Rechtsprechung
| BPatG, 13.01.2010 - 5 Ni 32/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung
- rechtsprechung-im-internet.de
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BPatG, 20.10.2009 - 5 Ni 31/09
Auszug aus BPatG, 13.01.2010 - 5 Ni 32/09
Zur Frage der öffentlichen Zugänglichkeit der im Rahmen von 3GPP- bzw. ETSI-Meetings behandelten Dokumente verweist sie des Weiteren auf das Urteil des Senats in dem Nichtigkeitsverfahren 5 Ni 31/09 (EU) vom 20. Oktober 2009.Insoweit ist die hier in Rede stehende Situation vergleichbar mit den Grundsätzen, die im Rahmen des "European Telecommunications Standards Institute" (ETSI) Anwendung finden (vgl. auch EPA, Entscheidung der Beschwerdekammer 3.5.2 vom 10. Februar 1999 - T 202/97 - 3.5.2, im Internet abrufbar unter www.epo.org, Entscheidungsgründe 2.2.1.1 und Sen.Urt. vom 20. Oktober 2009 - 5 Ni 31/09 (EU), im Internet abrufbar unter www.bpatg.de, Entscheidungsgründe I.3).
- BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02
Schussfädentransport
Auszug aus BPatG, 13.01.2010 - 5 Ni 32/09
Mit dem nicht patentfähigen Patentanspruch 1 der erteilten Fassung kann das Streitpatent keinen Bestand haben, nachdem auch ein eigenständiger erfinderischer Gehalt der angegriffenen abhängigen Ansprüche weder geltend gemacht wurde, noch für den Senat ersichtlich ist (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2006 - X ZR 131/02, GRUR 2007, 309 - Schussfädentransport). - EuG, 25.03.1998 - T-202/97
Öffentlicher Dienst
Auszug aus BPatG, 13.01.2010 - 5 Ni 32/09
Insoweit ist die hier in Rede stehende Situation vergleichbar mit den Grundsätzen, die im Rahmen des "European Telecommunications Standards Institute" (ETSI) Anwendung finden (vgl. auch EPA, Entscheidung der Beschwerdekammer 3.5.2 vom 10. Februar 1999 - T 202/97 - 3.5.2, im Internet abrufbar unter www.epo.org, Entscheidungsgründe 2.2.1.1 und Sen.Urt. vom 20. Oktober 2009 - 5 Ni 31/09 (EU), im Internet abrufbar unter www.bpatg.de, Entscheidungsgründe I.3).
- BPatG, 12.08.2019 - 6 Ni 34/16 Da der Server für Fachleute zugänglich war, sind NK14 und NK15 zur Überzeugung des Senats vorveröffentlicht (…vgl. BPatG Urteil vom 1. August 2012 - 5 Ni 24/10, Rn. 94 - Funkkommunikationssystem; BPatG Urteil vom 13. Januar 2010 - 5 Ni 32/09, Rn. 108 - Mobiles Telekommunikationsendgerät).
Zur Überzeugung des Senats war das Dokument zu dem genannten Zeitpunkt auch für die Öffentlichkeit zugänglich, weil der Server für die Fachöffentlichkeit zugänglich war (…vgl. BPatG Urt. v. 1.8.2012 - 5 Ni 24/10; BPatG Urt. v. 13.1.2010 - 5 Ni 32/09).
- BPatG, 11.12.2019 - 6 Ni 46/16
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Funkkommunikationssystem, Verfahren zum …
Rn. 12 D1f BPatG, Urteil vom 13. Januar 2010 im Verfahren 5 Ni 32/09.Da der Server für Fachleute zugänglich war, ist D1 zur Überzeugung des Senats vorveröffentlicht (vgl. BPatG Urteil vom 2. Oktober 2019 - 6 Ni 24/17;… BPatG Urteil vom 1. August 2012 - 5 Ni 24/10, Rn. 94 - Funkkommunikationssystem; BPatG Urteil vom 13. Januar 2010 - 5 Ni 32/09, Rn. 108 - Mobiles Telekommunikationsendgerät; Entscheidung einer Prüfungsabteilung des EPA zu EP 09 733 661.4 vom 12. August 2013, Entscheidung der Beschwerdekammer 3.5.05 des EPA vom 28. Juni 2013, T 1469/10).
- BPatG, 23.05.2012 - 5 Ni 22/10
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Radio Communication System (europäisches …
Rn. 62 Die Klägerin ist der Auffassung, ein lückenloser Nachweis der Vorveröffentlichung sei, im Lichte der Rechtsprechung des Senats zu "ETSI" und "3GPP" in den Verfahren 5 Ni 31/09 und 5 Ni 32/09, durch die vorgelegten Unterlagen, die jedermann im Internet herunterladen könne, geführt.
- BPatG, 13.11.2013 - 1 Ni 3/13
Motorolas Push-Patent aufgehoben
Insoweit ist die hier in Rede stehende Situation vergleichbar mit den Grundsätzen, die im Rahmen des "European Telecommunications Standards Institute" (ETSI) Anwendung finden (vgl. auch EPA, T 202/97; BPatG 5 Ni 32/09). - BPatG, 26.06.2019 - 6 Ni 2/17 Nach Überzeugung des Senats war das Dokument K4 ab dem 2. Mai 2007 auch für die Öffentlichkeit zugänglich, weil der Server der Fachöffentlichkeit zugänglich war (vgl. BPatG Urteil vom 1. August 2012 - 5 Ni 24/10; BPatG Urteil vom 13. Januar 2010 - 5 Ni 32/09 Rn. 108).
- BPatG, 02.10.2019 - 6 Ni 24/17 1.1 Das Dokument D1 wurde durch Einstellen auf einem ftp-Server des "3rd Generation Partnership Project (3GPP)" am 30. August 1999 für den Fachmann zugänglich (vgl. auch die in dem Verfahren 5 Ni 32/09 entwickelten Kriterien für die Beurteilung der öffentlichen Zugänglichkeit).
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