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Rechtsprechung
   LG Köln, 30.03.1999 - 5 O 152/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,26218
LG Köln, 30.03.1999 - 5 O 152/98 (https://dejure.org/1999,26218)
LG Köln, Entscheidung vom 30.03.1999 - 5 O 152/98 (https://dejure.org/1999,26218)
LG Köln, Entscheidung vom 30. März 1999 - 5 O 152/98 (https://dejure.org/1999,26218)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - 4 U 16/04

    Versicherungsschutz aus Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung für …

    In Sachen 11 U 34/00 (= 5 O 181/98 LG Lübeck), 11 U 35/00 (5 O 268/98 LG Lübeck) und 11 U 36/00 (= 5 O 152/98 LG Lübeck) hat das Schleswig-Holsteinische OLG den Kläger rechtskräftig - nachdem dieser die dagegen zunächst eingelegten Revisionen zurückgenommen hatte - zu Schadenersatzzahlungen verurteilt.

    Der Kläger hat beantragt, 1. ihn im Rahmen des bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungsvertrages (HV 6006626.4-475) freizuhalten aus den rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsverpflichtungen des Klägers gem. den drei nachfolgend aufgelisteten Urteilen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 15. November 2001 zu den Aktenzeichen: a) 11 U 34/00 b) 11 U 35/00 c) 11 U 36/00, 2. ihn ferner freizuhalten von sämtlichen: - dem Kläger selbst erwachsenen Netto-Anwaltsgebühren - vom Kläger an den jeweiligen Prozessgegner zu erstattenden Rechtsanwaltsgebühren einschließlich sämtlicher Vollstreckungskosten sowie - den erwachsenen Gerichtskosten, und zwar in den nachfolgend aufgelisteten Prozessverfahren: a) in den erstinstanzlichen Verfahren vor dem Landgericht Lübeck 5 O 181/98, 5 O 268/98 und 5 O 152/98 b) in den drei unter II. Ziff. 1a) bis c) genannten Verfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts sowie c) in den Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof IX ZR 327/01, IX ZR 328/01 sowie IX ZR 329/01 2. festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihm Versicherungsschutz aus der Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung zu gewähren, soweit er von weiteren Anspruchstellern/Klägern außergerichtlich bzw. gerichtlich auf Zahlung in Anspruch genommen wird und über diese Zahlungsansprüche der weiteren Anspruchsteller/Kläger noch nicht entschieden ist.

    ferner freizuhalten aus den zwischenzeitlich weiter rechtskräftig ergangenen Urteilen: d) LG Lübeck vom 12.11.2003 (5 O 339/00) e) LG Lübeck vom 12.11.2003 (5 O 5/00) f) LG Stuttgart vom 28.5.2002 (15 O 122/02) g) LG Lübeck vom 15.7.2003 (6 O 7/03); II. ihn ferner freizuhalten von sämtlichen - dem Kläger selbst erwachsenen Netto-Anwaltsgebühren - vom Kläger an die jeweiligen Prozessgegner zu erstattenden Rechtsanwaltsgebühren einschließlich sämtlicher Vollstreckungskosten sowie - den erwachsenen Gerichtskosten, und zwar in den nachfolgend aufgelisteten Prozessen: a) in den erstinstanzlichen Verfahren vor dem Landgericht Lübeck 5 O 181/98, 5 O 268/98 und 5 O 152/98, b) in den sieben unter I.a) bis g) genannten Verfahren sowie c) in dem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof IX ZR 327/01, IX ZR 328/01 sowie IX ZR 329/01; III. ferner festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihm Versicherungsschutz aus der Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung zu gewähren soweit er von weiteren Anspruchstellern/Klägern außergerichtlich bzw. gerichtlich auf Zahlung in Anspruch genommen wird aus seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit Aufnahmeverträgen der jeweiligen Anspruchsteller mit einem B... F... e. V. (Time Sharing Verträge), die in den Jahren 1993 bis 1995 abgeschlossen wurden und über deren Zahlungsansprüche noch nicht entschieden ist; IV. ferner festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger jeden weiteren Schaden zu ersetzen, der ihm daraus erwächst, dass die Beklagte dem Kläger vertragswidrig den Versicherungsschutz vorenthält.

    1. Wegen der Ansprüche auf "Freihaltung" von den aus den Verfahren 5 O 152/98, 5 O 181/98 und 5 O 268/98, jeweils LG Lübeck, nebst den jeweiligen Berufungs- und Revisionsverfahren erwachsenen Verpflichtungen - über die erstinstanzlich neben dem Feststellungsantrag bezüglich weiterer Ersatzansprüche unbenannter Dritter allein zu befinden war -, ist das Landgericht zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beklagte leistungsfrei ist.

  • OLG Köln, 02.12.1999 - 7 U 112/99

    Einbeziehung eines Fußgängers in den Schutzbereich der Streupflicht auf einem …

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.3.1999 - 5 0 152/98 - wird zurückgewiesen.
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