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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9149
VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04 (https://dejure.org/2006,9149)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.09.2006 - 5 N 358/04 (https://dejure.org/2006,9149)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 (https://dejure.org/2006,9149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    Abwassergebühr

  • Judicialis

    ABGS der Stadt Darmstadt vom 27.08.2004 § 16 Abs. 8; ; ABGS der Stadt Darmstadt vom 27.08.2004 § 17 Abs. 6; ; KAG § 10; ; VOPR Nr. 30/53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwassergebühr - Dividende, Erforderlichkeit, Fiktives Trennsystem, Fremdleistungsvertrag, Gebühr, Gesellschaftsanteil, Gewinn, Gewinnzuschlag, Kalkulation, Kosten, Kostenüberschreitungsverbot, Niederschlagswasser, Normenkontrollverfahren, Preisrecht, Schmutzwasser, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Frage der Gültigkeit der Regelungen über die Höhe einer Niederschlagswassergebühr bzw. Schmutzwassergebühr; Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser bzw. Schmutzwasser; Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Nutzungsgebühren ; Bestimmung ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 277 (Ls.)
  • DÖV 2007, 308
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98

    Kommunalabgaben: gebührenfähige Kosten - Werteverzehr - Fremdleistungen - …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04
    Dabei gilt für Fremdleistungen wie für von der Einrichtung selbst erbrachte Leistungen, dass sie betriebsbedingt, d.h. für den Betrieb der öffentlichen Einrichtung unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben erforderlich sein müssen (Beschlüsse des Senats vom 28. März 1996 - 5 N 269/92 -, GemHH 1998, 88 und vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ-RR 2000, 243).

    Die Gebührensätze dürfen nicht von vornherein so bemessen sein, dass das Gebührenaufkommen den Aufwand nachhaltig und wesentlich übersteigt (Beschluss des Senats vom 27. April 1999, a.a.O.).

    Maßgeblich für die Beurteilung, ob es sich bei dem Abwasserbeseitigungsvertrag um einen Fremdleistungsvertrag handelt, ist allein die formelle Betrachtungsweise, also die Tatsache, dass die SHGW-AG eine von der Antragsgegnerin zu unterscheidende juristische Person des privaten Rechts ist (vgl. Beschluss des Senats vom 27. April 1999, a.a.O).

    Die auf § 2 Preisgesetz vom 10. April 1948 beruhende Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 1. November 1953 (BAnz Nr. 244 vom 18. Dezember 1953) mit den in den Anlagen dazu aufgeführten Leitsätzen für die Preisermittlung - LSP - ist eine auch weiterhin gültige Vorschrift (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1995 - 1 C 36.92 -, NVwZ-RR 1995, 425; Beschluss des Senats vom 27. April 1999, a.a.O.).

    Das bedeutet, dass Anlagen, die von vornherein auf eine Überkapazität ausgerichtet sind, insoweit nicht kostenmäßig berücksichtigungsfähig sind (vgl. auch Urteil des Senats vom 27. April 1999, a.a.O.).

    Für Fremdleistungen gilt - wie für von der Einrichtung selbst erbrachte Leistungen -, dass sie betriebsbedingt, das heißt für den Betrieb der öffentlichen Einrichtung unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben erforderlich sein müssen (Beschlüsse des Senats vom 28. März 1996 und vom 27. April 1999, a.a.O.).

  • VG Darmstadt, 29.03.2001 - 4 E 12/97
    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04
    Mit rechtskräftigem Urteil vom 29. März 2001 (4 E 12/97(3)) hat das Verwaltungsgericht dieser Klage stattgegeben, da es den von der damaligen Satzung gewählten einheitlichen Frischwassermaßstab angesichts der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung im Stadtgebiet für unzulässig hielt.

    Die Antragsgegnerin hat sich in ihrer Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung vom 27. August 2002 infolge des eine frühere Gebührenregelung betreffenden Urteils des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 29. März 2001 (4 E 12/97[3]) für eine gesonderte Erhebung von Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren ("gesplittete Abwassergebühr") entschieden.

    Zum einen rügt der Antragsteller, aufgrund eines Hinweises des Verwaltungsgerichts Darmstadt im Rahmen seines "obiter dictum" in dem Urteil vom 29. März 2001 (4 E 12/97[3]), die Antragsgegnerin habe öffentliches Preisrecht im Rahmen der Vergabe der Abwasserbeseitigung an die SHGW-AG nicht beachtet.

  • VGH Hessen, 24.04.2007 - 5 N 2781/05
    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04
    Er wird nunmehr unter dem Aktenzeichen 5 N 2781/05 fortgeführt.

    Im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, den Inhalt der Gerichtsakte 5 N 2781/05 sowie der vom Antragsteller vorgelegten Vorgänge (1 Hefter, 1 Exemplar der streitigen Satzung) und der von der Antragsgegnerin vorgelegten Verwaltungsvorgänge (4 Leitzordner) verwiesen, die insgesamt Gegenstand der Beratung gewesen sind.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1994 - 9 A 2251/93

    US-Leasing-Geschäfte und Gebührenrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04
    Insofern führt auch die Berufung des Antragstellers auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 1994 (9 A 2251/93 -, NVwZ 1995, 1238) im vorliegenden Fall zu keinem anderen Ergebnis.
  • BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 36.92

    Preisrecht - Wettbewerbspreise - Preisbehörden - Geschäftsräume - Betretungsrecht …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04
    Die auf § 2 Preisgesetz vom 10. April 1948 beruhende Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 1. November 1953 (BAnz Nr. 244 vom 18. Dezember 1953) mit den in den Anlagen dazu aufgeführten Leitsätzen für die Preisermittlung - LSP - ist eine auch weiterhin gültige Vorschrift (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1995 - 1 C 36.92 -, NVwZ-RR 1995, 425;… Beschluss des Senats vom 27. April 1999, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2004 - 9 A 4187/01

    Wiederbeschaffungszeitwert

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04
    Einen Anteil des Gebührenzahlers am Anlagevermögen gibt es deshalb nicht (Urteil vom 14. Dezember 2004 - 9 A 4187/01 -, ZKF 2005, 94 = NWVBl. 2005, 219).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04
    Sie müssen grundsätzlich als Minderung der Kosten in die Gebührenkalkulation eingestellt werden und führen somit zu einer Minderung der Gebührenhöhe (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 7. November 1996 - 4 K 11/96 - , ZKF 1997, 280, und 25. Februar 1998 - 4 K 8/97, 4 K18/97 -, KStZ 2000, 12;… Schulte/Wiesemann, a.a.O., § 6 Rdn. 197f;… Lohmann in: Driehaus, a.a.O., § 6 Rdn. 670; Wiesemann, NVwZ 2005, 391, 396; kritisch dazu: Kuchler, KStZ 2003, 61, 67).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1996 - 4 K 11/96

    Überprüfung der Wirksamkeit einer Abfallgebührensatzung …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04
    Sie müssen grundsätzlich als Minderung der Kosten in die Gebührenkalkulation eingestellt werden und führen somit zu einer Minderung der Gebührenhöhe (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 7. November 1996 - 4 K 11/96 - , ZKF 1997, 280, und 25. Februar 1998 - 4 K 8/97, 4 K18/97 -, KStZ 2000, 12;… Schulte/Wiesemann, a.a.O., § 6 Rdn. 197f;… Lohmann in: Driehaus, a.a.O., § 6 Rdn. 670; Wiesemann, NVwZ 2005, 391, 396; kritisch dazu: Kuchler, KStZ 2003, 61, 67).
  • VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 32/02
    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04
    Kosten, die der Antragsgegnerin beim Erwerb von derartigen Gesellschaftsanteilen entstünden, wären keine betriebsbedingten Kosten und dürften deshalb dem Gebührenzahler auch nicht auferlegt werden (vgl. insgesamt zu dieser Problematik: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteile vom 10. November 2003 - 4 A 481/02 - IR 2004, 43 = Juris, und - 4 A 32/02 -, Juris).
  • VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 481/02
    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04
    Kosten, die der Antragsgegnerin beim Erwerb von derartigen Gesellschaftsanteilen entstünden, wären keine betriebsbedingten Kosten und dürften deshalb dem Gebührenzahler auch nicht auferlegt werden (vgl. insgesamt zu dieser Problematik: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteile vom 10. November 2003 - 4 A 481/02 - IR 2004, 43 = Juris, und - 4 A 32/02 -, Juris).
  • VGH Hessen, 28.03.1996 - 5 N 269/92

    Erfolglose Normenkontrolle gegen Hausmüllsatzung - hier: Entgelt für …

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der …

    Dies gilt unabhängig von dem Grad dieser Beteiligung (…OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 1.6.2007 - 9 A 372/06 - Juris; HessVGH, Beschl. v. 27.9.2006 - 5 N 358/04 - Juris;… OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24.6.1998 - 2 L 113/97 - KStZ 1999, 135;… OVG Greifswald, Urt. v. 25.2.1998 - 4 K 8/97 - KStZ 2000, 12).

    Ein Verkauf des Anlagevermögens an einen Dritten ist daher gebührenrechtlich ohne Bedeutung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 24.6.2008 - 9 A 373/06 - KStZ 2009, 12 und 1.6.2007 - 9 A 372/06 - Juris; HessVGH, Beschl. vom 27.9.2006 - 5 N 358/04 - Juris;… Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 199).

    Die bei einer solchen Gesellschaft entstehenden Gewinne müssen daher, soweit sie auf die Beteiligung der Gemeinde entfallen, gebührenmindernd berücksichtigt werden (ebenso HessVGH, Beschl. v. 27.9.2006 - 5 N 358/04 - Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 7.11.1996 - 4 K 11/96 - DVBl 1997, 1072 und 25.2.1998 - 4 K 8/97 - KStZ 2000, 12; Wiesemann, NVwZ 2005, 391, 396;… Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 197f;… Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, Stand Juli 2009, § 14 Rn. 7;… Gössl/Reif, KAG für Baden-Württemberg, Stand September 2009, § 14 Anm. 4.1.2.2, S. 26 f.).

  • VGH Hessen, 11.12.2018 - 5 A 1305/17

    Wassergebühr

    Denn bereits unter der alten Gesetzesfassung, in der eine ausdrückliche Festlegung des Kostenüberschreitungsverbots fehlte, hatte der Senat dieses als Korrelat aus dem Kostendeckungsprinzip abgeleitet (vgl. etwa: Beschluss vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, HSGZ 2007, 57 = Juris; auch schon: Beschluss vom 28. September 1976 - V N 3/75 -, ESVGH 27, 116).

    Die Gebührensätze dürfen deshalb nicht von vornherein so bemessen sein, dass das Gebührenaufkommen den ansatzfähigen Aufwand nachhaltig und wesentlich übersteigt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ 2000, 2143, und vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, a.a.O., beide auch Juris).

    Allerdings gilt für Fremdleistungen, wie für von der Einrichtung selbst erbrachte Leistungen, dass sie betriebsbedingt, das heißt für den Betrieb der öffentlichen Einrichtung unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben erforderlich sein müssen (st. Rspr des Senats: vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2016 - 5 A 1278/15.Z - vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, HSGZ 2007, 57; vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ-RR 2000, 243; und vom 28. März 1996 - 5 N 269/92 -, GemHH 1998, 88, sämtlich auch Juris).

    Ist die Fremdleistung, deren Entgelt in die Gebührenkalkulation eingestellt wird, nicht aufgrund einer Ausschreibung nach Vergaberecht vergeben worden, kann der Nachweis der Erforderlichkeit der Höhe des Entgelts in der Regel dadurch geführt werden, dass das Entgelt den Vorgaben der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953, BAnz 1953 Nr. 244, zuletzt geändert durch Art. 289 VO vom 25. November 2003, BGBl. I S. 2304) - LSP - genügt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Juni 2016 - 5 A 1278/15.Z - vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, …und vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, jeweils a.a.O.).

  • VGH Hessen, 30.11.2023 - 5 A 1290/21

    Zur gebührenmindernden Berücksichtigung einer Wasserkonzessionsabgabe

    Die Behauptung, nach der Entscheidung des Senats vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 - hätten Kommunen etwaige Erträge, Erlöse oder Einnahmen gebührenrechtlich kostenmindernd zu berücksichtigen, sei falsch.

    Kostenneutrale Erträge, Erlöse und Einnahmen sind gebührenrechtlich irrelevant, da sie sich nicht auf die Gebührenbelastung auswirken (Senatsbeschluss vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, juris Rn. 44; zu Flugsicherungsgebühren vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 29.08 -, juris Rn. 47 m.w.N.).

    Die Gebührensätze dürfen nicht von vornherein so bemessen sein, dass das Gebührenaufkommen den Aufwand nachhaltig und wesentlich übersteigt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 - und vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, jeweils juris).

    Jedenfalls ist dies kein Grund, die Entscheidung des Senats vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 - nicht heranzuziehen.

  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 5 C 3180/09
    Im Zuge verschiedener gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierungen ging die Südhessische Gas und Wasser AG mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in der Südhessischen Energie AG (HSE) auf (vgl. im Einzelnen dazu: Beschluss des Senats vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, HSGZ 2007, 57 = GemHH 2009, 158).

    Der Antragsteller hat bereits in zwei Normenkontrollverfahren die Gebührensätze für Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühren in den Fassungen der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung der Antragsgegnerin vom 27. August 2002 (Beschluss des Senats vom 27. September 2006, a.a.O.) und vom 22. September und 17. Dezember 2004 (Beschluss des Senats vom 24. April 2007 - 5 N 2781/05 -) überprüfen lassen.

    Die Gebührensätze dürfen deshalb nicht von vornherein so bemessen sein, dass das Gebührenaufkommen den Aufwand nachhaltig und wesentlich übersteigt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ-RR 2000, 2143, und vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, HSGZ 2007, 57 = GemHH 2009, 158).

    Rn. 51 Wie bereits in den Entscheidungen zu den vom Antragsteller eingeleiteten beiden früheren Normenkontrollverfahren bezüglich früherer Fassungen der Festlegung der Gebührensätze für Niederschlagswasser und Schmutzwasser in der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung der Antragsgegnerin (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, a.a.O., und vom 24. April 2007 - 5 N 2187/05 -) ausgeführt, hat die Antragsgegnerin, die weitestgehend über eine Mischwasserkanalisation verfügt, auch bei der hier zu prüfenden Kalkulation für die gesonderte Kalkulation von Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren auf ein so genanntes "fiktives Trennsystem" zurückgegriffen.

    (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 18.04.2016 - 5 C 2174/13

    Wassergebühr

    Denn bereits unter der alten Gesetzesfassung, in der eine ausdrückliche Festlegung des Kostenüberschreitungsverbots fehlte, hatte der Senat dies als Korrelat aus dem Kostendeckungsprinzip abgeleitet (vgl. etwa: Beschluss vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, HSGZ 2007, 57 = Juris Rdnr. 26; auch schon: Beschluss vom 28. September 1976 - V N 3/75 -, ESVGH 27, 116).

    Die Gebührensätze dürfen deshalb nicht von vornherein so bemessen sein, dass das Gebührenaufkommen den Aufwand nachhaltig und wesentlich übersteigt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ 2000, 2143, und vom 27. September 2006, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 08.04.2014 - 5 A 1994/12

    Berücksichtigung von Abschreibungen bei der Berechnung von Wasser- und …

    Die Zugrundelegung eines derartigen "fiktiven Trennsystems" zur Bestimmung der unterschiedlichen Kostenmassen für Schmutzwasser- und Regenwasserbeseitigung ist nach Auffassung des Senats verursachungsgerecht und deshalb nicht zu beanstanden, unabhängig davon, inwieweit andere Modelle (etwa die so genannte "Mehraufwandmethode" oder die so genannte fiktive "Dreikanalmethode") geeignet sind, die Kostenmassen ebenfalls verursachungsgerecht aufzuteilen (Beschlüsse vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, HSGZ 2007, 57 = GemHH 2009, 158, vom 14. April 2007 - 5 N 2781/05 -, und vom 10. Mai 2012 - 5 C 3180/09.N -, sämtlich auch Juris).
  • VGH Hessen, 24.04.2007 - 5 N 2781/05
    Dieser wurde vom Senat mit Beschluss vom 27. September 2006 abgelehnt (- 5 N 358/04 -, HSGZ 2007, 57).

    Rn. 39 Im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens (zwei Bände), den Inhalt der Gerichtsakte 5 N 358/04 (zwei Bände) sowie der vom Antragsteller vorgelegten Vorgänge (zwei Hefter, ein Exemplar der Satzung vom 27. August 2002) und der von der Antragsgegnerin vorgelegten Verwaltungsvorgänge (vier Leitzordner, zwei Hefter) verwiesen, die insgesamt Gegenstand der Beratung gewesen sind.

    Dies hat der Senat bereits umfassend in seinem Beschluss vom 27. September 2006 (5 N 358/04) in dem ersten Normenkontrollverfahren des Antragstellers erläutert und ausgeführt, dass die Bestimmung der Kostenanteile nach diesem Modell verursachungsangemessen und deshalb nicht zu beanstanden ist.

    Die Gebührensätze dürfen deshalb nicht von vornherein so bemessen sein, dass das Gebührenaufkommen den Aufwand nachhaltig und wesentlich übersteigt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ-RR 2000, 2143, und vom 27. September 2006, a.a.O.).

    In der Kalkulation für die Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung vom 27. August 2002 und in den rückwirkend für den Zeitraum ab 1995 erstellten Kalkulationen hatte die Antragsgegnerin jeweils nur die von der Preisprüfungsstelle des Regierungspräsidiums Darmstadt ermittelten preisrechtlich zulässigen Kosten unter Einbeziehung einer fiktiven kleinen Klärschlammtrocknungsanlage beanstandungsfrei zugrundegelegt (vgl. Beschluss des Senats vom 27. September 2006, a.a.O., Seite 28 f des amtlichen Abdrucks).

  • VG Potsdam, 22.05.2019 - 8 K 6/14

    Abwasser- und Trinkwassergebühren

    Diese Gewinne sind mithin so in die Gebührenkalkulation einzustellen, dass sie die Kosten der Einrichtung senken und damit gebührenmindernd wirken (OVG Greifswald, Urteile vom 7. November 1996 …und vom 25. Februar 1988, jew. a.a.O.; VGH Kassel, Beschluss vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, juris, Rz. 50;… VGH Mannheim, a.a.O.;… Brüning in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2015, Rz. 197 f. zu § 6,).
  • VG Freiburg, 20.06.2008 - 4 K 1144/07

    Rechtmäßigkeit von Abfallgebühren; Gebühren für die Benutzung von öffentlichen …

    Dies war bei dem Bewirtschaftungsrahmenvertrag zwischen der Beklagten und der A.-GmbH der Fall, zumal es in der Natur der Sache lag, dass die Beklagte die von ihr selbst gegründete Einrichtung auch in Anspruch nahm (vgl. hierzu auch Hess.VGH, Beschluss vom 27.09.2006 - 5 N 358/04 -, Juris).

    Der Hessische VGH führt in seinem Beschluss vom 27.09.2006 (- 5 N 358/04 -, Juris; vgl. aber auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.11.1996 - 4 K 11/96 - DVBl 1997, 1072 und BayVGH, Urteil vom 25.04.1995 - 4 N 94.1282 - u. - 4 N 94.2947 -, Juris zu einem Fall, in dem die Beteiligten von sich aus diesen Abzug der Gewinnanteile vorgenommen hatten;… Driehaus, a.a.O., § 6 Rd.Nrn. 197e und 197 f) hierzu aus:.

    Dann könnte sie insoweit auch den ausgeschütteten Gewinn dem allgemeinen Haushalt wieder zuführen (vgl. auch hier z.B. Hess VGH, Beschluss vom 27.09.2006, a.a.O., wonach in dem dortigen Fall die Gemeinde den im Entwässerungsentgelt enthaltenen Gewinn- und Wagniszuschlag nicht als Kosten in die Gebührenkalkulation aufgenommen hatte, sondern diesen Anteil aus allgemeinen Haushaltsmitteln getragen hat).

  • VGH Hessen, 02.09.2009 - 5 A 631/08

    Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen …

    Die Anwendung dieser Methode sei vom Senat im Beschluss vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 - gebilligt worden.
  • VGH Hessen, 16.06.2016 - 5 A 1278/15

    Abfallgebühr

  • VG Halle, 23.03.2012 - 4 A 6/11

    Abfallentsorgungsgebühren; Kalkulation, Berücksichtigung von Erlösen aus …

  • OVG Thüringen, 18.07.2024 - 4 KO 698/17

    Kalkulation einer Abwassergebühr; Verrechnung von Kostenüberdeckung und …

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2628/18

    Erhebung einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr für die Entsorgung von …

  • VGH Hessen, 20.02.2008 - 5 UE 118/07

    An- und Abfluggebühren

  • VG Minden, 14.05.2014 - 3 K 462/13

    Klagen gegen Abwassergebühren für die Jahre 2007 bis 2009 in Höxter ohne Erfolg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2012 - 9 A 1884/11

    Jeweils gesonderte Gebührenbedarfsberechnung bei der Ermittlung der Sätze der …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 4 L 115/09

    Kalkulation eines Gebührensatzes bei Einschaltung eines privaten Betreibers

  • VGH Hessen, 23.05.2023 - 5 A 2958/19

    Zum Ausgleichszeitraum etwaiger Überdeckungen bei der Erhebung von …

  • VG Wiesbaden, 23.06.2016 - 1 K 1214/13

    Abwassergebühr

  • VGH Hessen, 19.09.2013 - 5 A 831/13
  • VG Minden, 03.12.2012 - 3 K 478/09

    Rechtliche Ausgestaltung des kommunalrechtlichen Kostenüberschreitungsverbots bei …

  • VG Saarlouis, 31.10.2008 - 11 K 86/08

    Folge der Erhebung einer Bearbeitungsgebühr für den durch die Absetzungen von der …

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