Rechtsprechung
| BPatG, 20.06.2012 - 5 Ni 57/10 (EP) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - rechtsinformationen.bund.de
Patentnichtigkeitsklageverfahren - Irrtum bezüglich der im Hinweis nach § 83 Abs. 2 PatG mitgeteilten Auffassung des Senats - Berücksichtigung des Vorbringens aus Billigkeitsgründen trotz Fristversäumnis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 83 Abs 2 PatG, § 83 Abs 4 PatG
Patentnichtigkeitsklageverfahren - Irrtum bezüglich der im Hinweis nach § 83 Abs. 2 PatG mitgeteilten Auffassung des Senats - Berücksichtigung des Vorbringens aus Billigkeitsgründen trotz Fristversäumnis
- Bundespatentgericht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Patentnichtigkeitsklageverfahren - Irrtum bezüglich der im Hinweis nach § 83 Abs. 2 PatG mitgeteilten Auffassung des Senats - Berücksichtigung des Vorbringens aus Billigkeitsgründen trotz Fristversäumnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 20.06.2012 - 5 Ni 57/10 (EP)
- BGH, 26.06.2014 - X ZR 112/12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02
Schussfädentransport
Auszug aus BPatG, 20.06.2012 - 5 Ni 57/10
Rn. 86 An dieser Sichtweise kann auch der Hinweis der Beklagten auf das Ausführungsbeispiel nichts ändern, da die Anspruchsfassung in diesem Punkt klar und eindeutig abgefasst ist und eine Auslegung der Patentansprüche unterhalb des Wortlauts generell nicht zulässig ist (vgl. BGH, GRUR 2007, 309, Rn. 17 - Schussfädentransport). - BPatG, 25.04.2012 - 5 Ni 28/10
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Wiedergabeschutzverfahren" - zur …
Auszug aus BPatG, 20.06.2012 - 5 Ni 57/10
Auch nach Ablauf der im Hinweis nach § 83 Abs. 2 PatG gesetzten Fristen war ihr Vorbringen aus Billigkeitsgründen (vgl. hierzu Senatsentscheidung vom 25. April 2012, Aktenzeichen 5 Ni 28/10, - Wiedergabeschutzverfahren; zur Veröffentlichung vorgesehen; abrufbar unter www.bundespatentgericht.de sowie in juris) noch zu berücksichtigen, da sie nachvollziehbar dargetan hat, der im Hinweis mitgeteilten vorläufigen Auffassung des Senats irrig entnommen zu haben, dieser gehe diesbezüglich von einem - nicht mehr zu beseitigendem - Aliud der erteilten Fassung im Vergleich zu der ursprünglich offenbarten Lehre des Streitpatents aus.
- BPatG, 15.01.2013 - 4 Ni 13/11
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsring" - zur erfinderischen Tätigkeit …
Eine Nichtanwendung bleibt in der Regel solchen Fällen vorbehalten, in denen über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gestritten werden kann oder aus sonstigen Gründen der Billigkeit ein Anlass besteht, trotz Fristversäumung noch Vorbringen zu berücksichtigen, (hierzu BPatG Urt. v. 20.6.2012, 5 Ni 57/10 (EP);… BPatG Urt. v. 25.4.2012, 5 Ni 28/10 = BPatGE 53, 40 - Wiedergabeschutzverfahren). - LG Düsseldorf, 20.12.2011 - 4b O 180/10
Videolippensynchronisation
Über die von der Beklagten zu 2) gegen den deutschen Teil des Klagepatents erhobene Nichtigkeitsklage (Anlagenkonvolut B3), Bundespatentgericht 5 Ni 57/10 (EP), ist derzeit nicht entschieden.Rn. 63 hilfsweise den Rechtsstreit bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem den deutschen Teil des Klagepatents betreffenden Nichtigkeitsverfahren - Az. BPatG 5 Ni 57/10 (EP) - auszusetzen.
- BPatG, 12.03.2013 - 4 Ni 13/11
Dichtungsring - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsring" - zur …
Eine Nichtanwendung bleibt in der Regel solchen Fällen vorbehalten, in denen über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gestritten werden kann oder aus sonstigen Gründen der Billigkeit ein Anlass besteht, trotz Fristversäumung noch Vorbringen zu berücksichtigen, (hierzu BPatG Urt. v. 20.6.2012, 5 Ni 57/10 (EP);… BPatG Urt. v. 25.4.2012, 5 Ni 28/10 = BPatGE 53, 40 - Wiedergabeschutzverfahren).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".