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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2010

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - 5 NC 101.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,34659
OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - 5 NC 101.09 (https://dejure.org/2010,34659)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.07.2010 - 5 NC 101.09 (https://dejure.org/2010,34659)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - 5 NC 101.09 (https://dejure.org/2010,34659)
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Wird zitiert von ... (20)

  • VG Berlin, 16.11.2010 - 3 L 394.10
    Da es keine ländereinheitliche dienstrechtliche Regelung für die Verminderung der Lehrverpflichtung für die Wahrnehmung dieser Aufgaben (§ 9 Abs. 3 S. 2 KapVO) gibt, ist der insoweit erforderliche Personalbedarf nach § 9 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 KapVO in der Weise zu bestimmen, dass vor der Berechnung des Lehrangebots die Zahl der Stellen der wissenschaftlichen Einrichtungen, die Dienstleistungen für die unmittelbare Krankenversorgung und für diagnostische Untersuchungen einschließlich der Untersuchungen für das öffentliche Gesundheitswesen zu erbringen haben, um 30 % vermindert wird (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 1.10, OVG 5 NC 101.09, OVG 5 NC 97.09 u.a.); die Verminderung hat entsprechend dem Anteil der Stellengruppe an der Gesamtzahl der betreffenden Stellen zu erfolgen; Stellen des wissenschaftlichen Personals ohne Lehrverpflichtung, das vorgenannte Dienstleistungen erbringt, sind zuvor abzuziehen.

    Kapazitätsmindernd in die Berechnung einzubeziehen ist die Frau Dr. H. (Studienrätin im Hochschuldienst, Vorklinik, WE 01) mit Rücksicht auf die von ihr wahrzunehmenden organisatorischen und sonstigen Aufgaben in zulässiger Weise gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 LVVO gewährte Ermäßigung des Lehrdeputats um 4, 0 LVS (Bescheide vom 18. Mai 2009 und 19. Juli 2010; vgl. Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. Oktober 2005, OVG 5 NC 107.05, und vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 101.09).

    Des Weiteren ist die durch Bescheid vom 28. April 2010 bestätigte Deputatsermäßigung von Frau Dr. … für die Tätigkeit als nebenberufliche Frauenbeauftragte gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 LVVO i.V.m. § 59 Abs. 10 Satz 1 BerlHG im Umfang von 2 LVS zu berücksichtigen (vgl. Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 101.09).

    Zwischen jener pauschalen Stellenverminderung und der Verminderung der Lehrverpflichtung einzelner Stelleninhaber gibt es keinen Zusammenhang (vgl. Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2010, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2012 - 5 NC 49.12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Tiermedizin an der FU Berlin im …

    Rn. 17 (Beschluss vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 101.09 -, BA S. 3/juris Rn. 4).

    Rn. 30 (…Beschluss vom 20. November 2009, a.a.O., BA S. 8/juris Rn. 4 f.; vgl. auch Beschluss vom 9. Juli 2010, a.a.O., BA S. 4/juris Rn 5).

  • VG Berlin, 20.12.2013 - 3 L 640.13

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Zulassung zum Studium der Veterinärmedizin

    Rn. 39 Kapazitätsmindernd in die Berechnung einzubeziehen ist ferner die Dr. H... (Studienrätin im Hochschuldienst, Vorklinik, WE 01) mit Rücksicht auf die von ihr wahrzunehmenden organisatorischen und sonstigen Aufgaben in zulässiger Weise gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 LVVO gewährte Ermäßigung des Lehrdeputats um 4, 0 LVS (Bescheid vom 27. April 2012; vgl. bereits Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. Oktober 2005, OVG 5 NC 107.05, vom 19. Juli 2010, OVG 5 NC 101.09, und vom 5. April 2012, OVG 5 NC 2.12).

    Zwischen jener pauschalen Stellenverminderung und der Verminderung der Lehrverpflichtung einzelner Stelleninhaber gibt es keinen Zusammenhang (vgl. Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2010, a.a.O.).

  • VG Berlin, 13.02.2017 - 3 L 296.16

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Veterinärmedizin; Voraussetzungen der …

    Rn. 39 Kapazitätsmindernd in die Berechnung einzubeziehen ist ferner die der Lehrkraft für besondere Aufgaben Dr. H...(Vorklinik, WE 01) unter Berücksichtigung der von ihr wahrzunehmenden organisatorischen und sonstigen Aufgaben in zulässiger Weise gemäß § 5 Abs. 1 S. 3 LVVO gewährte Ermäßigung des Lehrdeputats um 4, 0 LVS (Bescheid vom 14. Juli 2016, im Anschluss an die mit 20. August 2014 bis zum 30. September 2016 befristet gewährten Lehrverpflichtungsverminderung; vgl. bereits Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. Oktober 2005 - OVG 5 NC 107.05 -, vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 101.09 -, juris, Rn. 5 und vom 5. April 2012, - OVG 5 NC 2.12 -).

    Zwischen jener pauschalen Stellenverminderung und der Verminderung der Lehrverpflichtung einzelner Stelleninhaber gibt es keinen Zusammenhang (vgl. Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2010, a.a.O., Rn. 6).

  • VG Berlin, 12.02.2016 - 3 L 631.15

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Veterinärmedizin

    Rn. 35 Kapazitätsmindernd in die Berechnung einzubeziehen ist ferner die der Lehrkraft für besondere Aufgaben Dr. H... (Vorklinik, WE 01) unter Berücksichtigung der von ihr wahrzunehmenden organisatorischen und sonstigen Aufgaben in zulässiger Weise gemäß § 5 Abs. 1 S. 3 LVVO gewährte Ermäßigung des Lehrdeputats um 4, 0 LVS (Bescheid vom 20. August 2014; vgl. bereits Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. Oktober 2005 - OVG 5 NC 107.05 -, vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 101.09 -, juris, Rn. 5 und vom 5. April 2012, OVG 5 NC 2.12).

    Zwischen jener pauschalen Stellenverminderung und der Verminderung der Lehrverpflichtung einzelner Stelleninhaber gibt es keinen Zusammenhang (vgl. Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2010, a.a.O., juris Rn. 6).

  • VG Berlin, 21.12.2012 - 3 L 257.12

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; vorläufige Zulassung zum Studium …

    Kapazitätsmindernd in die Berechnung einzubeziehen ist ferner die Dr. H... (Studienrätin im Hochschuldienst, Vorklinik, WE 01) mit Rücksicht auf die von ihr wahrzunehmenden organisatorischen und sonstigen Aufgaben in zulässiger Weise gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 LVVO gewährte Ermäßigung des Lehrdeputats um 4, 0 LVS (Bescheid vom 27. April 2012; vgl. bereits Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. Oktober 2005, OVG 5 NC 107.05, vom 19. Juli 2010, OVG 5 NC 101.09, und vom 5. April 2012, OVG 5 NC 2.12).

    Zwischen jener pauschalen Stellenverminderung und der Verminderung der Lehrverpflichtung einzelner Stelleninhaber gibt es keinen Zusammenhang (vgl. Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2010, a.a.O.).

  • VG Berlin, 06.12.2011 - 3 L 814.11

    Vorläufige Aufnahme zum Hochschulstudium

    Da es keine ländereinheitliche dienstrechtliche Regelung für die Verminderung der Lehrverpflichtung für die Wahrnehmung dieser Aufgaben (§ 9 Abs. 3 S. 2 KapVO) gibt, ist der insoweit erforderliche Personalbedarf nach § 9 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 KapVO in der Weise zu bestimmen, dass vor der Berechnung des Lehrangebots die Zahl der Stellen der wissenschaftlichen Einrichtungen, die Dienstleistungen für die unmittelbare Krankenversorgung und für diagnostische Untersuchungen einschließlich der Untersuchungen für das öffentliche Gesundheitswesen zu erbringen haben, um 30 % vermindert wird (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 1.10, OVG 5 NC 101.09, OVG 5 NC 97.09 u.a.); die Verminderung hat entsprechend dem Anteil der Stellengruppe an der Gesamtzahl der betreffenden Stellen zu erfolgen; Stellen des wissenschaftlichen Personals ohne Lehrverpflichtung, das vorgenannte Dienstleistungen erbringt, sind zuvor abzuziehen.

    Kapazitätsmindernd in die Berechnung einzubeziehen ist ferner die Frau Dr. H... (Studienrätin im Hochschuldienst, Vorklinik, WE 01) mit Rücksicht auf die von ihr wahrzunehmenden organisatorischen und sonstigen Aufgaben in zulässiger Weise gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 LVVO gewährte Ermäßigung des Lehrdeputats um 4, 0 LVS (Bescheid vom 19. Juli 2010; vgl. bereits Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. Oktober 2005, OVG 5 NC 107.05, und vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 101.09).

  • VG Berlin, 16.12.2014 - 3 L 728.14

    Hochschulrecht - Vorläufige Zulassung zum Studium (Veterinärmedizin)

    Rn. 35 Kapazitätsmindernd in die Berechnung einzubeziehen ist ferner die der Lehrkraft für besondere Aufgaben Dr. H... (Vorklinik, WE 01) unter Berücksichtigung der von ihr wahrzunehmenden organisatorischen und sonstigen Aufgaben in zulässiger Weise gemäß § 5 Abs. 1 S. 3 LVVO gewährte Ermäßigung des Lehrdeputats um 4, 0 LVS (Bescheid vom 20. August 2014; vgl. bereits Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. Oktober 2005, OVG 5 NC 107.05, vom 19. Juli 2010, OVG 5 NC 101.09, und vom 5. April 2012, OVG 5 NC 2.12).

    Zwischen jener pauschalen Stellenverminderung und der Verminderung der Lehrverpflichtung einzelner Stelleninhaber gibt es keinen Zusammenhang (vgl. Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2010, a.a.O.).

  • VG Berlin, 19.12.2017 - 3 L 1035.17

    Vorläufige Zulassung zum Studium des Studiengangs Veterinärmedizin

    Rn. 43 • Kapazitätsmindernd in die Berechnung einzubeziehen ist ferner die der Lehrkraft für besondere Aufgaben Dr. H... (Vorklinik) unter Berücksichtigung der von ihr wahrzunehmenden organisatorischen und sonstigen Aufgaben in zulässiger Weise gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 LVVO gewährte Ermäßigung des Lehrdeputats um 4, 0 LVS (Bescheid der Antragsgegnerin vom 14. Juli 2016, Anlage 7 des Schriftsatzes der Antragsgegnerin vom 23. Oktober 2017, im Anschluss an die mit 20. August 2014 bis zum 30. September 2016 befristet gewährten Lehrverpflichtungsverminderung; vgl. bereits Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. Oktober 2005 - OVG 5 NC 107.05 -, vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 101.09 - juris Rn. 5 und vom 5. April 2012 - OVG 5 NC 2.12 -).

    Zwischen jener pauschalen Stellenverminderung und der Verminderung der Lehrverpflichtung einzelner Stelleninhaber gibt es keinen Zusammenhang (vgl. Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2010, a.a.O., Rn. 6).

  • VG Berlin, 10.06.2015 - 3 L 158.15

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Veterinärmedizin im 2. Fachsemester

    Rn. 43 Kapazitätsmindernd in die Berechnung einzubeziehen ist ferner die der Lehrkraft für besondere Aufgaben Dr. H... (Vorklinik, WE 01) unter Berücksichtigung der von ihr wahrzunehmenden organisatorischen und sonstigen Aufgaben in zulässiger Weise gemäß § 5 Abs. 1 S. 3 LVVO gewährte Ermäßigung des Lehrdeputats um 4, 0 LVS (Bescheid vom 20. August 2014; vgl. bereits Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. Oktober 2005, OVG 5 NC 107.05, vom 19. Juli 2010, OVG 5 NC 101.09, und vom 5. April 2012, OVG 5 NC 2.12).

    Zwischen jener pauschalen Stellenverminderung und der Verminderung der Lehrverpflichtung einzelner Stelleninhaber gibt es keinen Zusammenhang (vgl. Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2010, a.a.O.).

  • VG Berlin, 16.12.2014 - 3 L 960.14

    Hochschulrecht - vorläufige Zulassung zum Studium (Veterinärmedizin)

  • VG Berlin, 19.05.2014 - 3 L 336.14

    Zulassung zum Studium der Veterinärmedizin

  • VG Berlin, 15.04.2014 - 3 K 1147.13

    Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität zum Studium der Veterinärmedizin

  • VG Berlin, 09.04.2014 - 3 K 1152.13

    Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität zum Studium der Veterinärmedizin

  • VG Berlin, 28.04.2014 - 3 K 923.12

    Zulassung zum Hochschulstudium an der Freien Universität Berlin außerhalb der …

  • VG Berlin, 11.07.2013 - 3 L 280.13

    Zulassung zum Studium der Tiermedizin SS 2013 an der FU Berlin

  • VG Berlin, 21.12.2012 - 27 L 258.12

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; vorläufige Zulassung zum Studium …

  • VG Berlin, 06.12.2011 - 3 L 875.11

    Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf Zulassung zum Studium

  • VG Berlin, 06.12.2011 - 3 L 914.11

    Vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium

  • VG Berlin, 28.11.2011 - 3 L 428.11

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; vorläufige Zulassung zum Studium …

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2010 - 5 NC 101.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2010 - 5 NC 101.09 (https://dejure.org/2010,44999)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.07.2010 - 5 NC 101.09 (https://dejure.org/2010,44999)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 KapVO BE, § 11 KapVO BE, § 14 KapVO BE, § 16 KapVO BE, § 5 Abs 1 LVerpflV BE
    FU/Tiermedizin; Wintersemester 2009/10; Studienanfänger; Deputat befristet beschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiter; Dauer der Befristung; (keine) Überprüfung der Arbeitsverträge; Deputatsreduzierungen; Vorsitzender der Promotionskommission; Studienrätin im ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 9 KapVO BE, § 11 KapVO BE, § 14 KapVO BE, § 16 KapVO BE, § 5 Abs 1 LVerpflV BE, § 9 Abs 4 LVerpflV BE
    FU/Tiermedizin; Wintersemester 2009/10; Studienanfänger; Deputat befristet beschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiter; Dauer der Befristung; (keine) Überprüfung der Arbeitsverträge; Deputatsreduzierungen; Vorsitzender der Promotionskommission; Studienrätin im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2009 - 5 NC 72.09

    FU/Tiermedizin; Sommersemester 2009; höhere Semester; Jahreszulassung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2010 - 5 NC 101.09
    Nicht ohne Grund hatte der Senat deshalb bereits in seinem das Sommersemester 2009 betreffenden, der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin bekannten Beschluss vom 20. November 2009 - OVG 5 NC 72.09 - (…BA S. 7/ juris Rn. 10) darauf hingewiesen, dass es einer Befassung mit den Vorschriften des - nebenbei bemerkt allein arbeitsrechtliche Wirkung entfaltenden - Wissenschaftszeitvertragsgesetzes nicht bedarf, solange die sich aus kapazitätsrechtlicher Sicht aufdrängenden Frage, aus welchen Gründen eine eventuelle Überschreitung der zulässigen Befristungsdauer zwangsläufig zum Ansatz eines Lehrdeputats von 8 LVS für die betroffenen Qualifikationsstellen führen sollte, nicht beantwortet wird.

    Rechtsgrundlage der Lehrverpflichtungsermäßigung für den Vorsitzenden der Promotionskommission ist § 9 Abs. 4 LVVO (vgl. Genehmigungsbescheid vom 2. August 2007, Anlage 6 des Kapazitätsberichts; vgl. den - wie erwähnt - der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin bekannten Senatsbeschluss vom 20. November 2009, a.a.O., BA S. 7/ juris Rn. 12).

    Die seit Jahren von Antragstellerseite problematisierte und vom Senat in ständiger Rechtsprechung gebilligte Lehrverpflichtungsermäßigung für Frau Dr. H... beruht auf § 5 Abs. 1 Satz 3 LVVO (vgl. Genehmigungsbescheid vom 18. Mai 2009, Anlage 8 des Kapazitätsberichts; vgl. auch hierzu den Beschluss vom 20. November 2009, a.a.O., BA S. 8/ juris Rn. 13, mit Nachweisen zur Rechtsprechung des Senats seit dem Studienjahr 2002/03).

    Rechtsgrundlage für die Freistellung der nebenberuflichen Frauenbeauftragten ist, wie ebenfalls bereits entschieden, § 9 Abs. 1 Satz 2 LVVO in Verbindung mit § 59 Abs. 10 Satz 1 BerlHG (vgl. Bescheid vom 2. September 2009, Anlage 7 des Kapazitätsberichts; vgl. Beschluss vom 20. November 2009, a.a.O., BA S. 8/ juris Rn. 14).

    Der Senat hat in dem bereits mehrfach zitierten Beschluss vom 20. November 2009 (a.a.O., BA S. 9/ juris Rn. 16) darauf hingewiesen, dass es nicht angeht, die dezidierten und durch Fundstellen für die maßgeblichen Studien- und Zulassungsordnungen der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) belegten Angaben sowohl der Antragsgegnerin im Kapazitätsbericht als auch des Verwaltungsgerichts in dem angegriffenen Beschluss mit bloßen Mutmaßungen in Frage zu stellen, für die es entweder keine Anhaltspunkte gibt oder die sich anhand allgemein zugänglicher Informationen wie Vorlesungsverzeichnissen, im Internet veröffentlichten Informationen über Studium und Lehre einschließlich Lehrpersonal und ähnlichem innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist ohne weiteres hätten klären lassen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 5 NC 22.09

    FU/Tiermedizin; WS 2008/09; Studienanfänger; Wahrnehmung von Aufgaben in der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2010 - 5 NC 101.09
    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 5 NC 22.09 - (…Tiermedizin WS 2008/09, juris Rn. 4) ausgeführt hat, mag die Erwägung, den pauschalen Krankenversorgungsabzug bei solchen Stellen, deren Inhabern bereits im Rahmen des Dienstrechts wegen der Wahrnehmung bestimmter Funktionen oder Aufgaben bereits eine Verminderung oder Ermäßigung ihres Lehrdeputats gewährt worden ist, gesondert zu berechnen, auf den ersten Blick plausibel erscheinen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.04.2012 - 5 NC 2.12

    Zulassung zum Studium der Tiermedizin an der FU Berlin im Wintersemester …

    Dass die für diese Aufgaben gewährte Reduzierung der Lehrverpflichtung um 4 LVS gerechtfertigt ist, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. nur Beschlüsse vom 9. Juli 2010 - OVG 5 NC 101.09 - [Tiermedizin, Wintersemester2009/10], juris Rn. 5, …sowie vom 20. November 2009, a.a.O., juris Rn. 13 mit Nachweisen zur Rechtsprechung des Senats seit dem Studienjahr 2002/03).
  • VG Berlin, 08.09.2017 - 30 L 220.16

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Psychologie

    Die Kammer stellt hierbei mit dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 9. Juli 2010, - OVG 5 NC 101.09 -) für den Bachelorstudiengang die Bestandszahlen von sechs Semestern bis zum Beginn des Berechnungszeitraums, also bis einschließlich Wintersemester 2015/16 ein.
  • VG Leipzig, 12.12.2012 - NC 2 L 301/12

    Möglichkeit einer Stellenstreichung durch eine Hochschule i.R.d. ihr zustehenden …

    Keiner Entscheidung bedarf im vorliegenden Verfahren im weiteren die Frage, ob - wie in der obigen Berechnung von der Antragsgegnerin zugrunde gelegt - bei der Berechnung des Krankenversorgungsabzugs Deputatsminderungen des in der Krankenversorgung tätigen Lehrpersonals zu berücksichtigen sind und diese Vorgehensweise überhaupt mit § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 KapVO vereinbar sein kann, der allein auf die Zahl der Stellen und damit das abstrakte Stellenprinzip abstellt (siehe hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.7.2010 - OVG 5 NC 97.09 - Rn 10 ff., Beschl. v. 9.7.2010 - OVG 5 NC 101.09 - Rn 6, [...]).
  • VG Leipzig, 08.12.2014 - NC 2 L 629/14

    Berücksichtigung von Kapazitäten bei einer vorläufigen Zulassung zum Studium der …

    Keiner Entscheidung bedarf im vorliegenden Verfahren im weiteren die Frage, ob - wie in der obigen Berechnung von der Antragsgegnerin zugrunde gelegt - bei der Berechnung des Krankenversorgungsabzugs Deputatsminderungen des in der Krankenversorgung tätigen Lehrpersonals zu berücksichtigen sind und diese Vorgehensweise überhaupt mit § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 KapVO vereinbar sein kann, der allein auf die Zahl der Stellen und damit das abstrakte Stellenprinzip abstellt (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 7.7.2011, a.a.O., OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.7.2010 - OVG 5 NC 97.09 - Rn. 10 ff., Beschl. v. 9.7.2010 - OVG 5 NC 101.09 - Rn. 6, ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2015 - 5 NC 11.15

    Zulassung zum Studium Veterinärmedizin (Tiermedizin) an der Freien Universität …

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es ausreichend, auf sechs Erhebungssemester abzustellen (vgl. Beschluss vom 9. Juli 2010 - OVG 5 NC 101.09 -, juris Rn. 11; vgl. auch OVG Hamburg…, Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 3 Nc 82.08 -, juris Rn. 103).
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