Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 5 ME 438/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 39 Abs. 1 Nr. 2 NBG; § 28 Abs. 2 S. 2 NPersVG; § 93 Abs. 2 Nr. 5 NPersVG; § ... 80 Abs. 5 VwGO; Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender Bewährung (mangelnde fachliche Leistung); keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in Bezug auf die Weitergewährung der Bezüge bei fehlenden Erfolgsaussichten des Hautpsacherechtsbehelfs
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender Bewährung aufgrund mangelnder fachlicher Leistung - Judicialis
NBG § 39 Abs. 1 Nr. 2; ; NPersVG § 28 Abs. 2 S. 2; ; NPersVG § 93 Abs. 2 Nr. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender Bewährung (mangelnde fachliche Leistung); keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in Bezug auf die Weitergewährung der Bezüge bei fehlenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 08.10.2008 - 13 B 4601/08
- OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 5 ME 438/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ohne vorläufige Weiterzahlung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 5 ME 438/08
Der angefochtene Beschluss ist schließlich nicht abzuändern, soweit der Antragsteller unter Bezugnahme auf den Kammerbeschluss des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1989 (- 2 BvR 1547/89 -, NVwZ 1990, 853) durch die Anordnung des Sofortvollzugs und den diese Anordnung bestätigenden Beschluss des Verwaltungsgerichts eine Verletzung der Fürsorgepflicht als gegeben sieht.In der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der beschließende Senat angeschlossen hat, ist anerkannt, dass vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung des Sofortvollzugs einer Entlassung auch allein in Ansehung eines Anteils an der Alimentation gewährt werden kann, wenn sich die zur Hauptsache erhobene Klage nicht schon von vornherein als offensichtlich unbegründet oder begründet, sondern als offen darstellt und daher die nach § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende Abwägungsentscheidung nicht bereits durch die Erfolgsaussichten des im Hauptsacheverfahren erhobenen Rechtsbehelfs indiziert ist (vgl.: BVerwG, Beschl. v. 25.4.1972 - BVerwG VI A 4.72 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 20; BVerfG, Kammerbeschl. v. 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, 853; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 16.6.2006 - 5 ME 8/06 - Beschl. v. 1.8.2007 - 5 ME 121/07 -, NVwZ-RR 2008 483 ff.).
- OVG Niedersachsen, 02.10.2007 - 5 ME 121/07
Entlassung einer Beamtin auf Widerruf wegen Dienstunfähigkeit aus dem …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 5 ME 438/08
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der beschließende Senat angeschlossen hat, ist anerkannt, dass vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung des Sofortvollzugs einer Entlassung auch allein in Ansehung eines Anteils an der Alimentation gewährt werden kann, wenn sich die zur Hauptsache erhobene Klage nicht schon von vornherein als offensichtlich unbegründet oder begründet, sondern als offen darstellt und daher die nach § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende Abwägungsentscheidung nicht bereits durch die Erfolgsaussichten des im Hauptsacheverfahren erhobenen Rechtsbehelfs indiziert ist (vgl.: BVerwG, Beschl. v. 25.4.1972 - BVerwG VI A 4.72 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 20; BVerfG, Kammerbeschl. v. 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, 853; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 16.6.2006 - 5 ME 8/06 - Beschl. v. 1.8.2007 - 5 ME 121/07 -, NVwZ-RR 2008 483 ff.). - BVerwG, 25.04.1972 - VI A 4.72
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 5 ME 438/08
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der beschließende Senat angeschlossen hat, ist anerkannt, dass vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung des Sofortvollzugs einer Entlassung auch allein in Ansehung eines Anteils an der Alimentation gewährt werden kann, wenn sich die zur Hauptsache erhobene Klage nicht schon von vornherein als offensichtlich unbegründet oder begründet, sondern als offen darstellt und daher die nach § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende Abwägungsentscheidung nicht bereits durch die Erfolgsaussichten des im Hauptsacheverfahren erhobenen Rechtsbehelfs indiziert ist (vgl.: BVerwG, Beschl. v. 25.4.1972 - BVerwG VI A 4.72 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 20; BVerfG, Kammerbeschl. v. 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, 853; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 16.6.2006 - 5 ME 8/06 - Beschl. v. 1.8.2007 - 5 ME 121/07 -, NVwZ-RR 2008 483 ff.).
- OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2019 - 2 MB 21/18
Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung des Sofortvollzugs einer Entlassung auch allein in Ansehung eines Anteils an der Alimentation gewährt werden kann, wenn sich die zur Hauptsache erhobene Klage nicht schon von vornherein als offensichtlich unbegründet oder begründet, sondern als offen darstellt und daher die nach § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende Abwägungsentscheidung nicht bereits durch die Erfolgsaussichten des im Hauptsacheverfahren erhobenen Rechtsbehelfs indiziert ist (vgl.: BVerwG, Beschl. v. 25.4.1972 -VI A 4.72-, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 20; BVerfG, Kammerbeschl. v. 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89-, NVwZ 1990, 853; OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.6.2006 - 5 ME 8/06 - Beschl. v. 1.8.2007 -5 ME 121/07-, NVwZ-RR 2008 483 ff; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.3.2009 - 5 ME 438/08 -, juris, Rn. 5). - VG Stuttgart, 18.11.2021 - 10 K 3806/21
Verstoß eines Polizeibeamten gegen seine Wohlverhaltenspflicht; achtloser Umgang …
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich das zur Hauptsache erhobene Rechtsmittel nicht schon von vornherein als offensichtlich unbegründet oder begründet, sondern als offen darstellt, und daher die nach § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende Abwägungsentscheidung nicht bereits durch die Erfolgsaussichten des im Hauptsacheverfahren erhobenen Rechtsbehelfs indiziert ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 -, NvwZ 1990, 853 unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 05.03.1964 - II C 101/63 -, vom 23.01.1970 - II C 42/69 -, und vom 25.04.1972 -, Buchholz 310 § 80 Nr. 20; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 18.04.2019 - 2 MB 21/18 -, juris Rn. 71; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.03.2009 - 5 ME 438/08 -, juris Rn. 5). - OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LB 301/10
Aufhebung einer Entlassungsverfügung bei Vorliegen einer unwirksamen Zustimmung …
Ein Antrag des Klägers auf einstweiligen Rechtsschutz ist vor dem Verwaltungsgericht (Beschluss vom 8.10.2008 - 13 B 4601/08 -) und dem erkennenden Senat (Beschluss vom 12.3.2009 - 5 ME 438/08 -) erfolglos geblieben.
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