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| OVG Niedersachsen, 29.12.2015 - 5 ME 193/15 |
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Beamtenrecht - Deutsche Telekom AG - Beförderungsrunde 2015
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 25.02.2016 - 5 ME 217/15
Ausschärfung; Auswahl; Beförderung; Beurteilung; Einzelmerkmal; Gewichtung; …
Diese Anforderung folgt aus dem Umstand, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.12.2015 - 5 ME 193/15 -, n. v. zu einem Auseinanderfallen von sieben Besoldungsstufen zwischen Statusamt und tatsächlich ausgeübter Tätigkeit; s. a. OVG NRW, Beschluss vom 18.6.2015 - 1 B 384/15 -, juris Rnrn. 8ff. und - 1 B 146/15 -, juris Rnrn. 32ff.; Bay. VGH…, Beschluss vom 27.10.2015 - 6 CE 15.1849 -, juris Rn. 15). - OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 56/17
Begründung; Beurteilungsrichtlinien; Bewertungsskala; Deutsche Telekom AG; …
Es entspricht insbesondere der in vergleichbaren Verfahren gewonnenen Erfahrung des Senats, dass zugewiesene und insbesondere beurlaubte Beamte der Deutschen Telekom AG in sehr vielen Fällen noch höherwertiger beschäftigt werden als der Antragsteller (vgl. etwa Nds. OVG, Beschluss vom 29.12.2015 - 5 ME 193/15 -: Antragsteller = A 8-Beamter in A 15-Funktion; vgl. ebenso OVG NRW, Beschluss vom 23.5.2017 - 1 B 99/17 -, juris Rn 16 f. m. w. N.).
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