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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 16.09.2004 - 5 N 1597/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6902
VGH Hessen, 16.09.2004 - 5 N 1597/03 (https://dejure.org/2004,6902)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.09.2004 - 5 N 1597/03 (https://dejure.org/2004,6902)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. September 2004 - 5 N 1597/03 (https://dejure.org/2004,6902)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Friedhofsordnung; Beseitigung der Grabmale; Grabräumgebühr

  • Judicialis

    FriedhofsG § 1 Abs. 2; ; FriedhofsG § 4; ; FriedhofsO der Gemeinde Hünfelden; ; FriedhofsgebO der Gemeinde Hünfelden; ; HGO § 19; ; KAG § 10; ; KAG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anschluss- und Benutzungszwang - Abräumung, Benutzungszwang, Bestattung, Dauerschuldverhältnis, Friedhofsgebühr, Grabmal, Nutzungsrecht, antizipierte Gebührenerhebung, vorweggenommene Gebührenerhebung, öffentliche Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Nach Jahr und Tag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer vorweggenommenen Gebührenerhebung; Rechtliche Einordnung einer Friedhofsordnung; Anforderungen an die Gestaltung einer Friedhofsordnung; Rechtfertigung für eine so genannte antizipierte Gebührenerhebung in einer Friedhofsordnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 123 (Ls.)
  • DÖV 2005, 208
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2002 - 12 A 11270/02

    Erhebung einer Gebühr für den Abbau und die Entsorgung eines Grabmals durch die …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.09.2004 - 5 N 1597/03
    Der Antragstellerbevollmächtigte beruft sich demgegenüber darauf, dass das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 31. Oktober 2002 (- 12 A 11270/02 -, KStZ 2003, 135 = NVwZ 2003, 1001) nach rheinland-pfälzischem Recht eine ähnliche Regelung in einer Friedhofsordnung für unwirksam gehalten hat.
  • VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13

    Straßenreinigungsgebühren

    Die Rechtfertigung für die Vorverlagerung des Zeitpunkts der Gebührenentstehung ist in diesen Fällen darin zu sehen, dass die Erbringung der weiteren Leistungen für den gesamten Leistungszeitraum gesichert ist (…vgl. Urteil des Senats vom 11. Mai 2011, a.a.O.; Beschluss vom 16. September 2004 - 5 N 1597/03 -, KStZ 2005, 18 = GemHH 2005, 88; OVG Nordrhein - Westfalen, Urteil vom 31. August 1990 - 9 A 739/88 -, GemHH 1991, 232;… Wagner in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2014, § 6 Rn. 694 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2026 - 6 LA 140/24

    Keine Erhebung der Straßenreinigungsgebühr vor Entstehung des …

    Die Rechtfertigung für die Vorverlagerung sei darin zu sehen, dass die Erbringung der weiteren Leistungen für den gesamten Leistungszeitraum gesichert sei (VGH Kassel, Urt. v. 11.05.2011 - 5 A 3081/09 -, juris Rn. 28 mit Verweis auf seinen Beschl. v. 16.09.2004 - 5 N 1597/03 -, juris Rn. 42 zur Friedhofsgebühr).

    Ob es in einem solchen Fall ausreichen würde, dass kein zwingender Grund gesehen wird, erst die Erbringung der letzten erforderlichen Teilleistung als die Vollendung der eine Gebührenpflicht auslösenden Inanspruchnahme der Einrichtung zu werten, um die Gebühr bereits bei Beginn des Veranlagungszeitraums zu erheben (…so OVG Koblenz, Urt. v. 31.10.2002 - 12 A 11270/02 -, juris Rn. 12: Grabmalabbau; VGH Kassel, Beschl. v. 16.09.2004 - 5 N 1597/03 -, juris Rn. 42: Grabräumgebühr), bedarf deshalb an dieser Stelle keiner Entscheidung.

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2012 - 8 LA 112/11

    Ablehnung der Annahme eines unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs zwischen …

    Rn. 16 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte wird eine solche antizipierte Gebührenerhebung vielmehr grundsätzlich für zulässig gehalten (…vgl. für die Erhebung der Gebühren für die Nutzung einer Grabstelle im Zeitpunkt der Belegung dieser für die gesamte Nutzungszeit: Senatsbeschl. v. 8.10.2003 - 8 LA 144/03 -, juris Rn. 3;… v. 6.1.2003 - 8 L 4581/99 -, juris Rn. 7 f.;… für die Erhebung der Gebühren für die Räumung einer Grabstelle nach Ablauf der Nutzungszeit im Zeitpunkt der erstmaligen Benutzung des Friedhofes: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 31.10.2002 - 12 A 11270/02 -, NVwZ 2003, 1001 f.; Hessischer VGH, Beschl. v. 16.9.2004 - 5 N 1597/03 -, DÖV 2005, 208, 210;… für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren für ein Kalenderjahr im Voraus: Hessischer VGH, Urt. v. 11.5.2011 - 5 A 3081/09 -, juris Rn. 28;… für die Erhebung von Kindergartengebühren für einen Monat im Voraus: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.4.1998 - 9 L 531/96 -, juris Rn. 8).

    Die Rechtfertigung wird in dem der Gebührenerhebung zugrunde liegenden Dauerschuldverhältnis gesehen, das einerseits den Gebührengesetzgeber zu Vor- und Vorhalteleistungen zwingt und andererseits die zukünftige Inanspruchnahme der Einrichtung bereits im Erhebungszeitpunkt sicherstellt und so für eine ausreichende Verknüpfung zwischen Gebührenerhebung und gebührenpflichtiger Leistung sorgt (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 16.9.2004, a.a.O.;… OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 31.10.2002, a.a.O., S. 1002;… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.4.1998 - 9 L 531/96 -, juris Rn. 8;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2011, § 6 Rn. 771 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 11.05.2011 - 5 A 3081/09

    Straßenreinigungsgebühr

    Die Rechtfertigung für die Vorverlagerung des Zeitpunkts der Gebührenentstehung in diesen Fällen ist darin zu sehen, dass die Erbringung der weiteren Leistungen für den gesamten Leistungszeitraum gesichert ist (vgl. Beschluss des Senats vom 16. September 2004 - 5 N 1597/03 -, KStZ 2005, 18 = GemHH 2005, 88 zu einer Friedhofsgebühr; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. August 1990 - 9 A 739/88 -, GemHH 1991, 232;… Lohmann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2010, § 6 Rn. 694 m.w.N.).
  • VG Gießen, 06.05.2010 - 8 K 2477/08

    Friedhofsgebühr

    Das Verwaltungsgericht Trier (…Urt. v. 28.05.2002 - 2 K 1223/01 -) habe ebenso wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 16.09.2004 - 5 N 1597/03 -) entschieden, dass die Erhebung der Gebühr bereits zum Zeitpunkt der Bestattung bzw. vor Erbringung der vollständigen Leistung zulässig sei.

    Rn. 23 In seiner Entscheidung vom 16.09.2004 - 5 N 1597/03 - (…juris Rn. 42) hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof eine sog. vorweggenommene bzw. antizipierende Gebührenerhebung vor Leistungserbringung für zulässig gehalten.

  • VG Gießen, 30.04.2014 - 8 L 1039/14

    Verlängerung eines Nutzungsrechts bei einem Reihengrab

    Die Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Reihengrab ist rechtlich nicht zulässig, wenn dies die Friedhofsordnung ausschließt (im Anschluss an Hess. VGH B.v. 16.09.2004 - 5 N 1597/03 -, HSGZ 2005, 72 ff.).

    Rn. 6 Diese Satzungsnorm ist rechtlich nicht zu beanstanden; insbesondere ist sie mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluss vom 16.09.2004 - 5 N 1597/03 -, HSGZ 2005, 72 ff.).

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