Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 28.11.2007 - 5 N 150/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23891
VGH Hessen, 28.11.2007 - 5 N 150/06 (https://dejure.org/2007,23891)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.11.2007 - 5 N 150/06 (https://dejure.org/2007,23891)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. November 2007 - 5 N 150/06 (https://dejure.org/2007,23891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,23891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Judicialis

    SpielAppStS d Stadt Kassel v 22.11.1995 idF d 2. ÄndS v 23.01.2006

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gültigkeit von kommunalem Satzungsrecht über die Erhebung einer Steuer auf öffentlich zugängliche Spiel- und Geschicklichkeitsapparate ohne Gewinnmöglichkeit; Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs für die Besteuerung des Spielens an Spielapparaten ohne Gewinnmöglichkeit und ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.2007 - 5 N 150/06
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1.99 - (BVerwGE 110, 237 = DVBl. 2000, 910 = NVwZ 2000, 936) entschieden habe, dass nach wie vor Gründe der Praktikabilität die Verwendung des Stückzahlmaßstabes rechtfertigen könnten, sei das an die Voraussetzung geknüpft, dass die Schwankungsbreite der mit Gewinnspielgeräten erzielbaren Einspielergebnisse den Umfang nicht übersteige, innerhalb dessen von einer wenigstens lockeren Beziehung zwischen Maßstab und Vergnügungsaufwand noch auszugehen sei.

    Unter Anknüpfung an die vorgenannte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluss vom 22. Dezember 1999 (11 CN 1.99 - HSGZ 2000, 192) ausgeführt, dass der für die Zulässigkeit der Verwendung des Stückzahlmaßstabs vorauszusetzende "lockere" Bezug bei Einspielergebnissen zwischen 2.000,-- DM und 2.500,-- DM monatlich für Geräte mit Gewinnmöglichkeit "jedenfalls gewahrt" sei.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 22. Dezember 1999 (11 CN 1/99, NVwZ 2000, 936, 938, und 11 CN 3/99, NVwZ 2000, 933, 934) Steuersätze von sogar 200,-- DM monatlich für Spielhallengeräte ohne Gewinnmöglichkeit und 70,-- DM monatlich für Automaten ohne Gewinnmöglichkeit an anderen Aufstellorten unbeanstandet gelassen (dazu: Köster, KStZ 2005, 181, 182 Fn. 15).

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99

    Spielautomatensteuer rechtmäßig

    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.2007 - 5 N 150/06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 22. Dezember 1999 (11 CN 1/99, NVwZ 2000, 936, 938, und 11 CN 3/99, NVwZ 2000, 933, 934) Steuersätze von sogar 200,-- DM monatlich für Spielhallengeräte ohne Gewinnmöglichkeit und 70,-- DM monatlich für Automaten ohne Gewinnmöglichkeit an anderen Aufstellorten unbeanstandet gelassen (dazu: Köster, KStZ 2005, 181, 182 Fn. 15).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2006 - 2 LB 11/04

    Bruttokasse, erdrosselnde Wirkung, Gewinnmöglichkeit, Rückwirkung, …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.2007 - 5 N 150/06
    Das OVG Schleswig habe in seinem Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 LB 11/04 - auf Stellungnahmen des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e.V. vom 22./27. März 2006 und des Automatenverbandes Schleswig-Holstein e.V. hingewiesen, wonach von flächendeckender Ausstattung der Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit mit manipulationssicheren Zählwerken nicht ausgegangen werden könne.
  • VG Schleswig, 07.04.2003 - 4 A 191/99

    Vergnügungssteuer, Automatensteuer, Spielautomaten, Stückzahlmaßstab, Maßstab, …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.2007 - 5 N 150/06
    Nach dem Ansatz des Bundesverwaltungsgerichts kann für eine Ungültigerklärung des pauschalierenden Stückzahlmaßstabs bei Spielapparaten ohne Gewinnmöglichkeit noch nicht genügen, dass nach bereits vorliegenden Auskünften und Erkenntnissen auch diese Geräte inzwischen sehr weitgehend über Zählwerke und die Möglichkeit ihrer Auslesung verfügen oder doch jedenfalls für den Einbau entsprechender Teile "vorgerüstet" sind, wie für einen Fall im Bereich der Landeshauptstadt Kiel das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein festgestellt hat (Urteil vom 07.04.2003 - 4 A 191/99 - Juris-Abdruck Rn. 76).
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.2007 - 5 N 150/06
    Mit seinen Urteilen vom 13. April 2005 (- u.a. BVerwG 10 C 5.04 - KStZ 2005, 171 - und BVerwG 10 C 8.04 - NVwZ 2005, 1322) hat das Bundesverwaltungsgericht die für den noch lockeren Bezug als Voraussetzung für die Weiterverwendung des Stückzahlmaßstabs verträgliche "Schwankungsbreite" dahingehend definiert, dass diese bei nicht mehr als 50 % Abweichung der über einen längeren Zeitraum gemittelten Einspielergebnisse einzelner Spielautomaten vom Durchschnitt der Einspielergebnisse in einer Gemeinde liegen dürfe.
  • BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00

    Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten

    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.2007 - 5 N 150/06
    Das wirft die Frage der Vereinbarkeit dieser Rechtsprechung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Stückzahlmaßstab auf, die erkennbar dahin geht, dass die Voraussetzung des wenigstens lockeren Bezuges für Spielgeräte im allgemeinen, somit auch für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit gilt (in diesem Sinne auch Mißling, KStZ 2007, 25 ff., 27, 28, u.a. mit dem Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 03.05.2001 - 1 BvR 624/00 - NVwZ 2001, 1264).
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 8.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.2007 - 5 N 150/06
    Mit seinen Urteilen vom 13. April 2005 (- u.a. BVerwG 10 C 5.04 - KStZ 2005, 171 - und BVerwG 10 C 8.04 - NVwZ 2005, 1322) hat das Bundesverwaltungsgericht die für den noch lockeren Bezug als Voraussetzung für die Weiterverwendung des Stückzahlmaßstabs verträgliche "Schwankungsbreite" dahingehend definiert, dass diese bei nicht mehr als 50 % Abweichung der über einen längeren Zeitraum gemittelten Einspielergebnisse einzelner Spielautomaten vom Durchschnitt der Einspielergebnisse in einer Gemeinde liegen dürfe.
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.2007 - 5 N 150/06
    Bezogen auf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Teilurteil vom 10. Mai 1962 (I BvR 31/58 - BVerfGE 14, 76 ff.) die Rechtfertigung für eine pauschalierend an die Stückzahl aufgestellter Apparate anknüpfende Steuerbemessung darin gesehen, dass der geringe Unterschied in den Erstanschaffungspreisen auf die Wahrung eines wenigstens lockeren Bezuges zu dem zu besteuernden Vergnügungsaufwand der Spieler hindeute (…a.a.O., S. 95).
  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 CN 1.05

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.2007 - 5 N 150/06
    Auf die Revision der Antragsgegnerin hin hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 14. Dezember 2005 - BVerwG 10 CN 1.05 - den Senatsbeschluss vom 12. August 2004 insoweit aufgehoben, als der Senat die Spielapparatesteuersatzung auch hinsichtlich der Besteuerung von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten o h n e Gewinnmöglichkeit für ungültig erklärt hat.
  • VGH Hessen, 12.08.2004 - 5 N 4228/98

    Erhebung von Spielapparatesteuer nach dem "Stückzahlmaßstab"

    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.2007 - 5 N 150/06
    Auf ihren Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 12. August 2004 - 5 N 4228/98 - die Satzung der Antragsgegnerin "über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Stadt Kassel" (SpAppStS) vom 21. November 1995 in der Fassung der ersten Änderung vom 15. Dezember 1997, die am 1. Januar 1998 in Kraft trat, für ungültig erklärt, soweit diese Satzung das Benutzen öffentlich zugänglicher Spiel- und Geschicklichkeitsapparate besteuert.
  • VGH Hessen, 20.02.2008 - 5 UE 82/07

    Berechnung der Spielapparatesteuer

    Sie sieht sich durch die einschlägige Rechtsprechung, so insbesondere die Beschlüsse des Senats vom 10. April 2007 - 5 TG 3116/06 - (KStZ 2007, 131 = HSGZ 2007, 205), vom 24. April 2007 - 5 TG 652/07 - und vom 28. November 2007 - 5 N 150/06 -, in ihrer Auffassung bestätigt, dass ihre neue Spielapparatesteuersatzung in allen von der Klägerin angesprochenen Punkten rechtmäßig sei und damit eine gültige Satzungsgrundlage für die hier streitige Veranlagung darstelle.

    Der Einwand der Klägerin, dass darin eine "Rückkehr" zu dem jedenfalls bei Gewinnspielgeräten unzulässigen Pauschalmaßstab der Stückzahlbesteuerung (dazu: Hess. VGH, B. v. 12.08.2004 - 5 N 4228/98 - KStZ 2004, 192 = GemHH 2005, 38 und vom 28.11.2007 - 5 N 150/06 -, BVerwG, Urteil vom 14.12.2005 - BVerwG 10 CN 1.05 - HSGZ 2006, 94 = KStZ 2006, 72) liegt, ist unberechtigt.

    Angesichts des erreichten hohen Grades der Ausstattung auch von Unterhaltungsspielgeräten mit Zählwerken, die eine hinreichend zulässige Ermittlung und Überprüfung der tatsächlich erzielten Kassenergebnisse ermöglichen (aufschlussreich insoweit die auf das Gebiet der Stadt Kassel bezogenen Feststellungen des Senats, Beschluss vom 28.11.2007 - 5 N 150/06 -), durfte der Satzungsgeber auch für diese Gruppe der Spielgeräte den an das tatsächlich erzielte Einspielergebnis anknüpfenden Wirklichkeitsmaßstab der Bruttokasse und damit einen für Gewinnspielgeräte u n d Unterhaltungsspielgeräte einheitlichen Besteuerungsmaßstab zugrunde legen.

  • VG Köln, 25.01.2012 - 24 K 109/07

    Unterbrechung von Widerspruchsverfahren bei zum Zeitpunkt der Eröffnung eines …

    Rn. 56 vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof (Hess VGH), Beschluss vom 28. November 2007,- 5 N 150/06 -, KStZ 2008, 55 ff. (58).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Hessen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht