Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2010 - 5 NC 12.10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Freiburg, 27.11.2014 - NC 6 K 2436/14
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Angesichts solcher massenhaft eingehender Anträge aber ist es gerechtfertigt, das Losverfahren erst dann für eine Antragstellung zu eröffnen, wenn sich zuvor im zentralen Vergabeverfahren schon eine gewisse zahlenmäßige Beschränkung des potentiellen Bewerberfeldes ergeben hat (vgl. zum Verfahrensermessen und Gestaltungsspielraum einer Hochschule in Bezug auf die Regelung von Formerfordernissen für das Zulassungsverfahren in Massenverfahren VG Freiburg, B. v. 27.10.2014 - 6 K 2180/14 -, juris;… Rdnr. 27; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 18.3.2010 - OVG 5 NC 12.10 -, und OVG Hamburg, B. v. 5.2.2010 - 3 Bs 179/09 -, juris, Rdnrn. 16 -18). - VG Freiburg, 27.10.2014 - NC 6 K 2180/14
Zulassung zum Studium - Versäumung der Antragsfrist im Verwaltungsverfahren
Ein solcher Bedarf nach stichtagsgenauer Eingangsprüfung aller Anträge und Vermeidung von Auslegungsproblemen aber kann eine Regelung als sachgerecht und willkürfrei rechtfertigen, die eine Faxübermittlung im Hochschulzulassungsverfahren ausschließt und nur die Einreichung von Originalschriftsätzen zur Einhaltung des Schriftformerfordernisses genügen lässt (so ausdrücklich zu § 3 Abs. 4 S. 4 der Berliner HZVO - OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 18.3.2010 - OVG 5 NC 12.10 -, juris, Rdnr. 4).
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