienstunfähigkeit nicht das abstrakt-funktionelle Amt eines Polizeibeamten bei seiner Beschäftigungsbehörde, sondern sämtliche Ämter der Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes; der Polizeivollzugsbeamte muss zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Stellung einsetzbar sein (BVerwG…, Urteil vom 3.3.2005 - BVerwG 2 C 4.04 -, juris Rn. 9 [zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 194 Abs. 1 LBG NW];… Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn. 10 [zur inhaltsgleichen Vorschrift des 226 Abs. 1 NBG a. F.]; Beschluss vom 6.11.2014 - BVerwG 2 B 97.13 -, juris Rn. 10 [zu § 110 NBG]; Nds. OVG, Beschluss vom 28.2.2023 - 5 LA 107/22 -).

    Die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand scheidet trotz Polizeidienstunfähigkeit aus, wenn der Polizeivollzugsbeamte noch in (irgend-)einer Funktion des Polizeivollzugsdienstes verwendet werden, also Aufgaben erfüllen kann, auf denen die besondere gesundheitliche Belastbarkeit des Polizeivollzugsdienstes entbehrlich ist (BVerwG…, Urteil vom 3.3.2005 - BVerwG 2 C 4.04 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 6.11.2014 - BVerwG 2 B 97.13 -, juris Rn. 10; Nds. OVG, Beschluss vom 28.2.2023 - 5 LA 107/22 -), etwa im Innendienst.

    Die Weiterverwendung im Polizeivollzugsdienst setzt voraus, dass dort ein Dienstposten zur Verfügung steht, dessen Aufgaben der Beamte dauerhaft, d. h. voraussichtlich bis zum Erreichen der besonderen Altersgrenze, bewältigen kann (BVerwG, Beschluss vom 6.11.2014 - BVerwG 2 B 97.13 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 28.2.2023 - 5 LA 107/22 -).

    Der Dienstherr ist verpflichtet, nach einer solchen Funktion zu suchen (BVerwG, Beschluss vom 6.11.2014 - BVerwG 2 B 97.13 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 28.2.2023 - 5 LA 107/22 -).

    Er ist von dieser Suche nach einer Funktion für die Weiterverwendung im Sinne des § 110, 2. Satzteil NBG nur dann entbunden, wenn feststeht, dass der Polizeivollzugsbeamte in dem von § 110 NBG vorgesehenen Zeitraum, also in den nächsten zwei Jahren, keinerlei Dienst leisten kann oder erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten zu erwarten sind (BVerwG, Beschluss vom 6.11.2014 - BVerwG 2 B 97.13 -, juris Rn. 13 m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 28.2.2023 - 5 LA 107/22 -).

    Daher besteht in diesem Fall keine Pflicht zur Suche nach einem solchen Dienstposten im Polizeidienst, weil deren Zweck von vornherein nicht erreicht werden kann (BVerwG, Beschluss vom 6.11.2014 - BVerwG 2 B 97.13 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Beschluss vom 28.2.2023 - 5 LA 107/22 -).

    Die in § 26 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 BeamtStG niedergelegten Regelungen der Weiterverwendung vor Versorgung finden auch für Polizeivollzugsbeamte Anwendung, weil die Länder nach § 26 Abs. 1 Satz 4 BeamtStG nicht zur Regelung der weiteren - also über die Dienstunfähigkeit hinausgehenden - Voraussetzungen für die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand befugt sind (BVerwG, Beschluss vom 6.11.2014 - BVerwG 2 B 97.13 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 28.2.2023 - 5 LA 107/22 -).

    Die Suche nach einer anderweitigen Verwendung im Sinne von § 26 Abs. 2 BeamtStG setzt allerdings die allgemeine Dienstfähigkeit des Polizeivollzugsbeamten voraus (BVerwG, Beschluss vom 6.11.2014 - BVerwG 2 B 97.13 -, juris Rn. 15;… Urteil vom 27.6.2024 - BVerwG 2 C 17.23 -, juris Rn. 41; Nds. OVG, Beschluss vom 28.2.2023 - 5 LA 107/22 -).

    Steht von vornherein fest, dass der Beamte generell nicht mehr oder nur mit erheblichen Fehlzeiten zur Dienstleistung imstande ist, so besteht keine Suchpflicht (BVerwG, Beschluss vom 6.11.2014 - BVerwG 2 B 97.13 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 16.4.2020 - BVerwG 2 B 5.19 -, juris Rn. 43).

    Eine solche generelle Dienstunfähigkeit ist anzunehmen, wenn die Erkrankung des Beamten von solcher Art oder Schwere ist, dass er für sämtliche Dienstposten der betreffenden oder einer anderen Laufbahn, in die er wechseln könnte, ersichtlich gesundheitlich ungeeignet ist oder wenn bei dem Beamten keinerlei Restleistungsvermögen mehr festzustellen ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27.6.2024 - BVerwG 2 C 17.23 -, juris Rn. 41 m. w. N.) oder erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten zu erwarten sind (BVerwG, Beschluss vom 6.1.2014 - BVerwG 2 B 97.13 -, juris Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2021 - 5 LC 174/18

    Anderweitige Verwendung; Fallprofil; Suchpflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2025 - 5 LC 58/22
    Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den Ruhestand ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der erkennende Senat folgt, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich (BVerwG…, Urteil vom 16.10.1997 - BVerwG 2 C 7.97 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn. 9;… Urteil vom 30.5.2013 - BVerwG 2 C 68.11 -, juris Rn. 11;… Urteil vom 5.6.2014 - BVerwG 2 C 22.13 -, juris Rn. 10;… Beschluss vom 16.11.2017 - BVerwG 2 A 5.16 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 27.6.2024 - BVerwG 2 C 17.23 -, juris Rn. 12; Nds. OVG…, Beschluss vom 1.3.2013 - 5 LB 79/11 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 7.6.2017 - 5 LA 55/17 - Urteil vom 30.10.2018 - 5 LB 26/17 - Urteil vom 8.12.2020 - 5 LB 175/18 - Urteil vom 9.3.2021 - 5 LC 174/18 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 28.6.2024 - 5 LA 125/22 -, juris Rn. 19), hier also die Sach- und Rechtslage am 8. April 2020.

    Maßstab für die Beurteilung der Dienstunfähigkeit ist das dem Beamten zuletzt übertragene Amt im abstrakt-funktionellen Sinne, d. h. die Gesamtheit der bei seiner Beschäftigungsbehörde eingerichteten Dienstposten, auf denen er amtsangemessen eingesetzt werden kann (BVerwG…, Beschluss vom 6.11.2014 - BVerwG 2 B 97.13 -, juris Rn. 7 m. w. N.; Nds. OVG, Urteil vom 30.10.2018 - 5 LB 26/17 - Urteil vom 9.3.2021 - 5 LC 174/18 -, juris Rn. 12;… Beschluss vom 28.6.2024 - 5 LA 125/22 -, juris Rn. 19).

    Dienstunfähig ist der Beamte also nur dann, wenn seine amtsangemessene Beschäftigung auf jedem dieser Dienstposten wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist; er ist demgegenüber nicht dienstunfähig, wenn seine amtsangemessene Beschäftigung auf irgendeinem dieser Dienstposten noch möglich ist (Nds. OVG, Urteil vom 9.3.2021 - 5 LC 174/18 -, juris Rn. 12;… Beschluss vom 28.6.2024 - 5 LA 125/22 -, juris Rn. 19).

    Bei der Polizeidienstunfähigkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der uneingeschränkten Nachprüfung der Verwaltungsgerichte unterliegt (vgl. zur Dienstunfähigkeit: BVerwG…, Urteil vom 27.6.2024 - BVerwG 2 C 17.23 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Urteil vom 9.3.2021 - 5 LC 174/18 -, juris Rn. 11).

    Ärztliche Untersuchungen in diesem Sinne werden durch Amtsärzte oder beamtete Ärzte durchgeführt (§ 45 Abs. 1 Satz 1 NBG), die wiederum Fachgutachter hinzuziehen können (Nds. OVG, Urteil vom 9.3.2021 - 5 LC 174/18 -, juris Rn. 13).

    Denn bei der Beurteilung, ob eine Unfähigkeit des Betreffenden zur Wahrnehmung aller amtsangemessenen Dienstaufgaben vorliegt, ist nicht allein die Art der jeweiligen Gesundheitsbeeinträchtigung ausschlaggebend; vielmehr sind die konkreten Auswirkungen der jeweiligen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Beamten auf den Dienstbetrieb der Behörde, der er angehört, entscheidend (BVerwG…, Urteil vom 16.10.1997 - BVerwG 2 C 7.97 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Urteil vom 9.3.2021 - 5 LC 174/18 -, juris Rn. 14).

    Die Notwendigkeit, einen Arzt hinzuzuziehen, bedeutet aber nicht, dass diesem die Entscheidungsverantwortung für die Beurteilung der Dienstfähigkeit übertragen werden darf (BVerwG…, Urteil vom 16.11.2017- BVerwG 2 A 5.16 -, juris Rn. 25; Nds. OVG, Urteil vom 9.3.2021 - 5 LC 174/18 -, juris Rn. 14).

    Der Arzt wird nur als ein sachverständiger Helfer tätig, der der Behörde und gegebenenfalls dem Gericht die medizinische Fachkenntnis vermittelt, die für ihre Feststellungen und Entscheidungen erforderlich sind (BVerwG…, Urteil vom 19.3.2015 - BVerwG 2 C 27.13 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 16.11.2017 - BVerwG 2 A 5.16 -, juris Rn. 25; Nds. OVG, Urteil vom 9.3.2021 - 5 LC 174/18 -, juris Rn. 14).

    Der Dienstherr bzw. das Gericht muss die ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden (BVerwG…, Beschluss vom 6.3.2012 - BVerwG 2 A 5.10 -, juris Rn. 2;… Urteil vom 16.11.2017 - BVerwG 2 A 5.16 -, juris Rn. 25; Nds. OVG, Urteil vom 9.3.2021 - 5 LC 174/18 -, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 16.11.2017 - 2 A 5.16

    Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2025 - 5 LC 58/22
    Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den Ruhestand ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der erkennende Senat folgt, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich (BVerwG…, Urteil vom 16.10.1997 - BVerwG 2 C 7.97 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn. 9;… Urteil vom 30.5.2013 - BVerwG 2 C 68.11 -, juris Rn. 11;… Urteil vom 5.6.2014 - BVerwG 2 C 22.13 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 16.11.2017 - BVerwG 2 A 5.16 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 27.6.2024 - BVerwG 2 C 17.23 -, juris Rn. 12; Nds. OVG…, Beschluss vom 1.3.2013 - 5 LB 79/11 -, juris Rn. 27;… Beschluss vom 7.6.2017 - 5 LA 55/17 - Urteil vom 30.10.2018 - 5 LB 26/17 - Urteil vom 8.12.2020 - 5 LB 175/18 - Urteil vom 9.3.2021 - 5 LC 174/18 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 28.6.2024 - 5 LA 125/22 -, juris Rn. 19), hier also die Sach- und Rechtslage am 8. April 2020.

    Zur Beurteilung der Dienstfähigkeit müssen die körperlichen und gesundheitlichen Leistungsbeeinträchtigungen des Betreffenden festgestellt und deren prognostische Entwicklung bewertet werden (BVerwG, Urteil vom 16.11.2017 - BVerwG 2 A 5.16 -, juris Rn. 22).

    Dies setzt in der Regel medizinische Sachkunde voraus, über die nur ein Arzt verfügt (BVerwG…, Urteil vom 19.3.2015 - BVerwG 2 C 27.13 -, juris Rn. 11; Urteil vom 16.11.2017 - BVerwG 2 A 5.16 -, juris Rn. 22).

    Die Notwendigkeit, einen Arzt hinzuzuziehen, bedeutet aber nicht, dass diesem die Entscheidungsverantwortung für die Beurteilung der Dienstfähigkeit übertragen werden darf (BVerwG, Urteil vom 16.11.2017- BVerwG 2 A 5.16 -, juris Rn. 25; Nds. OVG…, Urteil vom 9.3.2021 - 5 LC 174/18 -, juris Rn. 14).

    Der Arzt wird nur als ein sachverständiger Helfer tätig, der der Behörde und gegebenenfalls dem Gericht die medizinische Fachkenntnis vermittelt, die für ihre Feststellungen und Entscheidungen erforderlich sind (BVerwG…, Urteil vom 19.3.2015 - BVerwG 2 C 27.13 -, juris Rn. 12; Urteil vom 16.11.2017 - BVerwG 2 A 5.16 -, juris Rn. 25; Nds. OVG…, Urteil vom 9.3.2021 - 5 LC 174/18 -, juris Rn. 14).

    Der Dienstherr bzw. das Gericht muss die ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden (BVerwG…, Beschluss vom 6.3.2012 - BVerwG 2 A 5.10 -, juris Rn. 2; Urteil vom 16.11.2017 - BVerwG 2 A 5.16 -, juris Rn. 25; Nds. OVG…, Urteil vom 9.3.2021 - 5 LC 174/18 -, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 27.06.2024 - 2 C 17.23

    Keine Suchpflicht des Dienstherrn, wenn der Beamte eine (amts-)ärztliche …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2025 - 5 LC 58/22
    Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den Ruhestand ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der erkennende Senat folgt, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich (BVerwG…, Urteil vom 16.10.1997 - BVerwG 2 C 7.97 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn. 9;… Urteil vom 30.5.2013 - BVerwG 2 C 68.11 -, juris Rn. 11;… Urteil vom 5.6.2014 - BVerwG 2 C 22.13 -, juris Rn. 10;… Beschluss vom 16.11.2017 - BVerwG 2 A 5.16 -, juris Rn. 16; Urteil vom 27.6.2024 - BVerwG 2 C 17.23 -, juris Rn. 12; Nds. OVG…, Beschluss vom 1.3.2013 - 5 LB 79/11 -, juris Rn. 27;… Beschluss vom 7.6.2017 - 5 LA 55/17 - Urteil vom 30.10.2018 - 5 LB 26/17 - Urteil vom 8.12.2020 - 5 LB 175/18 - Urteil vom 9.3.2021 - 5 LC 174/18 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 28.6.2024 - 5 LA 125/22 -, juris Rn. 19), hier also die Sach- und Rechtslage am 8. April 2020.

    Der Dienstherr ist aber nicht verpflichtet, personelle oder organisatorische Änderungen mit dem Ziel vorzunehmen, eine weitere Verwendung eines dauerhaft dienstunfähigen Beamten zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.2024 - BVerwG 2 C 17.23 -, juris Rn. 36).

    Entsprechend der Vorgabe des § 26 Abs. 3 BeamtStG muss sich die Anfrage auch auf freie oder freiwerdende Dienstposten für eine geringerwertige Tätigkeit des dienstunfähigen Beamten im Bereich desselben Dienstherrn im Sinne dieser Vorschrift erstrecken (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.2024 - BVerwG 2 C 17.23 -, juris Rn. 38).

    Die Suche nach einer anderweitigen Verwendung im Sinne von § 26 Abs. 2 BeamtStG setzt allerdings die allgemeine Dienstfähigkeit des Polizeivollzugsbeamten voraus (BVerwG…, Beschluss vom 6.11.2014 - BVerwG 2 B 97.13 -, juris Rn. 15; Urteil vom 27.6.2024 - BVerwG 2 C 17.23 -, juris Rn. 41; Nds. OVG, Beschluss vom 28.2.2023 - 5 LA 107/22 -).

    Eine solche generelle Dienstunfähigkeit ist anzunehmen, wenn die Erkrankung des Beamten von solcher Art oder Schwere ist, dass er für sämtliche Dienstposten der betreffenden oder einer anderen Laufbahn, in die er wechseln könnte, ersichtlich gesundheitlich ungeeignet ist oder wenn bei dem Beamten keinerlei Restleistungsvermögen mehr festzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.2024 - BVerwG 2 C 17.23 -, juris Rn. 41 m. w. N.) oder erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten zu erwarten sind (BVerwG…, Beschluss vom 6.1.2014 - BVerwG 2 B 97.13 -, juris Rn. 13).

    Bei der Polizeidienstunfähigkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der uneingeschränkten Nachprüfung der Verwaltungsgerichte unterliegt (vgl. zur Dienstunfähigkeit: BVerwG, Urteil vom 27.6.2024 - BVerwG 2 C 17.23 -, juris Rn. 13; Nds. OVG…, Urteil vom 9.3.2021 - 5 LC 174/18 -, juris Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 03.08.2012 - 5 LB 234/10

    Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung seiner Dienstpflichten aufgrund …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2025 - 5 LC 58/22
    Eine zur Dienstunfähigkeit im jeweiligen Amt führende Schwäche der geistigen Kräfte eines Beamten kann bereits vorliegen, wenn er wegen seiner geistig-seelischen Konstitution schon unterhalb der Schwelle einer psychischen Erkrankung nicht mehr imstande ist, seine Pflicht zur harmonischen Zusammenarbeit mit den übrigen Bediensteten, seinen Vorgesetzten, oder - im Falle eines Lehrers oder Schulleiters - mit den Eltern zu erfüllen und dadurch den notwendigen Verwaltungsablauf erheblich beeinträchtigt (Nds. OVG, Beschluss vom 3.8.2012 - 5 LB 234/10 -, juris Rn. 38; Urteil vom 8.12.2020 - 5 LB 175/18 -).

    Zur Erfüllung des Begriffs der Dienstunfähigkeit reicht es aus, wenn die geistig-seelische Verfassung des Beamten mit Blick auf die Erfüllung seiner amtsgemäßen Dienstgeschäfte bedeutende und dauernde Abweichungen vom Normalbild eines in dieser Hinsicht tauglichen Beamten aufweist (…VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 3.2.2005 - 4 S 2398/04 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 3.8.2012 - 5 LB 234/10 -, juris Rn. 38; Beschluss vom 4.10.2016 - 5 ME 105/16 - Urteil vom 8.12.2020 - 5 LB 175/18 -).

    Über die durch Dr. W. festgestellte fehlende gesundheitliche Eignung des Klägers für die Laufbahn "Allgemeine Dienste" (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 10 NBG) und die dafür erforderlichen Qualifikationsmaßnahmen hinausgehend ist der Senat aufgrund der vorliegenden Gutachten und der Erkenntnisse aus den Verwaltungsvorgängen nach eigener Bewertung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 3.8.2012 - 5 LB 234/10 -, juris Rn. 41; Urteil vom 8.12.2020 - 5 LB 175/18 -) zu der Überzeugung gelangt, dass der Kläger zum Zeitpunkt der Zurruhesetzungsverfügung nicht nur nicht geeignet war, den Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes zu genügen, sondern auch denen aller anderen Laufbahnen.

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2024 - 5 LA 125/22

    Versetzung einer zu 50 % behinderten Psychologierätin in den Ruhestand aus …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2025 - 5 LC 58/22
    Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den Ruhestand ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der erkennende Senat folgt, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich (BVerwG…, Urteil vom 16.10.1997 - BVerwG 2 C 7.97 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn. 9;… Urteil vom 30.5.2013 - BVerwG 2 C 68.11 -, juris Rn. 11;… Urteil vom 5.6.2014 - BVerwG 2 C 22.13 -, juris Rn. 10;… Beschluss vom 16.11.2017 - BVerwG 2 A 5.16 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 27.6.2024 - BVerwG 2 C 17.23 -, juris Rn. 12; Nds. OVG…, Beschluss vom 1.3.2013 - 5 LB 79/11 -, juris Rn. 27;… Beschluss vom 7.6.2017 - 5 LA 55/17 - Urteil vom 30.10.2018 - 5 LB 26/17 - Urteil vom 8.12.2020 - 5 LB 175/18 - Urteil vom 9.3.2021 - 5 LC 174/18 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 28.6.2024 - 5 LA 125/22 -, juris Rn. 19), hier also die Sach- und Rechtslage am 8. April 2020.

    Maßstab für die Beurteilung der Dienstunfähigkeit ist das dem Beamten zuletzt übertragene Amt im abstrakt-funktionellen Sinne, d. h. die Gesamtheit der bei seiner Beschäftigungsbehörde eingerichteten Dienstposten, auf denen er amtsangemessen eingesetzt werden kann (BVerwG…, Beschluss vom 6.11.2014 - BVerwG 2 B 97.13 -, juris Rn. 7 m. w. N.; Nds. OVG…, Urteil vom 30.10.2018 - 5 LB 26/17 - Urteil vom 9.3.2021 - 5 LC 174/18 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 28.6.2024 - 5 LA 125/22 -, juris Rn. 19).

    Dienstunfähig ist der Beamte also nur dann, wenn seine amtsangemessene Beschäftigung auf jedem dieser Dienstposten wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist; er ist demgegenüber nicht dienstunfähig, wenn seine amtsangemessene Beschäftigung auf irgendeinem dieser Dienstposten noch möglich ist (Nds. OVG…, Urteil vom 9.3.2021 - 5 LC 174/18 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 28.6.2024 - 5 LA 125/22 -, juris Rn. 19).

  • BVerwG, 18.12.2014 - 2 C 27.13

    Privatisierung der Bewährungshilfe in Baden-Württemberg; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2025 - 5 LC 58/22
    Dies setzt in der Regel medizinische Sachkunde voraus, über die nur ein Arzt verfügt (BVerwG, Urteil vom 19.3.2015 - BVerwG 2 C 27.13 -, juris Rn. 11;… Urteil vom 16.11.2017 - BVerwG 2 A 5.16 -, juris Rn. 22).

    Der Arzt wird nur als ein sachverständiger Helfer tätig, der der Behörde und gegebenenfalls dem Gericht die medizinische Fachkenntnis vermittelt, die für ihre Feststellungen und Entscheidungen erforderlich sind (BVerwG, Urteil vom 19.3.2015 - BVerwG 2 C 27.13 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 16.11.2017 - BVerwG 2 A 5.16 -, juris Rn. 25; Nds. OVG…, Urteil vom 9.3.2021 - 5 LC 174/18 -, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2025 - 5 LC 58/22
    Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den Ruhestand ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der erkennende Senat folgt, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich (BVerwG, Urteil vom 16.10.1997 - BVerwG 2 C 7.97 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn. 9;… Urteil vom 30.5.2013 - BVerwG 2 C 68.11 -, juris Rn. 11;… Urteil vom 5.6.2014 - BVerwG 2 C 22.13 -, juris Rn. 10;… Beschluss vom 16.11.2017 - BVerwG 2 A 5.16 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 27.6.2024 - BVerwG 2 C 17.23 -, juris Rn. 12; Nds. OVG…, Beschluss vom 1.3.2013 - 5 LB 79/11 -, juris Rn. 27;… Beschluss vom 7.6.2017 - 5 LA 55/17 - Urteil vom 30.10.2018 - 5 LB 26/17 - Urteil vom 8.12.2020 - 5 LB 175/18 - Urteil vom 9.3.2021 - 5 LC 174/18 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 28.6.2024 - 5 LA 125/22 -, juris Rn. 19), hier also die Sach- und Rechtslage am 8. April 2020.

    Denn bei der Beurteilung, ob eine Unfähigkeit des Betreffenden zur Wahrnehmung aller amtsangemessenen Dienstaufgaben vorliegt, ist nicht allein die Art der jeweiligen Gesundheitsbeeinträchtigung ausschlaggebend; vielmehr sind die konkreten Auswirkungen der jeweiligen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Beamten auf den Dienstbetrieb der Behörde, der er angehört, entscheidend (BVerwG, Urteil vom 16.10.1997 - BVerwG 2 C 7.97 -, juris Rn. 15; Nds. OVG…, Urteil vom 9.3.2021 - 5 LC 174/18 -, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2025 - 5 LC 58/22
    Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den Ruhestand ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der erkennende Senat folgt, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich (BVerwG…, Urteil vom 16.10.1997 - BVerwG 2 C 7.97 -, juris Rn. 16; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn. 9;… Urteil vom 30.5.2013 - BVerwG 2 C 68.11 -, juris Rn. 11;… Urteil vom 5.6.2014 - BVerwG 2 C 22.13 -, juris Rn. 10;… Beschluss vom 16.11.2017 - BVerwG 2 A 5.16 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 27.6.2024 - BVerwG 2 C 17.23 -, juris Rn. 12; Nds. OVG…, Beschluss vom 1.3.2013 - 5 LB 79/11 -, juris Rn. 27;… Beschluss vom 7.6.2017 - 5 LA 55/17 - Urteil vom 30.10.2018 - 5 LB 26/17 - Urteil vom 8.12.2020 - 5 LB 175/18 - Urteil vom 9.3.2021 - 5 LC 174/18 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 28.6.2024 - 5 LA 125/22 -, juris Rn. 19), hier also die Sach- und Rechtslage am 8. April 2020.

    Anders als bei der allgemeinen Dienstunfähigkeit (§ 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG) ist Maßstab für die Beurteilung der Polizeidienstunfähigkeit nicht das abstrakt-funktionelle Amt eines Polizeibeamten bei seiner Beschäftigungsbehörde, sondern sämtliche Ämter der Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes; der Polizeivollzugsbeamte muss zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Stellung einsetzbar sein (BVerwG…, Urteil vom 3.3.2005 - BVerwG 2 C 4.04 -, juris Rn. 9 [zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 194 Abs. 1 LBG NW]; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 17.10 -, juris Rn. 10 [zur inhaltsgleichen Vorschrift des 226 Abs. 1 NBG a. F.];… Beschluss vom 6.11.2014 - BVerwG 2 B 97.13 -, juris Rn. 10 [zu § 110 NBG]; Nds. OVG, Beschluss vom 28.2.2023 - 5 LA 107/22 -).

  • BVerwG, 16.04.2020 - 2 B 5.19

    Ablehnung; Ablehnungsgesuch; Aufklärungspflicht; Aufklärungsrüge; Beamter; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2025 - 5 LC 58/22
    Steht von vornherein fest, dass der Beamte generell nicht mehr oder nur mit erheblichen Fehlzeiten zur Dienstleistung imstande ist, so besteht keine Suchpflicht (BVerwG…, Beschluss vom 6.11.2014 - BVerwG 2 B 97.13 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 16.4.2020 - BVerwG 2 B 5.19 -, juris Rn. 43).

    Scheidet jegliche Weiterverwendung des Beamten wegen dessen körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen aus, besäße eine gleichwohl durchzuführende Suche nach einer Verwendungsmöglichkeit keinen Sinn mehr (BVerwG, Beschluss vom 16.4.2020 - BVerwG 2 B 5.19, juris Rn. 43).

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 4.04

    Polizeidienstunfähigkeit; Legaldefinition der -; keine Einschränkung der - durch …

  • BVerwG, 06.03.2012 - 2 A 5.10

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; Grundsatz …

  • BVerwG, 21.12.2020 - 2 B 63.20

    Gehörsverstoß durch vorzeitige Entscheidung vor Ablauf der Äußerungsfrist; …

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04

    Unverhältnismäßigkeit einer Anordnung gegenüber einem Beamten, sich einer …

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2025 - 5 LB 54/23

    Beamtenrechtliches Verfahren im Zusammenhang mit der Beurteilung des Vorliegens …

  • OVG Hamburg, 06.11.2024 - 5 Bs 132/24

    Feststellung der physischen Eignung für den Polizeivollzugsdienst

  • BVerwG, 22.12.1989 - 2 C 15.89
  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im …

  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle …

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LB 99/13

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Polizebeamten in den Ruhestand wegen …

  • OVG Niedersachsen, 01.03.2013 - 5 LB 79/11

    Anforderungen an eine erleichterte Feststellung der Dienstunfähigkeit bei …

  • VG Köln, 30.10.2025 - 19 K 3298/25
    Rn. 54 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Juli 2024 - 6 A 1476/22 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 15. September 2022 - 6 B 994/22 -, juris Rn. 19; OVG Lüneburg, Urteil vom 26.03.2025 - 5 LC 58/22 -, juris Rn. 103 m.w.N.
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