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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - 5 N 18.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26744
OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - 5 N 18.16 (https://dejure.org/2017,26744)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.07.2017 - 5 N 18.16 (https://dejure.org/2017,26744)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juli 2017 - 5 N 18.16 (https://dejure.org/2017,26744)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Entscheidungserheblichkeit von Rügen gegen die Bewertung von Prüfungsteilen bei Fristversäumung bzgl. der Meldung zur Wiederholungsprüfung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 12 Abs 2 Nr 6 Lehr1StPrV BE, § 20 Abs 4 Lehr1StPrV BE, § 21 Abs 2 Lehr1StPrV BE, § 23 Abs 1 S 2 Lehr1StPrV BE, § 80b Abs 1 S 1 VwGO
    Prüfungsrecht; erfolgloser Berufungszulassungsantrag; erstmaliges Nichtbestehen der Ersten Staatsprüfung für das Amt des Studienrats; erfolglose Rügen gegen mündliche Prüfung; verspätet erhobene Verfahrensrügen bezüglich Ladungsfrist und Prüfungsprotokoll; keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 5 B 9.16

    Endgültiges Nichtbestehen einer Lehramtsprüfung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - 5 N 18.16
    Der Anspruch des Prüflings auf Beseitigung des Mangels und dessen Folgen erlischt, wenn der Prüfling trotz Kenntnis des Fehlers die ihm zumutbare Rüge unterlässt und sich auf das fehlerhafte Prüfungsverfahren einlässt (vgl. Bundesverwaltungsgericht…, Beschluss vom 23. Januar 1991 - BVerwG 7 B 5.91 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 28. April 1997 - BVerwG 6 B 6.17 -, juris Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2017 - OVG 5 B 9.16 -, juris Rn. 60 m.w.N.).

    Dies hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2017, a.a.O, Rn. 60 m.w.N.).

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - 5 N 18.16
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (st. Rspr., vgl. grundlegend: Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 18.93 -, BVerwGE 99, 185 ff. = juris Rn. 22, 26 ff.) ist geklärt, dass die Anforderungen an die Begründungs- und Dokumentationspflichten bei mündlichen Prüfungen nicht überspannt werden dürfen und Ausmaß und Umfang im Einzelnen vom Grad der Bestimmtheit des erforderlichen Begründungsverlangens des Prüflings abhängig sind.
  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - 5 N 18.16
    Zum anderen soll der Prüfungsbehörde eine eigene, möglichst zeitnahe Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung und unter Umständen sogar einer noch rechtzeitigen Korrektur oder zumindest Kompensation eines festgestellten Mangels ermöglicht werden, und zwar auch dies zum Zweck der Wahrung der Chancengleichheit der anderen Prüflinge (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Juni 1994 - BVerwG 6 C 37.92 -, juris, Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.1991 - 7 B 5.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Fehlerhaftigkeit eines …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - 5 N 18.16
    Der Anspruch des Prüflings auf Beseitigung des Mangels und dessen Folgen erlischt, wenn der Prüfling trotz Kenntnis des Fehlers die ihm zumutbare Rüge unterlässt und sich auf das fehlerhafte Prüfungsverfahren einlässt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Januar 1991 - BVerwG 7 B 5.91 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 28. April 1997 - BVerwG 6 B 6.17 -, juris Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 27. April 2017 - OVG 5 B 9.16 -, juris Rn. 60 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 7 ZB 13.1220

    Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen; Wiederholungsprüfung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - 5 N 18.16
    Derartige Fristen, die bei berufsbezogenen Prüfungen trotz des Eingriffs in Art. 12 GG durch das allgemeine Interesse an einem zügigen Fortgang und Abschluss der Ausbildung gerechtfertigt sind, sind rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - 7 ZB 13.1220 -, juris Rn. 17; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, Rn.767 mwN.).
  • VG Berlin, 06.06.2014 - 12 K 924.13

    Prüfungsrecht - Rügeobliegenheit des Prüflings; prüfungsspezifischer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - 5 N 18.16
    Selbst wenn es sich nicht bloß um einen Mangel des Protokolls ohne selbständigen Einfluss auf das Prüfungsergebnis handeln sollte (…vgl. Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl., Rn. 466; VG Berlin, Urteil vom 6. Juni 2014 - VG 12 K 924.13 -, juris Rn. 24), wird insoweit - weil nicht das Prüfungsprotokoll, sondern das tatsächliche Prüfungsgeschehen Grundlage der Bewertung ist - nur der Beweis des Prüfungshergangs in Frage gestellt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1995 - 22 B 2176/95

    Ärztliche Vorprüfung; Hinweis auf die Verlegung; Ladungsfehler; Verfahrensfehler; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - 5 N 18.16
    Die Klägerin beschränkt sich in ihrem Zulassungsvorbringen insoweit lediglich darauf, eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 26. September 1995 - 22 B 2176/95 -, juris) anzuführen.
  • VG Berlin, 14.06.2022 - 12 K 428.20
    Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 213 ff.), die dem Schutz der Chancengleichheit im Prüfungsverfahren dienen, sind etwaige Verfahrensmängel - zu denen u.a. etwa auch die zu kurzfristige Bekanntgabe eines Prüfungstermins gehört - unverzüglich zu rügen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Juli 2017 - OVG 5 N 18.16 - juris Rn. 6; BayVGH…, Beschluss vom 29. Juni 2020 - 7 CE 20.721 - juris Rn. 20).

    Zum anderen soll der Prüfungsbehörde eine eigene, möglichst zeitnahe Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung und unter Umständen sogar einer noch rechtzeitigen Korrektur oder zumindest Kompensation eines festgestellten Mangels ermöglicht werden, und zwar auch dies zum Zweck der Wahrung der Chancengleichheit der anderen Prüflinge (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Juni 1994 - BVerwG 6 C 37.92 -, juris Rn. 18 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Juli 2017, a.a.O.).

  • VG Bremen, 21.04.2026 - 7 K 1057/25

    Anmeldefrist für die Wiederholung des ersten juristischen Staatsexamens, Urteil …

    Deshalb wird in der Rechtsprechung angenommen, dass im Falle der Klageerhebung gegen den Nichtbestehensbescheid im Erstversuch eine entsprechende prüfungsrechtliche Frist auch nicht zu laufen beginnt (vgl. OVG Lüneburg…, Urteil vom 8. Juni 2011 - 8 LB 199/09, juris Rn. 30, 101; VG Bremen, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 1 V 474/15, nicht veröffentlicht; zum Neubeginn nach dem Ende der aufschiebenden Wirkung nach § 80b Abs. 2 VwGO: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Juli 2017 - 5 N 18.16, juris Rn. 14).
  • VG Berlin, 19.06.2019 - 12 K 212.18

    Bewertung einer Modulprüfung mit nicht bestanden

    (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Juli 2017 - OVG 5 N 18.16 - juris Rdn. 6).
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