Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 21.05.2014 - 5 ME 58/14 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Niedersachsen, 02.09.2014 - 5 ME 142/14
Voraussetzungen für den Erlass eines Hängebeschlusses im Verfahren nach § 123 …
An die Dringlichkeit sind umso strengere Anforderungen zu stellen, je weitergehender die begehrte Anordnung ausfallen soll und je weitergehender diese die eigentliche Hauptsache vorwegnimmt (Nds. OVG, Beschluss vom 21.5.2014 - 5 ME 58/14 -).Denn eine rückwirkende Versetzung ist nicht möglich (BVerwG, Beschluss vom 7.12.1982 - BVerwG 1 WB 75.82 -, juris Rn 23; Nds. OVG, Beschluss vom 26.6.2008 - 5 ME 156/08 - Beschluss vom 21.5.2014 - 5 ME 58/14 -).
Rn. 14 Ein Anordnungsanspruch ist jedoch auch dann nicht glaubhaft gemacht, wenn der Antrag des Antragstellers dahin ausgelegt wird, dass er darauf gerichtet ist, die Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, den Antragsteller endgültig oder zumindest vorläufig ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an eine wohnortnähere Schule in Oldenburg oder Wiefelstede zu versetzen und dementsprechend an den beiden Schulen jeweils einen Dienstposten freizuhalten (vgl. zu dieser Auslegung BVerwG…, Beschluss vom 7.12.1982, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 21.5.2014 - 5 ME 58/14 -).
Ein Beamter hat vielmehr nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Versetzungsgesuch (Nds. OVG, Beschluss vom 21.5.2014 - 5 ME 58/14 -).
Die Ermessenserwägung der Antragsgegnerin ist schlüssig und nachvollziehbar und angesichts der ihr zuzubilligenden Personal- und Organisationshoheit nicht im Einzelnen nachzuprüfen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12.9.2005 - 2 ME 387/05 - Beschluss vom 14.11.2008 - 5 ME 390/08 - Beschluss vom 21.5.2014 - 5 ME 58/14 -).
- OVG Schleswig-Holstein, 29.01.2025 - 6 MB 20/24
Bestimmung des gerichtlichen Prüfungsumfangs im Beschwerdeverfahren; Rücknahme …
Zum notwendigen Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung gehört mithin nicht nur der Hinweis auf die einzuhaltende Rechtsmittelfrist, sondern auch auf die ggf. einzuhaltende Begründungsfrist (…vgl. OVG Münster, Beschl. v. 30.01.2012 - 13 B 1396/11 -, juris Rn. 2 f; OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.05.2014 - 5 ME 58/14 -, juris Rn. 2, jeweils m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 24.04.2015 - 2 NB 78/15
Kapazitätsunterlagen; Rechtsmittelbelehrung; Vorlagepflicht
1.57">NJW 1957, 1571; Urt. v. 30.4.2009 - 3 C 23.08 -, BVerwGE 134, 41 = NJW 2009, 2322; Beschl. v. 24.10.2012 - 1 B 23.12 -, NVwZ-RR 2013, 128; Beschl. v. 7.11.2014 - 2 B 45.14 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.5.2014 - 5 ME 58/14 -, juris; OVG Münster, Beschl. v. 30.1.2012 - 13 B 1396/11 -, juris; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 58 Rdnrn. 55 und 63).
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