Rechtsprechung
| LG Magdeburg, 07.12.2001 - 5 O 101/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Magdeburg, 29.07.2011 - 10 O 735/11
Mitarbeiterin der Stadt beschädigt geparktes Auto beim Rasenmähen
Bereits ein Jahr zuvor mit Urteil vom 07.12.2001 hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg (5 O 101/01, zit. nach [...]) entschieden, dass das bloße Absuchen der zu mähenden Fläche nach dort befindlichen Steinen nicht ausreicht, da die Wahrscheinlichkeit einen Stein zu übersehen, oder diesen nicht als potentielle Gefahrenquelle zu erkennen, naturgemäß sehr groß ist. - OLG Düsseldorf, 20.08.2018 - 22 U 271/17
Verkehrssicherungspflicht - Freischneiderarbeiten am Straßenrand
Auch in der Rechtsprechung verschiedener OLG bzw. LG in ähnlich gelagerten Fällen, in denen sog. Freischneider an stärker befahrenen Bundes- oder Landstraßen zum Einsatz gelangten, wurden wegen der mit dem Einsatz dieser Geräte verbundenen erheblichen Gefahren für die anderen Verkehrsteilnehmer zusätzliche Sicherungsmaßnahmen (wie etwa der Einsatz einer Schutzplane oder der Einsatz eines Fahrzeugs als Schutzschild, Wahl einer verkehrsarmen Zeit für die Durchführung der Mäharbeiten, Verzicht auf den Einsatz motorgetriebener Geräte) für möglich und zumutbar erachtet (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 17.07.2012, 2 U 56/11, juris, dort Rn 31; OLG Rostock, Urteil vom 09.05.2008, 5 U 112/08, juris; LG Saarbrücken, Urteil vom 24.09.2008, 4 O 38/08, juris, dort Rn 32 ff. mwN; LG Magdeburg, Urteil vom 07.12.2001, 5 O 101/01, juris, dort Rn 6 ff. mwN).
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