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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 5 ME 5/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6913
OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 5 ME 5/21 (https://dejure.org/2021,6913)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.03.2021 - 5 ME 5/21 (https://dejure.org/2021,6913)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. März 2021 - 5 ME 5/21 (https://dejure.org/2021,6913)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 815
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 5 ME 20/21

    Dienstliches Interesse; Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand; Ruhestand

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 5 ME 5/21
    Rn. 19 Bei dem Begriff des (entgegenstehenden) dienstlichen Interesses, der das Interesse des Dienstherrn an einer sachgerechten und reibungslosen Aufgabenerfüllung bezeichnet, handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 16.3.2011 - 5 ME 43/11 -, juris Rn. 11;… Beschluss vom 31.7.2019, a. a. O., Rn. 3; Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021 - 5 ME 20/21 -, juris Rn. 12), der als solcher grundsätzlich der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ohne dass dem Dienstherrn insoweit ein Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - Beschluss vom 31.7.2019, a. a. O., Rn. 3; Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021, a. a. O., Rn. 12;… vgl. auch VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 20.12.2017 - 4 S 2759/17 -, juris Rn. 7 [zu einer vergleichbaren landesrechtlichen Vorschrift.]).

    Die gerichtliche Kontrolle dieser - vorprägenden verwaltungspolitischen (…VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 5) - Entscheidungen ist auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind und ob von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 16.3.2011, a. a. O., Rn 11; Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021 a. a. O., Rn. 12; vgl. auch OVG M.-V., Beschluss vom 19.8.2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn 7;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn 5; OVG NRW, Beschluss vom 29.5.2013 - 6 B 443/13 -, juris Rn 11).

    Rn. 20 Das (negative) Tatbestandsmerkmal der entgegenstehenden dienstlichen Interessen hindert das Entstehen des Anspruchs in der Art einer Einwendung (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021, a. a. O., Rn. 13).

    Hieraus ergibt sich, dass dienstliche Interessen im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 1 NBG erheblich gewichtig sein müssen, damit ein "Entgegenstehen" bejaht werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.10.2017 - 5 ME 170/17 - Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - Beschluss vom 23.2.2021, a. a. O., Rn. 13).

    Rn. 21 Da die Frage, ob entgegenstehende dienstliche Interessen gegeben sind, wesentlich von den Festlegungen des Dienstherrn abhängt (s. o.), trifft diesen die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen solcher Umstände (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O, Rn. 8;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn. 6); erforderlich ist - nicht zuletzt im Hinblick auf das Erfordernis der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -) - eine entsprechende Konkretisierung, Festlegung und Dokumentation (Nds. OVG…, Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O., Rn. 8; Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021, a. a. O., Rn.13;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn. 6).

    Das gesetzgeberische Ziel der Flexibilisierung des Eintritts in den Ruhestand auch nach der Vorstellung des Beamten würde unterlaufen, wenn Folgen, welche typischerweise mit dem Hinausschieben des Ruhestandes verbunden sind, ein dienstliches Interesse zu begründen vermöchten (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O., Rn. 11; Beschluss vom 23.2.2021, a. a. O., Rn. 13).

    Demgegenüber sind Gegebenheiten, die mit dem Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand regelmäßig verbunden sind - also der bloße Umstand, dass die betreffende Stelle dann nicht vakant ist und daher zunächst nicht neu besetzt werden kann -, nicht ausreichend, um ein entgegenstehendes dienstliches Interesse im Sinne des § 36 Abs. 1 NBG zu begründen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021, a. a. O., Rn. 13).

    Rn. 22 Entgegenstehende dienstliche Interessen können insbesondere darin liegen, dass die Aufgaben, die der Betreffende wahrnimmt, oder die entsprechende Planstelle wegfallen sollen (vgl. zu einer solchen Fallkonstellation etwa Nds. OVG, Beschluss vom 27.10.2017 - 5 ME 170/17 - [Herabstufung des von einem Beamten innegehabten Dienstpostens]; Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - [Auflösung und Zusammenlegung von Revierförstereien]; Beschluss vom 23.2.2021, a. a. O., Rn. 16 bis 18 [Umstrukturierung und Personalplanung in Bezug auf eine bestimmte Ermittlungsgruppe bei einer Polizeiinspektion sowie Umstrukturierung in Bezug auf den Bereich der Kriminalinspektionen der regionalen Polizeidirektionen]) oder die Aufgabenwahrnehmung auch ohne den Betreffenden gesichert ist (vgl. hierzu Nds. OVG…, Beschluss vom 31.7.2019, a. a. O., Rn 6 ff. [zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an der entsprechenden Schule]).

    Denn maßgeblich ist, ob der Beamte den Anforderungen seines Dienstes noch gerecht wird, ohne dass es darauf ankommt, ob gesundheitliche Einschränkungen oder mangelnde Motivation ihn daran hindern (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 -, unter Verweis auf VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 20.12.2017, a. a. O., Rn. 7; Nds. OVG, Beschluss vom 23.2.2021, a. a. O., Rn. 14).

    Dass der konkrete Dienstposten des Antragstellers wegfiele und kein anderer amtsangemessener - also nach der Besoldungsgruppe A 9 + Amtszulage bewerteter - Dienstposten frei wäre (zu einem entsprechenden, aber letztlich nicht durchgreifenden Vorbringen vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23.2.2021, a. a. O., Rn. 24 bis 26), hat die Antragsgegnerin selbst nicht geltend gemacht.

    Rn. 29 Der beschließende Senat weist ferner auf seine Rechtsprechung hin, wonach in Anbetracht der schon tatbestandlich im Rahmen des § 36 Abs. 1 Satz 2 NBG zu prüfenden gewichtigen Versagungsgründe trotz des Wortlautes "kann" kaum Raum für Ermessenserwägungen verbleibt (Nds. OVG, Beschluss vom 23.2.2021, a. a. O., Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2019 - 5 ME 127/19

    Altersgrenze; Ruhestand; Hinausschieben

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 5 ME 5/21
    Diese Norm ist zwar als Ermessensvorschrift ausgestaltet, verlangt aber wie der in § 26 Abs. 1 Satz 1 NBG statuierte gebundene Anspruch tatbestandlich, dass einem Hinausschieben des Ruhestandes "dienstliche Interessen nicht entgegenstehen" (Nds. OVG, Beschluss vom 31.7.2019 - 5 ME 127/19 -, juris Rn. 3).

    Rn. 19 Bei dem Begriff des (entgegenstehenden) dienstlichen Interesses, der das Interesse des Dienstherrn an einer sachgerechten und reibungslosen Aufgabenerfüllung bezeichnet, handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 16.3.2011 - 5 ME 43/11 -, juris Rn. 11; Beschluss vom 31.7.2019, a. a. O., Rn. 3;… Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021 - 5 ME 20/21 -, juris Rn. 12), der als solcher grundsätzlich der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ohne dass dem Dienstherrn insoweit ein Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - Beschluss vom 31.7.2019, a. a. O., Rn. 3;… Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021, a. a. O., Rn. 12;… vgl. auch VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 20.12.2017 - 4 S 2759/17 -, juris Rn. 7 [zu einer vergleichbaren landesrechtlichen Vorschrift.]).

    Der Wortlaut des § 36 Abs. 1 Satz 2 NBG - "unter den gleichen Voraussetzungen" - verdeutlicht, dass auch die in Satz 2 geforderten "dienstlichen Interessen" ein erhebliches Gewicht wie nach Satz 1 haben müssen, um den grundsätzlich eingeräumten Rechtsanspruch hindern zu können (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 20.1.2015 - 5 ME 199/14 - Beschluss vom 27.10.2017 - 5 ME 170/17 - Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - Beschluss vom 31.7.2019, a. a. O., Rn. 3).

    Dabei ist zu beachten, dass nicht jede vage und frei veränderbare Personalplanung oder Absichtserklärung zur Annahme eines entgegenstehenden dienstlichen Interesses genügt; erforderlich ist vielmehr eine verfestigte organisatorische und personelle Entscheidung des Dienstherrn (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2013 - 5 ME 198/13 - Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - Beschluss vom 31.7.2019, a. a. O., Rn. 4).

    Rn. 22 Entgegenstehende dienstliche Interessen können insbesondere darin liegen, dass die Aufgaben, die der Betreffende wahrnimmt, oder die entsprechende Planstelle wegfallen sollen (vgl. zu einer solchen Fallkonstellation etwa Nds. OVG, Beschluss vom 27.10.2017 - 5 ME 170/17 - [Herabstufung des von einem Beamten innegehabten Dienstpostens]; Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - [Auflösung und Zusammenlegung von Revierförstereien];… Beschluss vom 23.2.2021, a. a. O., Rn. 16 bis 18 [Umstrukturierung und Personalplanung in Bezug auf eine bestimmte Ermittlungsgruppe bei einer Polizeiinspektion sowie Umstrukturierung in Bezug auf den Bereich der Kriminalinspektionen der regionalen Polizeidirektionen]) oder die Aufgabenwahrnehmung auch ohne den Betreffenden gesichert ist (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschluss vom 31.7.2019, a. a. O., Rn 6 ff. [zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an der entsprechenden Schule]).

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2013 - 5 ME 220/13

    Erforderlichkeit einer unabhängig vom Einzelfall bestehende Planung zur …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 5 ME 5/21
    Rn. 20 Das (negative) Tatbestandsmerkmal der entgegenstehenden dienstlichen Interessen hindert das Entstehen des Anspruchs in der Art einer Einwendung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021, a. a. O., Rn. 13).

    Der Gesetzgeber hat mit § 36 Abs. 1 Satz 1 NBG in der seit dem 1. Dezember 2011 geltenden Fassung im Interesse einer wirksamen Flexibilisierung des Ruhestandseintritts einen gebundenen Anspruch geschaffen, mit dem die Rechtsposition von Beamten, die ihre Dienstzeit insbesondere aus persönlichen Gründen verlängern möchten, gestärkt werden sollte (…LT-Drs. 16/3207, S. 138; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O., Rn. 11; Beschluss vom 27.10.2017 - 5 ME 170/17 - Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 -).

    Rn. 21 Da die Frage, ob entgegenstehende dienstliche Interessen gegeben sind, wesentlich von den Festlegungen des Dienstherrn abhängt (s. o.), trifft diesen die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen solcher Umstände (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O, Rn. 8;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn. 6); erforderlich ist - nicht zuletzt im Hinblick auf das Erfordernis der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -) - eine entsprechende Konkretisierung, Festlegung und Dokumentation (Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O., Rn. 8;… Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021, a. a. O., Rn.13;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn. 6).

    Das gesetzgeberische Ziel der Flexibilisierung des Eintritts in den Ruhestand auch nach der Vorstellung des Beamten würde unterlaufen, wenn Folgen, welche typischerweise mit dem Hinausschieben des Ruhestandes verbunden sind, ein dienstliches Interesse zu begründen vermöchten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O., Rn. 11;… Beschluss vom 23.2.2021, a. a. O., Rn. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2017 - 4 S 2759/17

    Hinausschieben des Ruhestands bei mangelnder Leistungsbereitschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 5 ME 5/21
    Rn. 19 Bei dem Begriff des (entgegenstehenden) dienstlichen Interesses, der das Interesse des Dienstherrn an einer sachgerechten und reibungslosen Aufgabenerfüllung bezeichnet, handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 16.3.2011 - 5 ME 43/11 -, juris Rn. 11;… Beschluss vom 31.7.2019, a. a. O., Rn. 3;… Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021 - 5 ME 20/21 -, juris Rn. 12), der als solcher grundsätzlich der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ohne dass dem Dienstherrn insoweit ein Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - Beschluss vom 31.7.2019, a. a. O., Rn. 3;… Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021, a. a. O., Rn. 12; vgl. auch VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 20.12.2017 - 4 S 2759/17 -, juris Rn. 7 [zu einer vergleichbaren landesrechtlichen Vorschrift.]).

    Berücksichtigungsfähige dienstliche Interessen können sich aber auch aus der Person des Beamten oder aus in dem Verhalten des Beamten liegenden Gründen ergeben (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 20.1.2015 - 5 ME199/14 - Beschluss vom 28.2.2018 - 5 ME 31/18 - Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 20.12.2017, a. a. O., Rn. 7), wenn insbesondere zu erwarten ist, dass der Beamte den Anforderungen des Dienstes nicht mehr ausreichend gewachsen ist (vgl. VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 20.12.2017, a. a. O., Rn. 7).

    Denn maßgeblich ist, ob der Beamte den Anforderungen seines Dienstes noch gerecht wird, ohne dass es darauf ankommt, ob gesundheitliche Einschränkungen oder mangelnde Motivation ihn daran hindern (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 -, unter Verweis auf VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 20.12.2017, a. a. O., Rn. 7; Nds. OVG…, Beschluss vom 23.2.2021, a. a. O., Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2011 - 5 ME 43/11

    Anspruch eines Hochschulprofessors gegen seinen Dienstherrn auf Hinausschieben …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 5 ME 5/21
    Rn. 19 Bei dem Begriff des (entgegenstehenden) dienstlichen Interesses, der das Interesse des Dienstherrn an einer sachgerechten und reibungslosen Aufgabenerfüllung bezeichnet, handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.3.2011 - 5 ME 43/11 -, juris Rn. 11;… Beschluss vom 31.7.2019, a. a. O., Rn. 3;… Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021 - 5 ME 20/21 -, juris Rn. 12), der als solcher grundsätzlich der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ohne dass dem Dienstherrn insoweit ein Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - Beschluss vom 31.7.2019, a. a. O., Rn. 3;… Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021, a. a. O., Rn. 12;… vgl. auch VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 20.12.2017 - 4 S 2759/17 -, juris Rn. 7 [zu einer vergleichbaren landesrechtlichen Vorschrift.]).

    Die gerichtliche Kontrolle dieser - vorprägenden verwaltungspolitischen (…VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 5) - Entscheidungen ist auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind und ob von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.3.2011, a. a. O., Rn 11;… Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021 a. a. O., Rn. 12; vgl. auch OVG M.-V., Beschluss vom 19.8.2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn 7;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn 5; OVG NRW, Beschluss vom 29.5.2013 - 6 B 443/13 -, juris Rn 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2013 - 4 S 648/13

    Zur Dokumentationspflicht entgegenstehender dienstlicher Interessen bei Anspruch …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 5 ME 5/21
    Die gerichtliche Kontrolle dieser - vorprägenden verwaltungspolitischen (VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 5) - Entscheidungen ist auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind und ob von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 16.3.2011, a. a. O., Rn 11;… Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021 a. a. O., Rn. 12; vgl. auch OVG M.-V., Beschluss vom 19.8.2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn 7; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn 5; OVG NRW, Beschluss vom 29.5.2013 - 6 B 443/13 -, juris Rn 11).

    Rn. 21 Da die Frage, ob entgegenstehende dienstliche Interessen gegeben sind, wesentlich von den Festlegungen des Dienstherrn abhängt (s. o.), trifft diesen die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen solcher Umstände (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O, Rn. 8; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn. 6); erforderlich ist - nicht zuletzt im Hinblick auf das Erfordernis der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -) - eine entsprechende Konkretisierung, Festlegung und Dokumentation (Nds. OVG…, Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O., Rn. 8;… Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021, a. a. O., Rn.13; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14

    Beurteilung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endgrundgehalt; Streitwert

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 5 ME 5/21
    Auszugehen ist insoweit von dem im Zeitpunkt der Einleitung des zweiten Rechtszugs (18. Januar 2021) maßgeblichen Endgrundgehalt (hierzu: Nds. OVG, Beschluss vom 11.11.2014 - 5 ME 157/14 - m. w. Nw. -) der Besoldungsgruppe A 9 in Höhe von 3.507,52 EUR (§ 2 Abs. 2 Nr. 1, § 7 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes - NBesG - in Verbindung mit der dortigen Anlage 5).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2008 - 2 M 91/08

    Verlängerung seiner Dienstzeit eine Hochschulprofessors; Altersgrenze; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 5 ME 5/21
    Die gerichtliche Kontrolle dieser - vorprägenden verwaltungspolitischen (…VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 5) - Entscheidungen ist auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind und ob von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 16.3.2011, a. a. O., Rn 11;… Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021 a. a. O., Rn. 12; vgl. auch OVG M.-V., Beschluss vom 19.8.2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn 7;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn 5; OVG NRW, Beschluss vom 29.5.2013 - 6 B 443/13 -, juris Rn 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - 6 B 443/13

    Anspruch eines Kriminalhauptkommissars auf Verpflichtung des Dienstherrn zum …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 5 ME 5/21
    Die gerichtliche Kontrolle dieser - vorprägenden verwaltungspolitischen (…VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 5) - Entscheidungen ist auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind und ob von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 16.3.2011, a. a. O., Rn 11;… Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021 a. a. O., Rn. 12; vgl. auch OVG M.-V., Beschluss vom 19.8.2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn 7;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn 5; OVG NRW, Beschluss vom 29.5.2013 - 6 B 443/13 -, juris Rn 11).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2025 - 5 ME 10/25

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand; Hinausschieben des Ruhestandes

    Erforderlich ist vielmehr eine verfestigte organisatorische und personelle Entscheidung des Dienstherrn (Nds. OVG…, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 24.3.2021 - 5 ME 5/21 -).

    Sowohl der gebundene Anspruch aus § 36 Abs. 1 Satz 1 NBG als auch der Ermessensanspruch aus § 36 Abs. 1 Satz 2 NBG enthalten auf Tatbestandsseite - außer dem negativen Tatbestandsmerkmal der "entgegenstehenden dienstlichen Interessen", für das der Dienstherr darlegungs- und beweisbelastet ist -, keine weiteren Voraussetzungen (Nds. OVG, Beschluss vom 24.3.2021 - 5 ME 5/21 -, juris Rn. 28).

    In Bezug auf den Ermessensanspruch aus § 36 Abs. 1 Satz 2 NBG entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des beschließenden Senats, dass in Anbetracht der schon tatbestandlich im Rahmen des § 36 Abs. 1 Satz 2 NBG zu prüfenden gewichtigen Versagungsgründe trotz des Wortlautes "kann" kaum Raum für Ermessenserwägungen verbleibt (Nds. OVG…, Beschluss vom 23.2.2021 - 5 ME 20/21 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 24.3.2021 - 5 ME 5/21 -, juris Rn. 29).

    Dementsprechend ist im Hinblick auf den Gesetzeszweck einem Antrag nach § 36 Abs. 1 Satz 2 NBG bei nicht entgegenstehenden dienstlichen Interessen grundsätzlich zu entsprechen und eine Ausnahme nur dann anzunehmen, wenn im jeweiligen Einzelfall trotz Erfüllung der tatbestandlichen Bewilligungsvoraussetzungen besondere Umstände in der Person des Beamten gegeben sind, die ein Hinausschieben des Ruhestandes ausschließen (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 20.1.2015 - 5 ME 199/14 - Beschluss vom 23.2.2021 - 5 ME 20/21 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 24.3.2021 - 5 ME 5/21 -, juris Rn. 29).

  • VG Bremen, 06.01.2023 - 6 V 2348/22

    Verlängerung der Lebensarbeitszeit - Hinausschieben des Ruhestands; …

    Die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen ist daher auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind oder von diesem in unsachgemäßer Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 24.03.2021 - 5 ME 5/21, juris Rn. 19;… VGH Baden- Württemberg, Beschl. v. 27.04.2020 - 4 S 1042/20, juris Rn. 4;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 09.10.2019 - 1 B 1058/19, juris Rn. 8;… OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.07.2017 - 2 B 11273/17, juris Rn. 11;… OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.01.2018 - 2 MB 35/17, juris Rn. 4)).

    Dabei wird der sich aus diesen Reglungen ergebende Betrag im Eilverfahren halbiert, obwohl mit der Entscheidung im Eilverfahren eine Vorwegnahme der Hauptsache verbunden ist (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 30.12.2010 - 2 B 241/10, juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.03.2021 - 5 ME 5/21, juris Rn. 31;… a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 31.08.2020 - 2 B 10821/20, juris Rn. 29;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 09.10.2019 - 1 B 1058/19, juris Rn. 39).

  • VG Schleswig, 08.02.2023 - 12 B 70/22

    Hinausschieben des Ruhestandes eines Professors

    Im Hinblick auf das Erfordernis der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ist eine entsprechende Konkretisierung, Festlegung und Dokumentation durch die Antragsgegnerin zu erwarten, jedenfalls in Bezug auf die Fortführung der Lehrveranstaltungen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.03.2021 - 5 ME 5/21 -, juris Rn. 21).
  • VG Schleswig, 05.08.2025 - 12 A 62/24

    Hinausschieben des Ruhestandeintritts eines Hochschullehrers

    Im Hinblick auf das Erfordernis der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ist eine entsprechende Konkretisierung, Festlegung und Dokumentation durch die Beklagte zwingend geboten (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.03.2021 - 5 ME 5/21 -, juris Rn. 21; VG Schleswig…, Beschluss vom 08.02.2023 - 12 B 70/22 -, juris Rn. 13 ).
  • VG Schleswig, 21.02.2023 - 12 B 9/23
    Insofern kann dahingestellt bleiben, ob die bisherigen Krankheitstage des Antragstellers einem dienstlichen Interesse entgegenstehen könnten (vgl. insofern OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. März 2021, Az. 5 ME 5/21, Rn. 22, juris), denn ein solches dienstliches Interesse ist bereits nicht glaubhaft gemacht.
  • VG Schleswig, 21.02.2023 - 12 B 8/23
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die krankheitsbedingten Abwesenheitstage der letzten drei Jahre (2020 - XX Arbeitstage; 2021 - XX Arbeitstage; 2022 - XX Arbeitstage gegen eine Verlängerung der Dienstzeit des Antragstellers sprechen (vgl. insofern OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.03.2021 - 5 ME 5/21 -, juris Rn. 22).
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