Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 56/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 50 Abs 2 BLV
Begründung; Beurteilungsrichtlinien; Bewertungsskala; Deutsche Telekom AG; Gesamturteil - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 28.02.2017 - 7 B 255/16
- OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 56/17
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14
Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 56/17
Im erstinstanzlichen Verfahren (Schriftsätze vom 8.9.2016 und 13.2.2017) sowie im Beschwerdeverfahren (Schriftsatz vom 10.4.2017) hat die Antragsgegnerin die genannten, in der dienstlichen Beurteilung enthaltenen Begründungen in zulässiger Weise (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn 21) ergänzend erläutert.Rn. 19 Hervorzuheben ist nochmals, dass das Gesamturteil und die Bewertungen der Einzelkriterien einer dienstlichen Beurteilung in dem Sinne miteinander übereinstimmen müssen, dass sich das Gesamturteil nachvollziehbar und plausibel aus den Einzelbewertungen herleiten lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn 27).
Denn in einem solchen Fall muss erläutert werden, wie sich die unterschiedlichen Bewertungsskalen zueinander verhalten und wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen gebildet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn 30; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.2016 - 5 ME 217/15 - Beschluss vom 4.3.2016 - 5 ME 8/16 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2017 - 1 B 99/17
Besetzung einer Beförderungsplanstelle mit einem Bewerber aufgrund der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 56/17
Es entspricht insbesondere der in vergleichbaren Verfahren gewonnenen Erfahrung des Senats, dass zugewiesene und insbesondere beurlaubte Beamte der Deutschen Telekom AG in sehr vielen Fällen noch höherwertiger beschäftigt werden als der Antragsteller (vgl. etwa Nds. OVG, Beschluss vom 29.12.2015 - 5 ME 193/15 -: Antragsteller = A 8-Beamter in A 15-Funktion; vgl. ebenso OVG NRW, Beschluss vom 23.5.2017 - 1 B 99/17 -, juris Rn 16 f. m. w. N.).Es handelt sich um Sätze, die in dienstlichen Beurteilungen der Antragsgegnerin stereotyp verwendet werden (vgl. zum Beispiel auch den Beschluss des Senats vom heutigen Tag in dem Verfahren 5 ME 39/17) und die keine am konkreten Fall orientierte inhaltliche Substanz aufweisen (vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 23.5.2017, a. a. O., Rn 21; Beschluss vom 22.3.2016 - 1 B 1459/15 -, juris Rn 14 ff.).
Bei einer solchen Sachlage aber ist die Annahme, eine Auswahl des Antragstellers erscheine bei einer erneuten Auswahlentscheidung möglich, nicht gerechtfertigt (vgl. zu einer ähnlichen Fallkonstellation OVG NRW, Beschluss vom 23.5.2017, a. a. O., Rn 24).
- BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 56/17
Rn. 24 Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hätte nur dann Erfolg, wenn die Auswahlentscheidung fehlerhaft ist und sich darüber hinaus nicht ausschließen lässt, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, eine Auswahl des Antragstellers also jedenfalls möglich erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn 32; Nds. OVG, Beschluss vom 8.9.2011 - 5 ME 234/11 -, juris Rn 27).
- BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 56/17
Rn. 24 Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hätte nur dann Erfolg, wenn die Auswahlentscheidung fehlerhaft ist und sich darüber hinaus nicht ausschließen lässt, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, eine Auswahl des Antragstellers also jedenfalls möglich erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn 32; Nds. OVG, Beschluss vom 8.9.2011 - 5 ME 234/11 -, juris Rn 27). - OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13
Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 56/17
Rn. 16 Mit den prozentualen Vorgaben in § 50 Abs. 2 BLV sollen aussagekräftige Ausdifferenzierungen in der Beurteilung des gesamten Personalkörpers herbeigeführt werden; es soll insbesondere sichergestellt werden, dass die für das laufbahnrechtliche Beförderungssystem besonders wichtigen Höchstbewertungen auch tatsächlich den leistungsstärksten Beamten vorbehalten werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.5.2013 - 5 ME 92/13 -, juris Rn 9). - VGH Bayern, 23.01.2017 - 6 CE 16.2406
Zur dienstlichen Beurteilung eines von der Telekom beurlaubten Beamten im Rahmen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 56/17
Denn aus der Vergleichsgruppe sind, wie die Antragsgegnerin weiter vorgetragen hat (Schriftsatz vom 8.9.2016), 98 Prozent der Beamten höherwertig eingesetzt, und zwar 86 Prozent - wie der Antragsteller - in der nächsten Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes und 6 Prozent in der übernächsten Gruppe des höheren Dienstes (vgl. ebenso auch Bay. VGH, Beschluss vom 23.1.2017 - 6 CE 16.2406 -, juris Rn 20). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - 1 B 1459/15
Gewichtung der Zuordnung von Einzelbewertungen zum Gesamturteil einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 56/17
Es handelt sich um Sätze, die in dienstlichen Beurteilungen der Antragsgegnerin stereotyp verwendet werden (vgl. zum Beispiel auch den Beschluss des Senats vom heutigen Tag in dem Verfahren 5 ME 39/17) und die keine am konkreten Fall orientierte inhaltliche Substanz aufweisen (vgl. auch OVG NRW…, Beschluss vom 23.5.2017, a. a. O., Rn 21; Beschluss vom 22.3.2016 - 1 B 1459/15 -, juris Rn 14 ff.). - OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11
Anforderungen an die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer zur Änderung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 56/17
Rn. 24 Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hätte nur dann Erfolg, wenn die Auswahlentscheidung fehlerhaft ist und sich darüber hinaus nicht ausschließen lässt, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, eine Auswahl des Antragstellers also jedenfalls möglich erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn 32; Nds. OVG, Beschluss vom 8.9.2011 - 5 ME 234/11 -, juris Rn 27). - OVG Niedersachsen, 25.02.2016 - 5 ME 217/15
Ausschärfung; Auswahl; Beförderung; Beurteilung; Einzelmerkmal; Gewichtung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 56/17
Denn in einem solchen Fall muss erläutert werden, wie sich die unterschiedlichen Bewertungsskalen zueinander verhalten und wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen gebildet worden ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn 30; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.2016 - 5 ME 217/15 - Beschluss vom 4.3.2016 - 5 ME 8/16 -). - OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 39/17
Bewerbungsverfahrensanspruch - Beschwerde im Verfahren des vorl. Rechtsschutzes
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 56/17
Es handelt sich um Sätze, die in dienstlichen Beurteilungen der Antragsgegnerin stereotyp verwendet werden (vgl. zum Beispiel auch den Beschluss des Senats vom heutigen Tag in dem Verfahren 5 ME 39/17) und die keine am konkreten Fall orientierte inhaltliche Substanz aufweisen (vgl. auch OVG NRW…, Beschluss vom 23.5.2017, a. a. O., Rn 21; Beschluss vom 22.3.2016 - 1 B 1459/15 -, juris Rn 14 ff.). - OVG Niedersachsen, 29.12.2015 - 5 ME 193/15
Beamtenrecht - Deutsche Telekom AG - Beförderungsrunde 2015
- OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17
Beförderung bei der Telekom; Beförderungsrunde 2016; Beurteilungsfehler mangels …
Rn. 35 Ausgehend von dem oben geschilderten Grundsatz, dass das Gesamturteil und die Bewertung der Einzelkriterien einer dienstlichen Beurteilung in dem Sinne miteinander übereinstimmen müssen, dass sich das Gesamturteil nachvollziehbar und plausibel aus den Einzelbewertungen herleiten lässt, bedarf es grundsätzlich insbesondere dann, wenn - wie hier - die maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien für die Bewertungen der Einzelkriterien einerseits und für das Gesamturteil andererseits unterschiedliche Beurteilungsskalen vorsehen, einer - gegebenenfalls kurzen - Begründung des Gesamturteils (Nds. OVG, Beschluss vom 19.7.2017 - 5 ME 56/17 -, juris Rn. 18ff.; Beschluss vom 19.7.2017 - 5 ME 39/17 -).Rn. 37 ist indes formelhaft (Nds. OVG, Beschluss vom 19.7.2017 - 5 ME 56/17 -, a. a. O., Rn. 21; Beschluss vom 19.7.2017 - 5 ME 39/17 -).
- OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 39/17
Bewerbungsverfahrensanspruch - Beschwerde im Verfahren des vorl. Rechtsschutzes
Es handelt sich um Sätze, die in dienstlichen Beurteilungen der Antragsgegnerin stereotyp verwendet werden (vgl. zum Beispiel auch den Beschluss des Senats vom heutigen Tag in dem Verfahren 5 ME 56/17) und die keine am konkreten Fall orientierte inhaltliche Substanz aufweisen (vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 23.5.2017 - 1 B 99/17 -, Rn 21; Beschluss vom 22.3.2016 - 1 B 1459/15 -, juris Rn 14 ff.).Rn. 23 2. Die Feststellung des Verwaltungsgerichts, es sei nicht auszuschließen, dass der Antragsteller zum Zuge kommen würde, wenn die Antragsgegnerin einer erneuten Auswahlentscheidung eine rechtmäßige Beurteilung des Antragstellers zugrunde legen würde (S. 13, zweiter Absatz des Beschlussabdrucks), hat die Antragsgegnerin im Beschwerdeverfahren nicht angegriffen (vgl. demgegenüber das Vorbringen der Antragsgegnerin in dem Verfahren 5 ME 56/17).
- VG Berlin, 18.05.2018 - 5 L 22.18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Beförderung
Es handelt sich um Wendungen, die in dienstlichen Beurteilungen der Antragsgegnerin durchweg verwandt werden und die einer dem konkreten Beurteilungssachverhalt entsprechenden inhaltlichen Substanz vollständig entbehren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 23. März 2018 - OVG 10 S 29.17 - juris Rn. 17; siehe auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 5 ME 56/17 -, juris Rn. 21).Es kann dahinstehen, ob diese Vorschrift auf Beurteilungen einer "heterogenen Konkurrenz" teils weit höherwertig eingesetzter Beamter, wie bei der Antragsgegnerin typisch, überhaupt anwendbar ist (verneinend OVG Münster…, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 1 B 186.17 - juris Rn. 27; bejahend OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 5 ME 56/17 - juris Rn. 17; differenzierend Beschluss der Kammer vom 29. Mai 2017 - 5 L 243.16 - BA S. 9).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2019 - 10 S 59.18
Beamtenrecht: Konkurrentenstreit anlässlich der Beförderungsrunde 2017/2018 bei …
Rn. 11 Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob sich die im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung an 222. Stelle in der Beförderungsliste befindliche Antragstellerin überdies gegen die zwischen ihr und den (noch nicht zu einem anderen Dienstherrn gewechselten) Konkurrenten auf den unter den Ziffern 26. bis 104. der Liste stehenden Mitbewerber, die jeweils mit mindestens der Note "sehr gut" beurteilt worden sind, durchsetzen könnte (s. zu einer entsprechenden Fallkonstellation NdsOVG, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 5 ME 56/17 -, juris Rn. 25). - OVG Saarland, 27.02.2018 - 1 B 809/17
Erfolgreicher Konkurrentenrechtsstreit wegen rechtswidriger Beurteilung und der …
Rn. 20 OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.7.2017 - 5 ME 56/17 - Juris, Rdnr. 25; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.5.2017 - 1 B 99/17 -, Juris, Rdnr. 24. - VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 1419/20
Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei beabsichtigter Schadensersatzklage wegen …
Da die Gesamtnote einer dienstlichen Beurteilung aus den Einzelmerkmalen zu entwickeln ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 5 ME 56/17 -, juris), ist es denklogisch ausgeschlossen, dass ein Beamter, der in fast allen Einzelmerkmalen schlechter beurteilt worden ist als der Konkurrent, eine bessere Gesamtnote erhält. - VG Berlin, 21.06.2023 - 36 K 263.20
Aufhebung einer Beförderung
Ist aber nicht erkennbar, dass ein Bewerber zumindest in Reichweite der Beförderungsplätze kommen könnte, weil ihm zahlreiche Bewerber vorgehen, ohne dass die Rechtswidrigkeit sämtlicher oder doch eines erheblichen Anteils der erteilten Beurteilungen erkennbar wäre, fehlt es an der für die Gewährung von Rechtsschutz notwendigen Voraussetzung, dass eine Auswahl des übergangenen Bewerbers immerhin möglich erscheint (OVG Lüneburg, Beschluss v. 19. Juli 2017 - 5 ME 56/17 - juris Rn. 25).
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