Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - 5 MR 5/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 48 Abs 1 Nr 3a VwGO
Anfechtungsklage bei 2 verschiedenen Gerichten - Einbeziehung eines Änderungsbescheides im erstinstanzlichen Verfahren trotz Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird eine Anfechtungsklage bei zwei verschiedenen Gerichten erhoben, sodass die zuletzt erhobene Klage wegen anderweitiger Rechtshängigkeit unzulässig ist, so ist das 'Gericht der Hauptsache' gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO allein das zuerst angerufene Gericht. In ...
- rechtsportal.de
Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit des Gerichts i.R.e. Klage gegen die Genehmigung einer Windkraftanlage bei Einbeziehung eines Änderungsbescheids
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 21.08.2020 - 6 A 272/20
- OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - 5 MR 5/21
Papierfundstellen
- NVwZ 2022, 178
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 31.07
Planfeststellungsbeschluss; Änderungsbeschluss; Einbeziehung eines …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - 5 MR 5/21
Solange er auf dessen Änderung nicht mit einer Erledigungserklärung reagiert, ist davon auszugehen, dass sein vorher dokumentierter Abwehrwille fortbesteht und sich nunmehr gegen die veränderte Genehmigung richtet, in der der ursprüngliche Bescheid inhaltlich - wenn auch modifiziert - weiterwirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 31.07 -, juris Rn. 23;… Urteil vom 11. November 2020 - 8 C 22.19 -, juris Rn. 25;…OVG Saarlouis, a.a.O., a.A. OVG Lüneburg, a.a.O. Rn. 29). - BVerwG, 11.11.2020 - 8 C 22.19
Erfordernis der Einhaltung der Klagefrist bei klageändernder Einbeziehung eines …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - 5 MR 5/21
Solange er auf dessen Änderung nicht mit einer Erledigungserklärung reagiert, ist davon auszugehen, dass sein vorher dokumentierter Abwehrwille fortbesteht und sich nunmehr gegen die veränderte Genehmigung richtet, in der der ursprüngliche Bescheid inhaltlich - wenn auch modifiziert - weiterwirkt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 31.07 -, juris Rn. 23; Urteil vom 11. November 2020 - 8 C 22.19 -, juris Rn. 25;…OVG Saarlouis, a.a.O., a.A. OVG Lüneburg, a.a.O. Rn. 29). - VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1790/17
Bauplanungsrechtliche Abgrenzung einer Gaststätte zu einer Vergnügungsstätte; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - 5 MR 5/21
Die Einbeziehung eines Änderungsbescheides hängt nicht davon ab, dass zuvor erneut ein Widerspruchsverfahren durchgeführt worden ist (vgl. OVG Mannheim, Urteil vom 28. November 2019 - 5 S 1790/17 -, juris Rn. 31 m.w.N.).
- VGH Bayern, 20.04.2021 - 22 A 21.40004
Änderung der sachlichen Zuständigkeit für Windenergieanlagen
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - 5 MR 5/21
Das Verwaltungsgericht bleibt gemäß § 83 Satz 1 VwGO i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG auch über den 10. Dezember 2020 hinaus für vorher bei ihm rechtshängig gewordenen Klagen sachlich zuständig (vgl. VGH München, Beschluss vom 20. April 2021 - 22 A 21.40004 -, juris Rn. 8 ff.). - OVG Niedersachsen, 26.01.2018 - 12 ME 242/17
Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - 5 MR 5/21
Rn. 5 Ändernde Bescheide, die - wie hier - eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung modifizieren, bilden mit der ursprünglichen Genehmigung eine untrennbare Einheit, sodass die Genehmigung in ihrer Ursprungsfassung keinen eigenständigen Regelungsgehalt mehr hat (insoweit zutreffend OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 12 ME 242/17 -, juris Rn. 30). - OVG Saarland, 24.06.2014 - 2 A 10/14
Keine isolierte Anfechtung eines Verlängerungsbescheids nach § 18 Abs. 3 BImSchG …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - 5 MR 5/21
Der Verwaltungsakt ist in seiner ursprünglichen Fassung rechtlich nicht mehr existent beziehungsweise "überholt" (OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 2 A 10/14 -, juris Rn. 14). - OLG Hamburg, 06.11.1980 - 3 U 151/79
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - 5 MR 5/21
Rn. 11 3. Wird eine Anfechtungsklage bei zwei verschiedenen Gerichten erhoben, sodass die zuletzt erhobene Klage wegen anderweitiger Rechtshängigkeit gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 GVG unzulässig ist, so ist das für die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zuständige "Gericht der Hauptsache" gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO allein das zuerst angerufene Gericht(vgl. zur einstweiligen Verfügung: OLG Hamburg, Urteil vom 6. November 1980 - 3 U 151/79 -, MDR 1981, 1027). - VG München, 22.08.2008 - M 9 S 08.3768
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis wegen offensichtlich unzulässiger Hauptsache
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - 5 MR 5/21
Rn. 12 Ob die Zuständigkeit anders zu beurteilen ist, wenn sich der im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellte Antrag ausdrücklich nur auf die später erhobene Klage bezieht (so VG München, Beschluss vom 22. August 2008 - M 9 S 08.3768 -, juris Rn. 16), kann offenbleiben, da eine solche Situation hier nicht gegeben ist.
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.2023 - 10 S 1584/22
Verbandsklage gegen die Genehmigung von Windenergieanlagen wegen Verletzung des …
Solche ändernden Bescheide bilden mit der ursprünglichen Genehmigung daher eine untrennbare Einheit (vgl. ebenso NdsOVG…, Beschluss vom 28.07.2023 - 12 MS 89/22 - BauR 2023, 1664 = juris Rn. 9; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.08.2021 - 5 MR 5/21 - NVwZ 2022, 178 Rn. 5). - VGH Hessen, 23.02.2024 - 11 C 2414/21
Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen eine immissionsschutzrechtliche …
Sie richtet sich gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 6. Dezember 2021 in der Gestalt der Änderungs- und Ergänzungsbescheide vom 13. Februar 2023 und 19. Dezember 2023, die mit der ursprünglichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 6. Dezember 2021 eine untrennbare Einheit bilden (vgl. zum Fachplanungsrecht: BVerwG…, Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 31/07 -, juris Rn. 23 f.; zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für WEA: VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 31. August 2023 - 14 S 2140/22 -, juris Rn. 18; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30. August 2021 - 5 MR 5/21 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 8 D 168/22.AK -, juris Rn. 4). - VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 13 S 404/23
Fahrtenbuchanordnung; fehlende Befristung; Selbstbindung durch Verwaltungspraxis
Darüber hinaus hat der Senat im Beschwerdeverfahren die nach Erhebung der Anfechtungsklage erlassene Änderungsverfügung des Landratsamts vom 20.03.2023 und den hierzu ergangenen Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums vom 04.04.2023 zu berücksichtigen, da die Änderungsverfügung mit dem durch sie geänderten Verwaltungsakt eine untrennbare Einheit bildet (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.08.2021 - 5 MR 5/21 - juris Rn. 5).
- OVG Niedersachsen, 28.07.2023 - 12 MS 89/22
Abänderungsantrag; Nachbarwiderspruch; sofortige Vollziehung; vorl. Rechtsschutz; …
So wird vom Kläger etwa gerade nicht (wie für den Erlass eines isolierten Neubescheids) eine erneute Klageerhebung, sondern die Einbeziehung in ein laufendes Verfahren der Hauptsache (Klage) gefordert, und zwar ohne dabei an die Einhaltung der Frist des § 74 VwGO gebunden zu sein (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.2020 - 8 C 22/19 -, juris, Rn., 25); ein ändernder Bescheid wird ferner auch in Ansehung der sachlichen Zuständigkeit wie ein Alt- und nicht ein Neubescheid behandelt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 19.10.2022 - 8 D 168/22.AK -, juris; OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 30.8.2021 - 5 MR 5/21 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - 13 B 1348/21
Aufschiebende Wirkung; Abänderungsverfahren; Aussetzungsverfahren; …
Rn. 28 Vgl. Schl.-H. OVG, Beschluss vom 30. August 2021 - 5 MR 5/21 -, juris, Rn. 5. - VGH Hessen, 03.03.2022 - 2 C 2459/21
Anfechtung eines bergrechtlichen Planänderungsbeschlusses bei Anhängigkeit des …
Für diesen modifizierten Streitgegenstand gilt ebenfalls der Grundsatz, dass die einmal begründete sachliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts fortbesteht (so auch: OVG Schleswig, Beschluss vom 30. August 2021 - 5 MR 5/21 -, juris Rn. 7 ff.).
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