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| OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 39/17 |
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Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 02.02.2017 - 7 B 249/16
- OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 39/17
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 13.14
Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 39/17
Rn. 15 Hervorzuheben ist nochmals, dass das Gesamturteil und die Bewertungen der Einzelkriterien einer dienstlichen Beurteilung in dem Sinne miteinander übereinstimmen müssen, dass sich das Gesamturteil nachvollziehbar und plausibel aus den Einzelbewertungen herleiten lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 13.14 -, juris Rn 27).Denn in einem solchen Fall muss erläutert werden, wie sich die unterschiedlichen Bewertungsskalen zueinander verhalten und wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen gebildet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn 30; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.2016 - 5 ME 217/15 - Beschluss vom 4.3.2016 - 5 ME 8/16 -).
Rn. 18 Auch die ergänzenden Erläuterungen der Antragsgegnerin im erst- und zweitinstanzlichen Verfahren (vgl. zur Zulässigkeit dieser behördlichen Verfahrensweise BVerwG, Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn 21) sind nicht geeignet, das Gesamturteil "Gut" mit dem Ausprägungsgrad "++" als hinreichend plausibel und nachvollziehbar begründet erscheinen zu lassen.
Rn. 19 Die Antragsgegnerin hat sodann zwar in der Beschwerdebegründung vom 14. März 2017 (ab S. 5 Mitte) unter Eingehung auf den Fall des Antragstellers ausgeführt, dessen Leistungsbild habe sich angesichts der für die Einzelkriterien vergebenen Noten im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.9.2015, a. a. O.) als sehr einheitlich dahingehend dargestellt, dass sich das Gesamturteil "Gut" mit dem Ausprägungsgrad "++" geradezu aufgedrängt habe, so dass das Gesamturteil keiner weiteren Erläuterungen bedurft habe.
Rn. 20 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn 31) sind die Anforderungen an die Begründung für das Gesamturteil umso geringer, je einheitlicher das Leistungsbild bei den Einzelbewertungen ist.
Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (BVerwG, Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn 31).
- OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 56/17
Begründung; Beurteilungsrichtlinien; Bewertungsskala; Deutsche Telekom AG; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 39/17
Es handelt sich um Sätze, die in dienstlichen Beurteilungen der Antragsgegnerin stereotyp verwendet werden (vgl. zum Beispiel auch den Beschluss des Senats vom heutigen Tag in dem Verfahren 5 ME 56/17) und die keine am konkreten Fall orientierte inhaltliche Substanz aufweisen (vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 23.5.2017 - 1 B 99/17 -, Rn 21; Beschluss vom 22.3.2016 - 1 B 1459/15 -, juris Rn 14 ff.).Rn. 23 2. Die Feststellung des Verwaltungsgerichts, es sei nicht auszuschließen, dass der Antragsteller zum Zuge kommen würde, wenn die Antragsgegnerin einer erneuten Auswahlentscheidung eine rechtmäßige Beurteilung des Antragstellers zugrunde legen würde (S. 13, zweiter Absatz des Beschlussabdrucks), hat die Antragsgegnerin im Beschwerdeverfahren nicht angegriffen (vgl. demgegenüber das Vorbringen der Antragsgegnerin in dem Verfahren 5 ME 56/17).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2017 - 1 B 99/17
Besetzung einer Beförderungsplanstelle mit einem Bewerber aufgrund der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 39/17
Es handelt sich um Sätze, die in dienstlichen Beurteilungen der Antragsgegnerin stereotyp verwendet werden (vgl. zum Beispiel auch den Beschluss des Senats vom heutigen Tag in dem Verfahren 5 ME 56/17) und die keine am konkreten Fall orientierte inhaltliche Substanz aufweisen (vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 23.5.2017 - 1 B 99/17 -, Rn 21; Beschluss vom 22.3.2016 - 1 B 1459/15 -, juris Rn 14 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - 1 B 1459/15
Gewichtung der Zuordnung von Einzelbewertungen zum Gesamturteil einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 39/17
Es handelt sich um Sätze, die in dienstlichen Beurteilungen der Antragsgegnerin stereotyp verwendet werden (vgl. zum Beispiel auch den Beschluss des Senats vom heutigen Tag in dem Verfahren 5 ME 56/17) und die keine am konkreten Fall orientierte inhaltliche Substanz aufweisen (vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 23.5.2017 - 1 B 99/17 -, Rn 21; Beschluss vom 22.3.2016 - 1 B 1459/15 -, juris Rn 14 ff.). - OVG Niedersachsen, 25.02.2016 - 5 ME 217/15
Ausschärfung; Auswahl; Beförderung; Beurteilung; Einzelmerkmal; Gewichtung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 39/17
Denn in einem solchen Fall muss erläutert werden, wie sich die unterschiedlichen Bewertungsskalen zueinander verhalten und wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen gebildet worden ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn 30; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.2016 - 5 ME 217/15 - Beschluss vom 4.3.2016 - 5 ME 8/16 -).
- OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 5 ME 43/22
Beförderungsrunde 2021/2022 der Deutschen Telekom AG
Hieraus folgt, dass bei der von der Deutschen Telekom AG verwendeten fünfstufigen Skala hinsichtlich der Bewertung der Einzelkriterien einerseits und der sechsstufigen bzw. (unter Berücksichtigung der Ausprägungsgrade) achtzehnstufigen Skala hinsichtlich der Bewertung des Gesamturteils andererseits eine Erläuterung des "Übertragungsvorgangs" erforderlich ist (Nds. OVG, Beschluss vom 19.7.2017 - 5 ME 39/17 -, juris Rn. 15ff.;… Beschluss vom 8.11.2018 - 5 ME 125/18 - Beschluss vom 29.10.2019 - 5 ME 141/19 - Beschluss vom 30.6.2020 - 5 ME 85/20 -, juris Rn. 55; Beschluss vom 22.4.2021 - 5 ME 66/21 - Beschluss vom 18.6.2021 - 5 ME 3/21 - Beschluss vom 12.5.2022 - 5 ME 126/21 -).Rn. 72 Der beschließende Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 19. Juli 2017 (- 5 ME 39/17 -, juris Rn. 22) ausgeführt, nicht nachvollziehen zu können, warum die Antragsgegnerin trotz der zahlreichen beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren, in denen unterlegene Bewerber um Beförderungsämter häufig erfolgreich gerügt haben, dass das in den jeweils angegriffenen dienstlichen Beurteilungen vergebene Gesamturteil nicht nachvollziehbar erläutert worden sei, davon absieht, zweifelsfrei, unmissverständlich, nachvollziehbar und für alle zu erstellenden Beurteilungen verbindlich darzustellen, wie sich die in ihren Beurteilungsrichtlinien verwendeten unterschiedlichen Bewertungsskalen bezogen auf das zu bildende Gesamturteil verhalten.
Die Fertigung einer solchen grundlegenden Erläuterung stellt sich auch angesichts des ausgesprochen großen Personalkörpers der Antragsgegnerin nicht als Überspannung der Anforderungen an den Dienstherrn dar; eine grundlegende Erläuterung ist vielmehr im Gegenteil geeignet, den jeweils zuständigen Beurteilern eine einheitliche, effiziente und zeitnahe Verfahrensweise zu ermöglichen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden (Nds. OVG, Beschluss vom 19.7.2017 - 5 ME 39/17 -, juris Rn. 22).
- OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17
Beförderung bei der Telekom; Beförderungsrunde 2016; Beurteilungsfehler mangels …
Rn. 35 Ausgehend von dem oben geschilderten Grundsatz, dass das Gesamturteil und die Bewertung der Einzelkriterien einer dienstlichen Beurteilung in dem Sinne miteinander übereinstimmen müssen, dass sich das Gesamturteil nachvollziehbar und plausibel aus den Einzelbewertungen herleiten lässt, bedarf es grundsätzlich insbesondere dann, wenn - wie hier - die maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien für die Bewertungen der Einzelkriterien einerseits und für das Gesamturteil andererseits unterschiedliche Beurteilungsskalen vorsehen, einer - gegebenenfalls kurzen - Begründung des Gesamturteils (Nds. OVG…, Beschluss vom 19.7.2017 - 5 ME 56/17 -, juris Rn. 18ff.; Beschluss vom 19.7.2017 - 5 ME 39/17 -).Rn. 37 ist indes formelhaft (Nds. OVG…, Beschluss vom 19.7.2017 - 5 ME 56/17 -, a. a. O., Rn. 21; Beschluss vom 19.7.2017 - 5 ME 39/17 -).
- OVG Niedersachsen, 30.06.2020 - 5 ME 85/20
Dienstliche Beurteilung; fiktive Beurteilungsfortschreibung; Gesamturteil; …
Hieraus folgt, dass im Streitfall aufgrund der von der H. verwendeten fünfstufigen Skala hinsichtlich der Bewertung der Einzelkriterien einerseits und der sechs- bzw. (unter Berücksichtigung der Ausprägungsgrade) achtzehnstufigen Skala hinsichtlich der Bewertung des Gesamturteils andererseits eine Erläuterung des "Übertragungsvorgangs" erforderlich ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 19.7.2017 - 5 ME 39/17 -, juris Rn. 15). - OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 56/17
Begründung; Beurteilungsrichtlinien; Bewertungsskala; Deutsche Telekom AG; …
Es handelt sich um Sätze, die in dienstlichen Beurteilungen der Antragsgegnerin stereotyp verwendet werden (vgl. zum Beispiel auch den Beschluss des Senats vom heutigen Tag in dem Verfahren 5 ME 39/17) und die keine am konkreten Fall orientierte inhaltliche Substanz aufweisen (vgl. auch OVG NRW…, Beschluss vom 23.5.2017, a. a. O., Rn 21; Beschluss vom 22.3.2016 - 1 B 1459/15 -, juris Rn 14 ff.).
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